@Mao1974 Mao1974 schrieb:Ich frag mich wirklich, was das Theater soll. "Um Punkt 13 Uhr wird er den Wiederaufnahmeantrag...einreichen".Toll, ist doch wurscht, ob er den um Punkt 13 Uhr, um 14.26 Uhr oder schlagmichtot einreicht. Wichtig ist der Inhalt. Ich kann mir nicht helfen, ich finde das unseriös, diese ganze Mediengeschichte, diese ständigen Ankündigungen, ich hab da irgendwie jetzt schon die Nase voll davon, wie das abläuft. Mein Eindruck von Euler ist jedenfalls bestätigt.
Was kann Euler dafür? Die Presse "hört" bei ihm nach, wenn es denn nu soweit ist... Euler wird die "Zeitauskünfte" schon unter Vorbehalt genannt haben... Wenn die Presse dann den Abgabetermin als die "Sensation" am 04.04.13 um 13:00 Uhr raushaut, kann Euler auch nichts für.
So ist das nun mal, wenn ein Fall in den Medien so präsent ist und auf so viel Interesse stösst.
@Scipper Scipper schrieb: Ich denke, dass der Herr Euler auch genau weiß, dass kein Mensch gerne hochkomplzierte Riesenberichte von rund 2000 Seiten durchliest. Ich nehme an, dass seine gesamte Ausarbeitung für den Wiederaufnahmeantrag nur rund 1000 Seiten umfasst. Es geht um die Qualität und nicht um die Seitenzahl. Aber die Seitenzahl ist aus rein menschlichen Gründen durchaus ein wichtiger Punkt. Ein Bericht sollte niemals zu lang und zu weitschweifig sein.
Du kannst doch irgend einen Bericht oder eine Inhaltsangabe nicht mit einem Wiederaufnahmeantrag nach der Strafprozessordnung vergleichen!
Es ist vollkommen egal, wie viele Seiten es werden. Das ist auch keine freiwillige Geschichte... Dieser Antrag kann nicht gelesen werden, er muss gelesen werden. Das ist ein Gericht und Märchenvorlesstunde, bei der die Kinder ab Seite 20 nicht mehr zuhören...
Scipper schrieb: die in einem Monat gelesen werden können.
Warum? Gibst das eine "muss gelesen sein bis" Frist?
Dann dauerts halt 8 Monate.
@jaska jaska schrieb: Fakt ist, dass nur ein einziger Beweis nötig ist, der im Rahmen des § 359 ff. StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht. Und egal, welcher Art ein solcher Beweis ist, diesen objektiv vorzubringen benötigt keine hunderte Seiten.
Wenn es mehr "Unstimmigkeiten" gibt, die den ersten Prozess / Beweislage / Zeugenaussagen / Beurkundungen betreffen, dann packt der die in den Antrag rein und das mit recht.
Wenn ich 10 Punkte hab, die dem o.g. Sachverhalt betreffen, dann packt man nicht nur 1 Punkt in den Antrag rein, weil das ja schon reichen würde, sondern Alle... Sicher ist sicher. Natürlich schiesst er dann mit Kanonen auf Spatzen, aber er hat nur einen Versuch... und da würde Jeder auf "Nr. sicher" gehen und jeden "Pups" ansprechen, der einem dem Ziel (Wiederaufnahme) näher bringt... Wenn er die ein oder andere "Sache" nicht in den Wiederaufnahmeantrag einbringt und der Antrag wird abgelehnt, dann heisst es: "Ja, der Euler hat ja nur die Hälfte im Antrag aufgenommen, weil er zu faul oder zu doof war, alles aufzuführen." Dann könnte er die Kanzlei gleich zu schliessen.
Deshalb muss nicht nur das neue Material rein, sondern alles, was im ersten Prozess falsch / nicht korrekt beachtet wurde.
Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Weimar hat der RA einen Punkt gebracht, der die Medienpräsenz bei Ortstermine (z.B. Parkplatz) beanstandet. So nach dem Motte: Die Zeugen und die Beschuldigte wurden bedrängt... Das hat man belächelt... ging beim Gericht in Giessen aber press durch...
stupormundi schrieb:Was denkt Ihr, wird denn sein "Killerargument" sein,
mit dem er die Wiederaufnahme erreichen will?
Oder will er einfach die vielen (vermeindlichen) Ungereimtheiten in
ihrer Summe nutzen?
M.M. wird er alles ansprechen, was auch nur 0,1 % dem wiederspricht, was im ersten Prozess als gegeben hingenommen wurde dann die Trümpfe nachschieben.
Wie gesagt,
er hat nur einen Versuch und den gilt es zu nutzen.