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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:18
@Heike75
denke nicht bloss an die bekannten personen, sondern auch an unbekannte.
die gibt es auch noch.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:19
@bayernwastl80
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:So aus der Aussage von Frau K. entnehme ich folgendes: Peggy hat sich im April, Ende April verändert und nun könne Sie sich das Verhalten erklären. Doch laut den Berichten die zur Verfügung stehen und laut dem Geständnis soll sich Ulvi 4 Tage vor dem Verschwinden an der Peggy vergangen haben. Also passt das auch nicht so ganz. Außer der Missbrauch hätte also schon vorher statt gefunden. Also im April.
Genau so meinte ich das... wir haben aber das unwiederrufene Geständnis von Ulvi mit 03.05.01...

Jetzt werden Robert E. und Holger E. interessant...
Bei Robert E. gab es noch keinen Hinweis, da hätte selbst Derrick und Harry passen müssen. Bei Holger E. wohl eher...

Nochwas:
Das Gericht sagt, Ulvi hätte solch ein Geständnis abgelegt, weil die Erzählungen auf Erfahrung beruhen...
Wie sieht es denn mit Phantasie und Erfahrung aus, wenn Ulvi sagt, man hätte ihm "da" (Schulter -Rückenbereich) reingedrückt...?
Und... wie ging Ulvi mit Suggestivfragen um?

@aufdecker1955
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:denke nicht bloss an die bekannten personen, sondern auch an unbekannte.
die gibt es auch noch.
Auch wenn ich das nicht abstreiten kann, halte ich mich lieber an nachweislich einschlägig bekannte Personen.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:22
@Heike75
die person aus dem roten auto und dessen verbindungen sind ebenfalls noch da!


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:25
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ah...guck mal in eine gemeinsame Quelle: Ulvi müsste, wenn ich richtig liege, am 06.09.01 erstmals den Missbrauch eingeräumt haben.

Ich hab das bislang noch nicht verifiziert. Mach ich aber gleich. Kannst Du dann da sehen.
Verifiziert. Ist der 06.09.01 :)
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Bitte hilf mir mal auf die Sprünge, ich verstehe den Abschnitt nicht.
Gern:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ausserdem sagt Behrend, dass ein 23 jähriger Sexualtäter (Ulvi) die Peggy missbraucht hatte... Woher will er das wissen?
Zu dem Zeitpunkt gab es doch das Geständnis zum Missbrauch von Ulvi noch nicht...
Wenn Behrend in einer Doku am 23.12.01 von einem Missbrauch von Peggy durch Ulvi berichtet, dann gab es das Geständnis von Ulvi sehr wohl schon. Er hat es ja am 06.09.01 erstmals abgelegt.

Es sei denn, Behrend wird in der Doku zitiert und ein Zeitpunkt vor dem 06.09. angegeben.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Die Faserspuren sehe ich eher nicht so bedeutend... Sie konnten keiner Decke zugeordnet werden bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sie von einem anderen Gegenstand (Kleidung) stammten und das Szenario vom Wegschaffen beruht einzig und allein auf Erzählungen von Ulvi.
Naja...es ist schon auffällig. Sicher, die Spuren können von allem möglichen stammen. Aber wenn Ulvi von grün spricht und man findet dann auch gleich noch grün, aber nicht dazu den passenden Spurenverursacher, dann legt dass durchaus die Schlussfolgerung nahe, dass es sich dabei um die beschriebene Decke handeln könnte, welche im Anschluss eben entsorgt wurde.

Denn auch wenn es irgendwas anderes war, bleibt die Frage, wo das ist. Und warum der Vater dazu keine Angaben machen kann.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das tut der Sache dann nicht wirklich etwas ab, zeigt aber, dass durch das Ausschmücken seiner Erzählungen Dinge gesagt wurden, die er dazu gereimt hat...
Deswegen spricht man ja von "erlebnisBASIERT". Das Gehirn ist so oder so kein Videorecorder. Deswegen sind auch Zeugenaussage so gefährlich.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das Gericht nahm wohl die Darstellung als gegen hin und das ist gefährlich.
Was soll daran gefährlich sein?
Die Darstellung, so wie sie ist, spricht gegen ihn. Wie sollte man die anders "nehmen"?
[Ein Urteil zweiter Klasse wäre m.M. der richtige Weg gewesen.
Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:So aus der Aussage von Frau K. entnehme ich folgendes: Peggy hat sich im April, Ende April verändert und nun könne Sie sich das Verhalten erklären. Doch laut den Berichten die zur Verfügung stehen und laut dem Geständnis soll sich Ulvi 4 Tage vor dem Verschwinden an der Peggy vergangen haben. Also passt das auch nicht so ganz. Außer der Missbrauch hätte also schon vorher statt gefunden. Also im April.
Frau K. bezieht sich wohl auf die anderen Missbräuche. Ulvi hat ja nicht nur einen Missbrauch zum Nachteil von Peggy gestanden, sondern 4. Wobei die anderen 3 wohl nur "Rumwichsen" war.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:32
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Genau so meinte ich das... wir haben aber das unwiederrufene Geständnis von Ulvi mit 03.05.01...

