Themis
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Themis schrieb:Mal kurz OT, was ist, wenn der Mann nun nichts mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat. Sein Haus und sein Hof wird in Schutt und Asche gelegt, wer kommt für sowas auf?Das wäre eine zivilrechtliche Forderung und da gilt das Verschuldensprinzip. Derjenige, der den Schaden verschuldet hat, zahlt ihn auch.
John_Doe_1974 schrieb:Gibts da nicht sowas wie den Amtshaftungsanspruch?Das ist was anderes.
lübke schrieb:Ich hab nie etwas erhalten von demjenigen der das Hasch versteckt hat.Hast Du Deine Forderung ihm gegenüber geltend gemacht?
lübke schrieb:Schon mal einen nackten Mann in die Tasche gegriffen?Das ist ärgerlich, ändert aber rechtlich nichts an der Tatsache, dass er, wenn er Verursacher ist, dafür hätte haften müssen.
lübke schrieb:weißt du ob sein Haus noch einen Keller hat?Denke schon,da wurde ja damals das Hemdchen gefunden.
lübke schrieb:Also wenn der Mann dessen Grundstück da umgegraben wird wirklich ein Kinderschänder ist,Wenn die Suche einen Hintergrund hat, den der Mann zu verantworten hat, muss er das auch.
wenn auch nicht der Mörder von Peggy dann soll er das selbst wieder richten.