@jaska du schreibst:
jaska schrieb:Und selbst wenn Du nun beweisen könntest, dass jedes einzelne Geständnis falsch war - was dann? Das Urteil steht und das deutsche Rechtssystem verlangt neue Beweise, um nochmal in diesem Fall aktiv zu werden.
Erstens bin ich noch nicht fertig mit meiner Nachprüfung der verfahrensrechtlichen Vorgänge und zweitens ist nicht gesagt, dass das Geständnis wegen etwaiger Verfahrensfehler falsch sein muss.
Ich gehe vorab davon aus, dass das Geständnis nicht unter Druck erfolgte, auch wenn es mir nicht gefällt, dass ein väterlicher Freund des Ulvi die Vernehmung am 2. Juli 2002 ab 10:36 Uhr vornahm.
Es geht mir um die Einhaltung der Vorschriften im Monat Juli 2002, also vom ersten Geständnis am 2. Juli 2002 bis zu den weiteren Geständnissen und der Tathergangsrekonstruktion am 30. Juli 2002.
Wenn du meinst, dass sei alles nicht wichtig, weil das Gericht ja das Urteil gefällt hat, dann ist das mir auch recht, denn ich mache diese "Nachprüfung" alleine, so gut es geht und mit Irrtumsvorbehalt.
Ich weiß, dass sich sogar die bayrische Staatsregierung mit den ganzen Verfahrensfragen befasst hat und zum Ergebnis kam, dass alles korrekt und ordentlich verlaufen ist. Wenn es so ist, um so besser.