Jetzt werden Robert E. und Holger E. interessant...
Bei Robert E. gab es noch keinen Hinweis, da hätte selbst Derrick und Harry passen müssen. Bei Holger E. wohl eher...
Hmmm da beißt sich also die Aussage von Ulvi, die nicht widerrufen wurde, mit der Aussage der Mutter von Peggy. Könnte was nicht daran stimmen - vielleicht Phantasie von Ulvi, vielleicht aber doch die Wahrheit, nur eben das Datum verwechselt, was bei Ulvi ja nicht ungewöhnlich erscheinen muss.

Aber das Gericht baut ja gerade auf dieser These auf und da stimme ich dir zu, dass eben Robert E. und Holger E. nun sehr interessant werden. Deshalb hatte ich ja auch schon gemeint, dass man diese Personen genauer unter die Lupe holen sollte. Auch die Verbindungen untereinander. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Pädophile untereinander kennen. Zumal Holger E. in Lichtenberg verkehrte und auch bei Peggy.

Und dann kommt die Zeugenaussage, mit der südländisch aussehenden Frau noch ins Spiel, die laut frau K. - also die Mutter von Peggy - eine Nachbarin wäre. Und die Ex-Frau von Robert E. sah südländisch aus - laut einem Bericht - und war eine, wenn auch nicht unmittelbare, Nachbarin. Denn man fand ja auf dem Grundstück von Familie K. - Peggys Elternhaus - frische Spuren, die zu der Zeugenaussage passten, dass man Peggy am Nachmittag des 7. Mai mit einer südländisch aussehenden Frau vor Peggys Elternhaus weggehen sah.

Robert E. ist damals natürlich ein unbeschriebenes Blatt - aber auch nur bei den Ermittlern, denn er soll ja zu der Zeit schon seine Enkelin und Nichte missbraucht haben, was die Ermittler aber nicht wissen konnten.

Bleibt also nur noch Holger E., dessen Verhalten schon ungewöhnlich war. Aber ob man sich bei einem damals 17 Jährigen so große Gedanken machte, kann man auch fragend dahin stellen. Aber die ganzen Hintergründe zu Holger E. kenne ich noch nicht, muss ich mich erst mal einlesen.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:33
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Nochwas:
Das Gericht sagt, Ulvi hätte solch ein Geständnis abgelegt, weil die Erzählungen auf Erfahrung beruhen...
Wie sieht es denn mit Phantasie und Erfahrung aus, wenn Ulvi sagt, man hätte ihm "da" (Schulter -Rückenbereich) reingedrückt...?
Und... wie ging Ulvi mit Suggestivfragen um?
Du siehst mich gerade sehr verwundert....

Da heben wir den halben Nachmittag mit verbracht und prinzipiell dreht sich der halbe Thread darum.

Ich glaub dem das, dass den einer an der Schulter gepackt hat.
Vielleicht fand der das auch unangenehm. Good Cop, Bad Cop...kommt ja nun wirklich in jedem schlechten Krimi vor....

Ob das dann schon "Foltern" ist oder ein "Spezialgriff, durch den man bewusstlos wird", wie uns Frankenblick weißmachen wollte, sei mal dahin gestellt.

Ob er deswegen ein falsches Geständnis abgelegt hat? Weil ihn einer an die Schultern gefasst hat?

Also ich versteh echt nicht, worauf Du gerade hinaus willst.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:40
@LivingElvis
@Heike75

Der Ulvi erwähnt das Ding mit der Schulter in jedem Interview und schildert es immer drastischer (und mit genaueren Bezeichnungen). Das verwundert.

