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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.04.2013 um 11:50
In diesem Bericht steht wieder was von 2000 Seiten. Hat der Antrag denn keine Blattnummerierung?
"Der Antrag umfasse etwa 2000 Seiten."

http://www.sueddeutsche.de/Y5p38n/1236414/Wiederaufnahme-Antrag-im-Fall-Peggy.html
Wenn der Wiederaufnahmeantrag ein Titelblatt oder ein Deckblatt und ein Inhaltsverzeichnis hätte, müsste es doch möglich sein, beim Blick ins Inhaltsverzeichnis die genaue Seitenzahl festzustellen. Die Presse wird hoffentlich bald die richtige Seitenzahl des Antrags angeben können.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 11:58
@Scipper
Ist doch gut, es gibt halt unterschiedliche Angaben. Die neuesten schreiben von 2000 Seiten und berufen sich auf Euler selbst, wobei ein Zuwachs von 1000 Seiten binnen 1 Woche sehr respektabel wäre.
Warten wir das einfach ab.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 11:59
Bei der Pressekonferenz sollte der Herr RA Euler exakt die Seitenzahl des Antrags nennen, damit nicht wieder von "2000 Seiten" die Rede ist, wenn der Antrag nur 1000 Seiten oder 999 Seiten umfasst.

Ein 2000-Seiten-Antrag wird es sicher nicht sein, denn das wäre der Witz des Jahrhunderts. Hat man etwa die leeren DIN-A-4-Rückseiten der Antragsblätter vielleicht mitgezählt? Im Fernsehen sah ich den Antrag. Er passt in einen Akten-Ordner und kann nicht 2000 Blätter umfassen. In einen normalen Ordner passen vielleicht 500 Blätter bis maximal 1000 Blätter, aber keine 2000 Blätter.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:21
Ein Paket mit DIN-4-Blättern, wie man es im Handel erhält, besteht aus 500 Blättern. Man stelle sich das mal in 4-vierfacher Menge vor. Also vier Pakete mit 2000 Blättern. Wenn der Antrag in einen Akten-Ordner rein passt, kann er nur aus rund 900 bis maximal 1000 Blättern bestehen, wobei diese Blätter wohl nicht doppelseitig beschriftet sind, wie ich in einem TVO-Filmbericht gesehen habe. Nur wenn man 1000 Blätter auf der Vorder- und Rückseite bedruckt und sie also beidseitig zählt, kann ein Antrag von 2000 Seiten (also 1000 Blatt) in einen Leitz-Ordner passen. Die Blätter des Antrages sind aber laut den Bildern im TVO-Film nur auf der Vorderseite bedruckt.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:32
Der Antrag scheint nicht wie ein Buch durchnummeriert zu sein, also mit Inhaltsverzeichnis und Seitenzahlen. Nur so kann ich mir die Ungereimtheiten mit der Seitenzahl erklären. Es wird sich hoffentlich bald herausstellen, ob der Antrag nur rund 1000 Seiten oder 2000 Seiten umfasst.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:36
@Scipper

Öhm, ich glaub, so genau interessiert das jetzt hier keinen.
Alles weitere wird abzuwarten sein, ob nun 1000 oder 2000 Seiten.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:42
@Mao1974

Mich interessiert es, ob der Antrag 1000 Seiten oder 2000 Seiten umnfasst. Denn bei 2000 Seiten ist zu befürchten, dass niemand bereit ist, sich diese 2000 Seiten in einem Monat genau durchzulesen. Ich hoffe, dass der Antrag nur rund 1000 Seiten umfasst, die in einem Monat gelesen werden können.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:46
@Scipper

Liebe Güte, es ist doch vollkommen wurscht, ob der Antrag in ein, zwei oder fünf Monaten gelesen wird.
Was baust Du Dich denn jetzt schon wieder an irgendwelchen Nebensächlichkeiten auf?
Zumal Du doch garnicht sagen kannst, wann wieviel gelesen wird.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:48
Jedes Blatt, das über die magische Grenze von "1000-Seiten" hinausgeht, dürfte eine Zumutung sein. Ich spreche aus Erfahrung. Denn ich musste in meinem Leben bereits viele Berichte schreiben. Alles was eine gewise Seitenzahl übersteigt, wird vom Leser als sinnlose Zeitverschwendung angesehen.

Daher sollte ein Wiederaufnahmeantrag, wenn er keine Zumutung darstellen soll und daher von den Richtern binnen eines Monats gelesen werden kann, niemals mehr als 1000 Seiten umfassen.
Ich nehme an, dass alleine das reine Durchlesen von 1000 Seiten rund einen Monat beansprucht.

