Themis
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
melden
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Das wäre eine zivilrechtliche Forderung und da gilt das Verschuldensprinzip. Derjenige, der den Schaden verschuldet hat, zahlt ihn auch.Themis schrieb:Mal kurz OT, was ist, wenn der Mann nun nichts mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat. Sein Haus und sein Hof wird in Schutt und Asche gelegt, wer kommt für sowas auf?
Das ist was anderes.John_Doe_1974 schrieb:Gibts da nicht sowas wie den Amtshaftungsanspruch?
Hast Du Deine Forderung ihm gegenüber geltend gemacht?lübke schrieb:Ich hab nie etwas erhalten von demjenigen der das Hasch versteckt hat.
Das ist ärgerlich, ändert aber rechtlich nichts an der Tatsache, dass er, wenn er Verursacher ist, dafür hätte haften müssen.lübke schrieb:Schon mal einen nackten Mann in die Tasche gegriffen?
Denke schon,da wurde ja damals das Hemdchen gefunden.lübke schrieb:weißt du ob sein Haus noch einen Keller hat?
Wenn die Suche einen Hintergrund hat, den der Mann zu verantworten hat, muss er das auch.lübke schrieb:Also wenn der Mann dessen Grundstück da umgegraben wird wirklich ein Kinderschänder ist,
wenn auch nicht der Mörder von Peggy dann soll er das selbst wieder richten.