Ich halte es für durchaus möglich, daß aus Ulvis anfänglichem "die Kripo hat mich gepackt" (ursprünglich im Sinne von erwischt) durch gezielte wohlwollende Nachfragen und unbewusste Suggestionen diese spätere "Foltergeschichte" wurde. Meine Meinung.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:41
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?
Ein Urteil zweiter Klasse ist nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Also man spricht ihn von den Vorwürfen frei, begründet dies aber nicht darauf, dass man von der Unschuld überzeugt ist, sondern eher Zweifel an der Schuld hat und diese nicht ausschließen kann.

Somit hat das Gericht den Angeklagten zwar von dem Vorwurf frei gesprochen, aber mit dem Hintertürchen, dass man eben nicht von der Unschuld überzeugt ist aber auch nicht von der ausdrücklichen Schuld.

Freispruch 2. Klasse. Eine - eigentlich - starke Keule, mit der ein Gericht meistens gut da steht. Denn es lässt viel Raum zur Spekulation und eventuellen weiteren Ermittlungen.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:41
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Wenn Behrend in einer Doku am 23.12.01 von einem Missbrauch von Peggy durch Ulvi berichtet, dann gab es das Geständnis von Ulvi sehr wohl schon. Er hat es ja am 06.09.01 erstmals abgelegt.
Danke für die Info! Ich dachte, dass Ulvi den Missbrauch an Peggy erst zeitnah zu den Mordgeständnissen gemacht hatte.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Denn auch wenn es irgendwas anderes war, bleibt die Frage, wo das ist. Und warum der Vater dazu keine Angaben machen kann.
Konnte er nicht oder wollte er nicht? Er hat doch nur gesagt, dass er solch eine Decke nicht kennt (das die Familie keine gründe Decke besitzt)... ansonsten die Aussage verweigert...

Konnte das Auto nur von Herrn Kulac gefahren worden sein?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Da heben wir den halben Nachmittag mit verbracht und prinzipiell dreht sich der halbe Thread darum.
Sehe es mir bitte nach... ich bin erst am Abend dazu gekommen und habe nicht alle Beiträge lesen können (auch wollen)... ihr seid heute nämlich fleissig gewesen ;-)
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Ich glaub dem das, dass den einer an der Schulter gepackt hat.
Vielleicht fand der das auch unangenehm. Good Cop, Bad Cop...kommt ja nun wirklich in jedem schlechten Krimi vor....
Die Betonung auf schlecht...

Es kann niemand sagen, in wie weit das für Ulvi schmerzhaft war... dazu die Verhördauer... ich will ihm nicht absprechen, dass es ein Auslöser für eine Geständnis gewesen sein kann, weil ich mich nicht in eine solche Lage denken kann und mir ist es auch noch nicht passiert...

Da geht ein Cop hin und "droht" einem Mann im Verhör, weil er weiss, dass er ein Kind entführt hat aber nicht sagen will, wo es ist...

Der Mann wird verurteilt, weil das Kind nicht gefunden wurde und starb...
Im Bezug auf die Drohung werden dem Täter 3000,- € Schmerzensgeld zugesprochen...

Bei einem Behinderten will ich mit auf die Möglichkeit "Guter Cop - Böser Cop" nicht einlassen, weil ich nicht weiss, wie es für ihn aussah... Er ist auf dem Stand eines 12 jährigen...


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:42
@bayernwastl80
Es gibt Zeitungsartikel, die davon berichten, U. Habe sich schon mind. seit August 2000 an Peggy vergangen. Auf welcher Quelle das basiert weiß ich nicht.

@Heike75
Ich zitiere mich selbst, da ich das schon mal zusammengesucht hatte.
Ganzer Beitrag: Beitrag von jaska (Seite 473)
Und zwar gab es schon ab Herbst 2003 den Vorwurf, das Geständnis von U. sei erzwungen gewesen. Damals lauteten die einzigen Argumente, die Polizei habe U. mit einem Blutfleck auf dessen Kleidung konfrontiert sowie ihm Versprechungen bzgl. seiner Unterbringung gemacht und auf diese Weise letztendlich den Verdächtigen zum Geständnis gezwungen.
Als Quellen kann ich nur Artikel nennen (gerne ganz lesen, sehr interessant).


Oktober 2003
http://www.spiegel.de/panorama/peggy-prozess-gestaendnis-soll-erzwungen-worden-sein-a-270811.html
Die Beamten hätten seinen Mandaten mit ihren Methoden manipuliert, lautet der Vorwurf Bagnolis. So habe man ihm versprochen, er werde im Falle eines Geständnisses weiterhin im Betriebskrankenhaus untergebracht und müsse nicht ins Gefängnis.

