ramisha schrieb:Deine Strategie ist allerdings unübersehbar.
Echt? Mir war nicht mal bewusst, dass ich hier ne "Strategie" verfolge. Ich muss bestimmt einer der bösen Menschen sein, die einen persönlichen Vorteil aus der Verurteilung eines Unschuldigen ziehen. Vielleicht bin ich ja Angela Merkel? Oder ein Illuminat? Huiuiuiuiui......Projekt MKUltra....ich bin so geheim, dass ich selbst nichts von meiner Existenz als böser Machthaber weiß....
Scipper schrieb:Sollte sich beim etwaigen Wiederaufnahmeverfahren herausstellen, dass Ulvi keinen Mord begangen hat, dann gehört er freigesprochen
100% Zustimmung. Die Auflistung ging auch nur darum klarzustellen, was wirklich festgestellt wurde. Damit das eben nicht immer nur als "Rumwichsen am Bushäusle" dargestellt wird.
Ich schreibe das auch bewusst wertungsfrei. Da soll sich jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Heike75 schrieb:Danke für die Info!
Da muss ich aber nachhaken... wie kann Herr H. im Urteil zu Gunsten von Ulvi erwähnt werden, wenn er ausgesagt hat, dass ihm Ulvi von der Tat erzählt und sich damit als Täter geoutet hat?
Gerne.
Das LG verwertet von der Aussage des Peter H. lediglich den Teil, in dem Peter H. berichtet hat, dass Ulvi Peggy nicht habe töten wollen.
Im Wortlaut heißt es auf Seite 109 des Urteil: "Auch äußerte der Angeklagte gegenüber dem in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen Peter H., einem Mitinsassen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, nach dessen insoweit glaubhaften Aussage in der Hauptverhandlung, er, der Angeklagte, habe den Tod von Peggy Knobloch nicht gewollt."
Mehr findet sich zu Peter H. nicht.
Heike75 schrieb:Wenn die Aussage des Herrn H. im Urteil als Indiz für Ulvis Täterschaft gewertet wird, ist seine Aussage bzw. sein Wiederrufe alles, aber nicht unbedeutend.
Ulvi wurde meines Wissens nicht aufgrund eines Indiz verurteilt, sondern aufgrund mehrer Indizien, eine sogenannte Indizienkette. Und wenn ein oder gar mehrer Indizien, aufgrund derer er verurteilt wurde wegfällt, ist das Urteil nicht mehr zu halten.
Nein. Eine Indizienkette besteht, wenn mehrere Indizien aufeinander aufbauen. Dann ist es so, dass, wenn eines wegbricht, die ganze Kette zerbricht.
Vorliegend steht aber das Geständnis bei der Polizei völlig unabhängig neben der Aussage des Peter H. Beide bedingen sich NICHT gegenseitig.
Heike75 schrieb:Langsam, boing... nicht so hastig... wird die Aussage des Herrn H. in der Urteilsbegründung erwähnt?
s.o
Heike75 schrieb:Ich weiss nicht, wie der Mann heisst... woher weisst Du von dem Anruf bei Fr. Kulac?
Steht im Urteil. Dummerweise wurde der Anschluss zum Zeitpunkt seines Anrufes überwacht.
Heike75 schrieb:Da kann aber der Ort nichts für und seine Bewohner auch nicht.
Richtig. Und deswegen wird die Situation für Lichtenberg keinen Deut besser, wenn Ulvi freigesprochen wird. Die Negativschlagzeile ist "Kind verschwunden", nicht "Bürger ist Mörder".
Ich gebe niemandem außer dem Täter die Schuld. Die Argumentation kommt von der Bürgermeisterin.
Heike75 schrieb:Wie lange wer wann gebraucht hat, um die Strecke zu fahren, ist erstmal uninteressant.
Das sieht Frau Rödel anders....und hat dabei nicht ganz unrecht. Nur wenn ich rumschleiche, um zu beweisen, dass das nicht geht, hat das ein.....Geschmäckle. Insbesondere wenn mans n ander Mal viel schneller schafft.
Heike75 schrieb:Der Fahrtenschreiber ist als Fakt zu werten, weil er die Ankunft in Lichtenberg dokumentiert und da gibt es ein kleines zeitliches Problem, oder hab ich da was falsch verstanden?
Nein. Der Fahrtenschreiber zeigt an, auf welcher Uhrzeit er bei Ankunft gestanden hat. Ob die Uhrzeit korrekt ist oder ob die Uhr verstellt war, vor- oder nachging, DAS zeigt der Fahrtenschreiber (damals) nicht an.
Heike75 schrieb:Du hast in Deinem Beitrag von 13:41 Uhr verschiedene Vorkommnisse geschildert, in denen es um sexuellen Missbrauch von Ulvis Seite aus geht... sind schon ein paar "Klopper" dabei... wie konnte ihn das Gericht nur frei sprechen?
Denn er wusste nicht, was er tut.....
(Ok, bei 3 Taten waren die Angaben des Jungen zu ungenau. Das Gericht konnte nur einen vagen Zeitraum annehmen und somit war es theoretisch möglich, dass der Junge kein Kind im Sinne der juristischen Definition mehr war.)