Wie lange dann nioch die rchtliche Beertung beansprucht, die ja auch Zeuit kostet, ist eine andere Frage. Abgesehen davon ist ja nicht gesahgt, dass sofort mit dem Lesen des Antrags begonnen werden kann. Falls jeder Bürger solche Riesenanträge einreciht, kann das alles sehr lange dauern.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 12:58
@Scipper
Der Eindruck, dass es "zu viele" Seiten sind, wurde hier schon thematisiert, als man noch von wenigen Hundert Seiten ausging.
Fakt ist, dass nur ein einziger Beweis nötig ist, der im Rahmen des § 359 ff. StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht. Und egal, welcher Art ein solcher Beweis ist, diesen objektiv vorzubringen benötigt keine hunderte Seiten.
Soweit ich weiß können auch keine 150 "halbe" Anmahnungen oder Verfehlungen sich zu dem entscheidenden Wiederaufnahmegrund kumulieren. Das ist eben der Grund, warum durchaus befürchtet werden muss, dass es diesen einen Beweis nicht gibt und dass der Antrag eventuell nicht durchkommt. Hat gar nichts mit der reinen Seitenzahl zu tun. Eher mit dem Inhalt.
Dem Gericht jetzt schon Durchhaltevermögen abzusprechen ist verfrüht. Die machen sich das sicher nicht leicht (auch wenn die "Vorarbeiten" seitens der BI und der Medien das Gericht bzw. die Behörden nicht gerade positiv gestimmt haben mögen).


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:01
@Scipper

Das ist nun wirklich Quatsch. Das kann man nicht an der Seitenzahl festmachen.
Wer 1000 Seiten lesen kann, der schreckt auch vor 2000 nicht zurück.
Was hast Du denn für Berichte geschrieben? 1000-seitige? Und dann hast Du Schluss gemacht, weil mehr als 1000 nicht geht?
Kommt mir sehr merkwürdig vor.
Ich kenne Beamte, die mit 4 Seiten überfordert sind, die sind aber auch in der Regel nicht mit solchen Dingen befasst.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:01
Wie lange dann noch die rechtliche Bewertung beansprucht, die ja auch Zeit kostet, ist eine andere Frage. Mit solchen Riesenanträgen tut man sich keinen Gefallen. Ein Rechtsexperte sagte mal zu mir: "Je mehr man schreibt, um so mehr Angriffsfläche bietet man." Anträge und Berichte sollten daher nach Möglichkeit kurz und prägnant sein. Ich denke, dass ein 1000-Seiten-Antrag noch vernünftig ist. Bei einem 2000-Seiten-Antrag besteht die Gefahr, dass er als reine Zumutung empfunden wird.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:04
@Scipper

Sicher, das ist aber Eulers Sache, es wurde doch schon mehrfach erwähnt, daß der Umfang des Antrags nicht für die Qualität spricht.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:24
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Was hast Du denn für Berichte geschrieben? 1000-seitige? Und dann hast Du Schluss gemacht, weil mehr als 1000 nicht geht?
Ich habe Prüfberichte geschrieben. Diese bestanden meistens nur aus 10 bis 50 Seiten. Am Ende des Jahres musste ich meine Berichte und die anderer Prüfer in einem Jahresbericht zusammenfassen. Der dickste Bericht, den wir jemals schrieben, umfasste rund 450 Seiten. Das war aber die Ausnahme.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:25
Neue Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-anwalt-will-wiederaufnahme-antrag-stellen-1.1639500
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Anwalt-reicht-Antrag-auf-Wiederaufnahme-im-Fall-Peggy-ein-id24694811.html
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/fall-peggy-wird-akribisch-ueberprueft/899199/fall-peggy-wird-akribisch-ueberprueft.html


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:36
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:@Scipper

Sicher, das ist aber Eulers Sache, es wurde doch schon mehrfach erwähnt, daß der Umfang des Antrags nicht für die Qualität spricht.
Natürlich ist das alleine die Sache des Herrn RA Euler. Ich denke, dass der Herr Euler auch genau weiß, dass kein Mensch gerne hochkomplzierte Riesenberichte von rund 2000 Seiten durchliest. Ich nehme an, dass seine gesamte Ausarbeitung für den Wiederaufnahmeantrag nur rund 1000 Seiten umfasst. Es geht um die Qualität und nicht um die Seitenzahl. Aber die Seitenzahl ist aus rein menschlichen Gründen durchaus ein wichtiger Punkt. Ein Bericht sollte niemals zu lang und zu weitschweifig sein.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:47
@Mao1974

Du widersprichst mir zwar gerne, aber ich lasse mich davon nicht beirren. Die Zahl der Seiten wurde nicht von mir als wichtiger Punkt ins Feld geführt, sondern von denen, die gemeint haben, dass der Antrag 2000 Seiten umfasst, obgleich er laut mehreren Berichten nur rund 1000 Seiten umfasst.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:49
http://www.strate.net/de/publikationen/verteidiger_in_der_wiederaufnahme.html

ob Euler das wenigstens mal gelesen hat?


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 13:55
@Tom_Ripley

Der Herr RA Euler ist Jurist und daher weiß er, dass die Hürden für ein Wiederaufnahmverfahren sehr hoch sind. Man darf annehmen, dass seine gesamte Ausarbeitung durchaus Hand und Fuß hat.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:01
Dann können wir ja die Diskussion um die Seitenzahlen beenden ....

Was denkt Ihr, wird denn sein "Killerargument" sein,
mit dem er die Wiederaufnahme erreichen will?
Oder will er einfach die vielen (vermeindlichen) Ungereimtheiten in
ihrer Summe nutzen?


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