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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:03
@Tom_Ripley

Danke für deinen Hinweis auf diese allgemeine Ausarbeitung über Wiederaufnahmeverfahren.

@stupormundi

Ich hoffe, dass wir heute Abend mehr wissen, denn es gibt am Nachmittag eine Pressekonferenz.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:07
@ Scipper

"Der Herr RA Euler ist Jurist und daher weiß er, dass die Hürden für ein Wiederaufnahmverfahren sehr hoch sind. Man darf annehmen, dass seine gesamte Ausarbeitung durchaus Hand und Fuß hat."

Die normale juristische Ausbildung befähigt kaum zu einem Experten für Wiederaufnahmen.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:12
@Tom_Ripley

Da mag sein. Aber der Herr RA Euler arbeitet bereits seit Jahren an diesem Fall. Ich nehme an, dass er sich über die rechtlichen Besonderheiten von Wiederaufnahmeverfahren sachkundig gemacht hat.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:16
Das Problem das Antrags wird sein das Euler auf vielen Seiten nichts sagen wird.
Der schlagende Beweis fehlt.
Würde man z.B. jetzt Peggy lebend in einem Kellerverlies lebend finden, dann schreibe ich als Laie selbst den Antrag auf 3 Seiten.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:27
@Tom_Ripley
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Würde man z.B. jetzt Peggy lebend in einem Kellerverlies lebend finden, dann schreibe ich als Laie selbst den Antrag auf 3 Seiten.
In dem Fall könnte sogar der Ulvi den Antrag mit einem handgeschriebenen Brief stellen. Oder sein Anwalt könnte den Brief als Anlage zu seinem Briefbogen beigefügen. In dem Fall wäre aber wohl kein Antrag des Anwalts nötig, denn das Gericht würde in diesem Fall das Urteil von amtswegen aufheben.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:30
Wiederaufnahmeantrag ist jetzt eingereicht.

Aktualisierter Bericht des BR - http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-lichtenberg-wiederaufnahme-100.html (Archiv-Version vom 12.03.2013)
Rechtsanwalt Michael Euler hat den Umzugskarton mit den rund sechs Ordnern des Wiederaufnahmeantrags persönlich in das Landgericht Bayreuth gebracht. Begleitet wurde er von Gudrun Rödel von der Bürgerinitiative "Gerechtigkeit für Ulvi Kulac". Euler will mit dem Antrag beweisen, dass sein Mandant Ulvi Kulac zu unrecht am Mord der neunjährigen Peggy verurteilt wurde. Derzeit ist Kulac in der Klinik für Forensische Psychatrie in Bayreuth untergebracht. Am Nachmittag will Euler in Lichtenberg, dem Ort aus dem Peggy und Kulac stammen, eine öffentliche Erklärung abgeben.
Mal sehen was heute Nachmittag noch kommt...


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 14:35
@trullala

Danke für den neuesten Bericht. Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden. Vorab bereits danke. :)


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 15:16
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Ich frag mich wirklich, was das Theater soll. "Um Punkt 13 Uhr wird er den Wiederaufnahmeantrag...einreichen".Toll, ist doch wurscht, ob er den um Punkt 13 Uhr, um 14.26 Uhr oder schlagmichtot einreicht. Wichtig ist der Inhalt. Ich kann mir nicht helfen, ich finde das unseriös, diese ganze Mediengeschichte, diese ständigen Ankündigungen, ich hab da irgendwie jetzt schon die Nase voll davon, wie das abläuft. Mein Eindruck von Euler ist jedenfalls bestätigt.
Was kann Euler dafür? Die Presse "hört" bei ihm nach, wenn es denn nu soweit ist... Euler wird die "Zeitauskünfte" schon unter Vorbehalt genannt haben... Wenn die Presse dann den Abgabetermin als die "Sensation" am 04.04.13 um 13:00 Uhr raushaut, kann Euler auch nichts für.
So ist das nun mal, wenn ein Fall in den Medien so präsent ist und auf so viel Interesse stösst.

