@Scipper Der Glaube soll Dir ja auch unbenommen bleiben.
Es ergibt sich daraus halt immer das Problem, das Glaube zwangsläufig mit sich bringt - alles was den Glauben bestätigt wird positiv bewertet, was ihn nicht bestätigt wird negativ bewertet, ignoriert oder so gedreht, dass es den Glauben doch bestätigt.
Ich möchte damit nur vorsichtig darauf hinweisen, dass in letzter Zeit vermehrt Hoffnung in den Wiederaufnahmeantrag gesetzt wird. Es ist sicher gut, wenn sich nochmals ein Gericht mit der Thematik auseinandersetzt. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass das Gericht auch zu einer gänzlich anderen Einschätzung kommen kann, als Euler postuliert.
Ich finde da schon sehr befremdlich, dass da ein Buch in den Startlöchern steht, was sich mit dem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag beschäftigt. So weit ist es noch nicht.
Bislang ist alles was Euler über die Medien aus seinem Wiederaufnahmeantrag hat verbreiten lassen, selbst in der Gesamtschau nicht gerade zugkräftig.
Meines Erachtens sind da genau 2 Punkte von Belang:
- Hat Kröber bei Erstellung seines Gutachtens tatsächlich nichts von der Tathergangshypothese gewusst?
- Inwieweit hat das Gericht tatsächlich Peter H.s Aussage Gewicht zugemessen?
Die erste Frage könnte sich unter Umständen in Wohlgefallen auflösen, das wäre allerdings ein wichtiger zu klärender Punkt.
Die zweite Frage ist zwar von tatsächlichem Belang wird aber vermutlich für sich genommen "weggewischt" werden, weil sich das maßgebliche in den Köpfen der Richter abgespielt hat und da halt keiner reingucken kann. Das Papier gibt da nur den Stoff für eine Spekulation her. Für eine Wiederaufnahme ist das zu wenig.
Alle anderen Punkte könnten zwar durchaus auch zu einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren führen, ob dieses dann gleichbedeutend mit einem Freispruch in einer möglichen neuerlichen Hauptverhandlung führt, ist sehr fraglich.
Lange Rede, kurzer Sinn - Ich bin gespannt auf den Antrag, emotional löst das bei mir aber gar nichts aus. Denn eines ist sicher - der Zweifel. Und der besteht nunmal auch am Widerruf des Geständnisses.
Es wird hier nur das LG-Urteil im Falle des Ulvi beleuchtet. Okay. Aber mir liegt das Urteil nicht vor. Also kann ich dazu gar nichts Sinnvolles sagen. Die Berichte über das Urteil kenne ich, aber das sind alles Infos aus zweiter oder dritter Hand. Diese Berichte kann jeder auch für sich alleine lesen.
Was soll denn der Zweck dieses Therads sein? Der Ulvi sitzt ein und Peggy ist nicht zu finden. Da muss man sich doch mal die Frage stellen, was man denn hier eigentlich will? Will man nach Peggy suchen oder will man das Gerichtsurteil prüfen? Beides kann keiner hier in diesem Forum leisten.
Beantworte Dir die Frage doch selbst - Was willst denn Du hier?
Ich sehe jetzt nicht, warum man unbedingt von Ulvis Unschuld überzeugt sein muss, um hier was schreiben zu können....