Peggy Knobloch
04.04.2013 um 11:50In diesem Bericht steht wieder was von 2000 Seiten. Hat der Antrag denn keine Blattnummerierung?
"Der Antrag umfasse etwa 2000 Seiten."Wenn der Wiederaufnahmeantrag ein Titelblatt oder ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis hätte, müsste es doch möglich sein, beim Blick ins Inhaltsverzeichnis die genaue Seitenzahl festzustellen. Die Presse wird hoffentlich bald die richtige Seitenzahl des Antrags angeben können.
http://www.sueddeutsche.de/Y5p38n/1236414/Wiederaufnahme-Antrag-im-Fall-Peggy.html