@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb: Ich denke, dass der Herr Euler auch genau weiß, dass kein Mensch gerne hochkomplzierte Riesenberichte von rund 2000 Seiten durchliest. Ich nehme an, dass seine gesamte Ausarbeitung für den Wiederaufnahmeantrag nur rund 1000 Seiten umfasst. Es geht um die Qualität und nicht um die Seitenzahl. Aber die Seitenzahl ist aus rein menschlichen Gründen durchaus ein wichtiger Punkt. Ein Bericht sollte niemals zu lang und zu weitschweifig sein.
Du kannst doch irgend einen Bericht oder eine Inhaltsangabe nicht mit einem Wiederaufnahmeantrag nach der Strafprozessordnung vergleichen!
Es ist vollkommen egal, wie viele Seiten es werden. Das ist auch keine freiwillige Geschichte... Dieser Antrag kann nicht gelesen werden, er muss gelesen werden. Das ist ein Gericht und Märchenvorlesstunde, bei der die Kinder ab Seite 20 nicht mehr zuhören...
Zitat von ScipperScipper schrieb: die in einem Monat gelesen werden können.
Warum? Gibst das eine "muss gelesen sein bis" Frist?
Dann dauerts halt 8 Monate.

@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb: Fakt ist, dass nur ein einziger Beweis nötig ist, der im Rahmen des § 359 ff. StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht. Und egal, welcher Art ein solcher Beweis ist, diesen objektiv vorzubringen benötigt keine hunderte Seiten.
Wenn es mehr "Unstimmigkeiten" gibt, die den ersten Prozess / Beweislage / Zeugenaussagen / Beurkundungen betreffen, dann packt der die in den Antrag rein und das mit recht.
Wenn ich 10 Punkte hab, die dem o.g. Sachverhalt betreffen, dann packt man nicht nur 1 Punkt in den Antrag rein, weil das ja schon reichen würde, sondern Alle... Sicher ist sicher. Natürlich schiesst er dann mit Kanonen auf Spatzen, aber er hat nur einen Versuch... und da würde Jeder auf "Nr. sicher" gehen und jeden "Pups" ansprechen, der einem dem Ziel (Wiederaufnahme) näher bringt... Wenn er die ein oder andere "Sache" nicht in den Wiederaufnahmeantrag einbringt und der Antrag wird abgelehnt, dann heisst es: "Ja, der Euler hat ja nur die Hälfte im Antrag aufgenommen, weil er zu faul oder zu doof war, alles aufzuführen." Dann könnte er die Kanzlei gleich zu schliessen.
Deshalb muss nicht nur das neue Material rein, sondern alles, was im ersten Prozess falsch / nicht korrekt beachtet wurde.

Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Weimar hat der RA einen Punkt gebracht, der die Medienpräsenz bei Ortstermine (z.B. Parkplatz) beanstandet. So nach dem Motte: Die Zeugen und die Beschuldigte wurden bedrängt... Das hat man belächelt... ging beim Gericht in Giessen aber press durch...
Zitat von stupormundistupormundi schrieb:Was denkt Ihr, wird denn sein "Killerargument" sein,
mit dem er die Wiederaufnahme erreichen will?
Oder will er einfach die vielen (vermeindlichen) Ungereimtheiten in
ihrer Summe nutzen?
M.M. wird er alles ansprechen, was auch nur 0,1 % dem wiederspricht, was im ersten Prozess als gegeben hingenommen wurde dann die Trümpfe nachschieben.
Wie gesagt, er hat nur einen Versuch und den gilt es zu nutzen.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 15:31
Heute um 18:00 Uhr wird auf ProSieben (NEWSTIME) über das Wiederaufnahmeverfahren berichtet!!


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 16:38
HI

Im Grunde genommen stellen sich die meisten Leute doch nur eine essentielle Frage: Wo ist Peggy abgeblieben?

