Peggy Knobloch
05.04.2013 um 23:59ach nee und du bist hier der ja, was bist du eigentlich?
Vermutlich weiß der noch nicht mal, was die Rödel ihm da unter gejubelt hat.Du glaubst, dass sich ein RA von Frau Rödel etwas unterjubeln lässt? Und wenn... die Aussagen oder Dinge, die Frau Rödel weiter gegeben hat, hat er doch wohl geprüft, bevor er damit im Wiederaufnahmevertrag ein Fass aufmacht, ohne nachweisbaren Hinterhalt bringen die im Wiederaufnahmeantrag nämlich nichts.
Der Fahrtenschreiber selbst wurde nicht manipuliert. Nur die Behauptung, die Zeit sei durch das "Gutachten" in Stein gemeißelt ist manipulativ, weil schlicht falsch.Wenn Frau Rödel die erste und einzige Person war, die die Tachoscheibe von einem Fachmann prüfen liess, dann ist das ein Armutszeugnis des Gerichts.
LivingElvis schrieb:Gerne.Verstehe ich Dich richtig: Diese Seite 109, die über die Aussage von Herrn H. berichtet, ist die Urteilsbegründung?
Das LG verwertet von der Aussage des Peter H. lediglich den Teil, in dem Peter H. berichtet hat, dass Ulvi Peggy nicht habe töten wollen.
Im Wortlaut heißt es auf Seite 109 des Urteil: "Auch äußerte der Angeklagte gegenüber ...
LivingElvis schrieb:Nein. Eine Indizienkette besteht, wenn mehrere Indizien aufeinander aufbauen. Dann ist es so, dass, wenn eines wegbricht, die ganze Kette zerbricht.Ja ist das so? Ich nehme an, dass es eine Indizienkette war, aber ich weiss es nicht.
Vorliegend steht aber das Geständnis bei der Polizei völlig unabhängig neben der Aussage des Peter H. Beide bedingen sich NICHT gegenseitig.
LivingElvis schrieb: Nein. Der Fahrtenschreiber zeigt an, auf welcher Uhrzeit er bei Ankunft gestanden hat. Ob die Uhrzeit korrekt ist oder ob die Uhr verstellt war, vor- oder nachging, DAS zeigt der Fahrtenschreiber (damals) nicht an.... Und darf damit nicht in den Linienverkehr. Der Fahrer kontrolliert die Uhr. Bei Abweichungen bleibt der Bus auf dem Hof stehen. Bei den Uhren handelt es ich um Funkuhren und ein Fahrtenschreiber ist ein Dokument, dessen Auswertung vor Gericht anerkannt wird... Abweichungen, die unterwegs auftreten, sind ins Fahrtenbuch einzutragen (BO-Kraft) und der Disposition zu melden...
LivingElvis schrieb: Denn er wusste nicht, was er tut.....Zwischenzeitlich hat @lawine einen Beitrag zu dem Thema verfasst, dem ich mich gerne anschiessen würde. Dir auf jeden Fall ein Dankeschön für die Auskunft!
(Ok, bei 3 Taten waren die Angaben des Jungen zu ungenau. Das Gericht konnte nur einen vagen Zeitraum annehmen und somit war es theoretisch möglich, dass der Junge kein Kind im Sinne der juristischen Definition mehr war.)
n8schatten schrieb:Und Lichtenberg hat ja nun wirklich einige "auffällige" Leute als Anwohner.In Lichtenberg sind garantiert nicht mehr seltsame Bewohner als in jeder anderen Kleinstadt. Wieso wird hier gesagt, es seien dort einige auffällige Leute als Anwohner? Ich kenne niemanden aus dem kleinen Städtchen Lichtenberg und würde mir daher auch niemals ein solches Vorurteil anmaßen.