März 2004
http://www.spiegel.de/panorama/verteidigung-im-mordfall-peggy-gestaendnis-nur-durch-trick-erreicht-a-290724.html
Heute warfen die Anwälte des Angeklagten der Polizei vor, sie hätten den Angeklagten mit einem Täuschungsmanöver zu einem Geständnis bewogen. Beamte hätten dem Gastwirtssohn eröffnet, man habe Blutspuren an seiner blauen Arbeitsjacke entdeckt. Das bestätigten heute übereinstimmend zwei Polizisten. Tatsächlich habe der Gerichtsmediziner aber nur vom Verdacht von Blutanhaftungen gesprochen.


Dann konnte ich lange Zeit nichts zu diesen Vorwürfen finden.
Erst 2007 wieder:

September 2007
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Aussage-Ulvis-nicht-erpresst;art2388,742786
Der Bayreuther Rechtsbeistand von Kulacs Betreuerin, Anwalt Ortwin Lowack, argumentierte, Kulac habe nur unter polizeilichem Druck ein – später widerrufenes – Geständnis abgelegt: Zwei Vernehmungsbeamte hätten dem Verdächtigten vorgehalten, an seiner Kleidung sei Blut des Mädchens entdeckt worden. Lowack: „Diese Behauptung war frei erfunden, sie wurde auf Weisung des Soko-Chefs Geier ins Spiel gebracht. Ohne ein solches Druckmittel hätte Kulac nie gestanden. Das war ein rechtswidriger Vorgang und nicht die einzige Trickserei, um dem Behinderten das Verbrechen in die Schuhe zu schieben.“
...
Der Nürnberger Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg teilte gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit, man habe die Strafanzeige eingehend geprüft und sei jetzt zu dem Ergebnis gekommen, sie nicht weiter zu verfolgen, „weil es an Rechtsgründen fehlt“. Der Straftatbestand der Aussage-Erpressung setze körperliche Misshandlung oder sonstige Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung voraus. Doch davon sei in der Anzeige nicht die Rede gewesen. Folglich könne auch nicht wegen Aussage-Erpressung ermittelt werden. Träg: „Der Sachverhalt muss schlüssig als Straftat dargestellt werden. Und das war hier nicht der Fall.“



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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:46
@Heike75

Aua, da verwurstelst Du aber grad was.
Du meinst den Fall Gäfgen, der Mörder des Jakob von Metzler.
Das Kind ist nicht gestorben, weil es nicht gefunden wurde, es war schon längst tot, weil Gäfgen es vor seiner Verhaftung bereits ertränkt hatte.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:51
@jaska,
danke für´s Einstellen...
Da war das wohl zu Beginn ein größeres Thema...

Ja genau @Mao1974.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb: Das Kind ist nicht gestorben, weil es nicht gefunden wurde,
So habe ich das gar nicht gemeint - habe mich aber voll daneben ausgedrückt. Danke für den Hinweis und die genauere Darstellung.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:53
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt Zeitungsartikel, die davon berichten, U. Habe sich schon mind. seit August 2000 an Peggy vergangen. Auf welcher Quelle das basiert weiß ich nicht.
Ja aber dann bleibt immer noch die Aussage von Frau K. Peggy hätte sich im April, dann verbesserte sie auf Ende April, verändert, und sie könne sich jetzt auch erklären warum. Diese Veränderung des Wesens muss noch nicht mal auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten, ist aber natürlich nicht auszuschließen, zumal es ja ein unwiderrrufenes Geständnis von Ulvi hierzu gibt. Aber im Großen und Ganzen basiert ja auch das Tatmotiv auf der Aussage, dass Ulvi die Peggy 4 Tage vor der Abgängigkeit missbraucht hätte. Ok, kann natürlich sein. Aber mich stört da schon ein wenig der Hinweis auf Ende April. Hätte sie jetzt gesagt, dass sich Peggy schon länger in ihrem Wesen verändert hätte und diese Auffälligkeiten, dann würde mich das vielleicht noch nicht mal so stören. Und es muss ja nicht ein Missbrauch durch Ulvi vorgelegen haben, sonder es kommen da noch mindestens 2 weitere Männer in betracht. Und es müssen ja auch nicht immer Männer gewesen sein, es kann auch eine Frau gewesen sein. Auch Frauen missbrauchen, nur wird das nie angesprochen. Also, es gibt mindestens 2 weitere Männer die in Frage kommen und es gibt bestimmt auch noch andere die in Frage kommen - Männlein wie Weiblein.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:55
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb:Ein Urteil zweiter Klasse ist nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Also man spricht ihn von den Vorwürfen frei, begründet dies aber nicht darauf, dass man von der Unschuld überzeugt ist, sondern eher Zweifel an der Schuld hat und diese nicht ausschließen kann.