Darum wundert mich an der Sache vor allem eines... Im Fall Kampusch hat sich unlängst das FBI eingeschaltet um zu klären ob es in "nur" einem Entführungsfall Mittäter gegeben haben könnte. So. Die Sachlage ist nun mal die, dass Ulvi - selbst wenn er sie gewollt oder ungewollt wirklich getötet hätte - nie und nimmer die Leiche hätte ALLEIN verschwinden lassen können und dann
Jahrelang niemandem verraten wollen wo sie ist. Und da frage ich mich doch wie es sein kann, dass in Deutschland ein Mensch, der eine Leiche verschwinden lässt um einen Mord (oder Unfall) zu vertuschen, NICHT ins Visier der Justiz geraten kann? Ist denn sowas in Deutschland überhaupt nicht strafbar und gar kein Anlass den Mann in einem andern Strafverfahren vor Gericht zu stellen in der Hoffnung dass er auspackt? Wenn sich die Beamten im Fall Ulvi dermaßen sicher waren, dass es sich so abgespielt hat wie es im Bericht steht, wundert mich es doch sehr, dass sie dann den "Mittäter" einfach mal so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen lassen und
damit hat es sich dann schon erledigt? Das macht doch überhaupt keinen Sinn? Wenn es für das Gericht genügend Indizien gab dass Ulvi schuldig ist, dann hätte es doch auch für den Mittäter gereicht, und man hätte vielleicht die Leiche gefunden. Selbst wenn es alles wahr ist wie sie sagten - ich finde dann haben die Behörden trotzdem nur die "halbe" Arbeit gemacht.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 16:42
Der Meinung bin ich auch... und vor allem setzt man weiterhin alles dran, die "Leiche" zu finden und wenn man den U. jeden Tag vernimmt. Vorausgesetzt er war es wirklich, wovon aber derzeit ausgegangen wird.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 17:19
@Redjune
Nein, das ist nicht strafbar in Deutschland.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:02
Hier mal einige Details:
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-lichtenberg-wiederaufnahme-100.html


Auszug:
Genannte Gründe für Wiederaufnahme

Kulac sei im April 2004 aufgrund eines völlig widersprüchlichen Geständnisses verurteilt worden.

Peggys Leiche sei nie gefunden worden.

Es stehe nicht einmal fest, ob die damals neunjährige Schülerin aus Lichtenberg tatsächlich tot sei.

Aus der Gerichtsakte sei zu entnehmen, dass der geistig behinderte Ulivi Kulac bei polizeilichen Vernehmungen erheblich unter Druck gesetzt worden sei. Da er "seine Ruhe haben wollte" habe er die Tötung gestanden, anschließend aber sofort wieder darauf hingewiesen, dass er es nicht gewesen sei.

Ein Zeuge, der Ulvi Kulac schwer belastet hatte, habe inzwischen zugegeben, dass es sich dabei um Falschaussagen gehandelt habe.
Zudem sei der Zeuge von den damaligen Ermittlungsbeamten dazu angestiftet worden.

Mehr als zehn Zeugen hätten angegeben, Peggy noch am späten Nachmittag des 07.05.2001 in Lichtenberg gesehen zu haben. Zwei Schüler wollen Peggy gesehen haben, wie sie in einen roten Mercedes mit tschechischem Kennzeichen gestiegen sei. Kulac hatte gestanden, Peggy vor 14.00 Uhr getötet zu haben.



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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:09
@jaska
ist das alles, was RA Euler zustande gebracht hat??


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:12
Ich vermisse bei der Aufzählung den Fahrtenschreiber.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:24
Ausführliches Video von heute:

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/frankenschau-aktuell/mordfall-peggy-wiederaufnahme-100.html (Archiv-Version vom 28.07.2013)

Mit Euler, Rödel, Bürgermeisterin von Lichtenberg...

Ab Minute 13:00 ist der Ausschnitt des Brisant-Videos zu sehen, wo sich der Vater von Ulvi auf türkisch äußert.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:38
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb: Und da frage ich mich doch wie es sein kann, dass in Deutschland ein Mensch, der eine Leiche verschwinden lässt um einen Mord (oder Unfall) zu vertuschen, NICHT ins Visier der Justiz geraten kann? Ist denn sowas in Deutschland überhaupt nicht strafbar und gar kein Anlass den Mann in einem andern Strafverfahren vor Gericht zu stellen in der Hoffnung dass er auspackt? Wenn sich die Beamten im Fall Ulvi dermaßen sicher waren, dass es sich so abgespielt hat wie es im Bericht steht, wundert mich es doch sehr, dass sie dann den "Mittäter" einfach mal so von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen lassen
Das ist ein bisschen verzwickter ;-)

Ich denke, dass Ulvis Vater nicht vom Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) gebrauch gemach hat, sondern vom Zeugnisverweigerungsrechte (§ 52 StPO).
Der Unterschied liegt in der Aussage selbst.
Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Dinge, mit denen er sich oder Ulvi belastet hätte. Es entbindet ihn aber nicht komplett von einer Aussage.

Das Zeugnisverweigerungsrecht bietet diese Möglichkeit... kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn man in einem Verwandtschaftsverhältnis steht.

Wenn Ulvis Vater tatsächlich geholfen hätte, die Leiche vom Peggy zu beseitigen, wäre er straffrei aus der Sache raus gegangen... hätte also singen können, wie ein Vögelchen... § 258 StGB Abs. 6

Dann hätte er selbst seinem Sohn die Tat nachgewiesen ;-)
Natürlich unter der Vorraussetzung, dass es so war versteht sich.

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: ist das alles, was RA Euler zustande gebracht hat??
Pressebericht sind Zusammenfassungen... oder erwartest Du, dass die den Wiederaufnahmeantrag mit allen einzelnen Punkten vorlesen?


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 21:54
@Heike75
ich erwarte nichts, Heike. Ich bin nur erstaunt, dass offensichtlich keine neuen Fakten vor liegen ;-)


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 22:49
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: Ich bin nur erstaunt, dass offensichtlich keine neuen Fakten vor liegen ;-)
Na, weisst Du denn was im Antrag steht, lass mal hören ;-)

Wenn ein "Hauptbelastungszeuge" seine Aussage zurück zieht und sagt, dass er von den verhörenden Beamten "bedrängt" wurde, dann sind das schon sowas wie neue Fakten...

Und wenn die beiden Jungs (Mercedes) ihre Aussagen nicht zurück genommen haben, die Polizei das aber behauptet, besteht doch Klärungsbedarf, oder?

Auffällig scheint (zumindest mir), dass in allen Dingen, die vorgebracht werden, die Polizei eine massgebliche Rolle spielt. Da könnte leicht der Eindruck entstehen, dass man sich tatsächlich auf einen Täter festgelegt hatte. Entlastenden Aussagen / Nachweise usw. hinterlassen doch dann ein Fragezeichen.
Euler betont ja in dem Video, dass er wohl die Arbeit der beiden Soko´s nach vollzogen hat und auf einige Unstimmigkeiten gestossen ist.

Ich bin eigentlich optimistisch, dass es hier zu einer Wiederaufnahme kommt. Ob sich die "Versprechungen" von Hr. Euler dann bestätigen, ist natürlich eine andere Frage.
Aber ich erhoffe mir so etwas wie Aufklärung...
Nur die beiden o.g. Punkte bringen ein solches Urteil ins Wanken... und die dafür verantwortlichen Personen müssen zur Rechenschaft gezogen werden... wie es wohl Jedem im Job geht, der mal in die Minuskiste gepackt hat... in welche Richtung das Ganze dann geht, also pro Ulvi oder pro Urteil 1, ist erstmal zweitrangig.
Konkret: Ich bin gespannt, wie die Polizei den Eltern der Jungs nachweisen will, dass die Aussagen zurück genommen wurde... könnte interessant werden.


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Peggy Knobloch

04.04.2013 um 23:04
Da bin ich aber auch gespannt, ob der Zeuge auftaucht, der ein totes Mädchen im Wald gesehen haben will. Der sollte ja auch belegen, wie einseitig die Polizei gearbeitet habe.

Aber vielleicht beisst sich das ja mit der Aussage, es gäbe ja keinen Nachweis, dass Peggy tot sein könnte.

Oder er ist auf einmal wieder unglaubwürdig. Oder so.


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