Somit hat das Gericht den Angeklagten zwar von dem Vorwurf frei gesprochen, aber mit dem Hintertürchen, dass man eben nicht von der Unschuld überzeugt ist aber auch nicht von der ausdrücklichen Schuld.

Freispruch 2. Klasse. Eine - eigentlich - starke Keule, mit der ein Gericht meistens gut da steht. Denn es lässt viel Raum zur Spekulation und eventuellen weiteren Ermittlungen.
Das ist ein Freispruch 2. Klasse. Wie Du unten ja auch schreibst.

Ein Freispruch 1. Klasse, also wegen erwiesener Unschuld kommt doch ohnehin -derzeit- nicht in Betracht. Deswegen versteh ich gar nicht, wie man jetzt auf die Idee kommen kann, über die Güteklassen -die es genaugenommen im deutschen Strafrecht gar nicht gibt- zu debattieren.

Es gab 2004 schlicht nichts worauf man eine erwiesene Unschuld und damit einen Freispruch 1. Klasse hätte stützen können.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Siehe oben. Das ist dann schon der Freispruch 2. Klasse. Ich habe noch nie eine Quelle gesehen, die das als "Urteil 2. Klasse" betitelt.

Und wie gesagt, das Strafrecht unterscheidet nicht danach. Die Unterscheidung war vor Jahrzehnten mal üblich ist aber aufgrund der geltenden Unschuldsvermutung nicht mit dem Recht vereinbar. Da gibt es nur noch ganz wenige uralte Richter, denen sowas mal über die Lippen kommt.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Konnte er nicht oder wollte er nicht? Er hat doch nur gesagt, dass er solch eine Decke nicht kennt (das die Familie keine gründe Decke besitzt)... ansonsten die Aussage verweigert...

Konnte das Auto nur von Herrn Kulac gefahren worden sein?
Wenn nicht - warum hat er denjenigen nicht einfach gefragt, ob der was Grünes damit gefahren hat?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Sehe es mir bitte nach... ich bin erst am Abend dazu gekommen und habe nicht alle Beiträge lesen können (auch wollen)... ihr seid heute nämlich fleissig gewesen ;-)
Klar. Nachgesehen. Ich komm so oft auf das Thema zu sprechen, dass ich mich grad einfach wundern musste.
:)
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Die Betonung auf schlecht...
Ist bei den Ermittlern auch hierzulande Usus.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Es kann niemand sagen, in wie weit das für Ulvi schmerzhaft war... dazu die Verhördauer... ich will ihm nicht absprechen, dass es ein Auslöser für eine Geständnis gewesen sein kann, weil ich mich nicht in eine solche Lage denken kann und mir ist es auch noch nicht passiert...
Weißt Du WANN das war?
Da geht ein Cop hin und "droht" einem Mann im Verhör, weil sie wissen, dass er ein Kind entführt hat aber nicht sagen will, wo es ist...

Der Mann wird verurteilt, weil das Kind nicht gefunden wurde und starb...
Im Bezug auf die Drohung werden ihm 3000,- € Schmerzensgeld bezahlt...
Das Kind war schon tot.
Der Schmerzensgeldzuspruch unumgänglich. Das Geld hat der Mann nie gesehen, das wurde direkt mit seinen immensen Schulden bei der Justiz verrechnet.

Aber was willst Du us damit sagen?


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 22:56
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Da war das wohl zu Beginn ein größeres Thema...
Wie meinst Du das? Die vermeintliche Gewalt war erst dann Thema, als die abschlägige Begründung Gewalt als Beispiel für einen erfolgreichen Anfechtungsgrund nannte. In meinen Augen gab es hier keine Gewalt und das ist ein taktischer Schachzug und einer der Strohhalme. Sonst hätte es viel früher und v.a. in der ersten Beschwerde Thema sein müssen.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 23:01
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ein Freispruch 1. Klasse, also wegen erwiesener Unschuld kommt doch ohnehin -derzeit- nicht in Betracht. Deswegen versteh ich gar nicht, wie man jetzt auf die Idee kommen kann, über die Güteklassen -die es genaugenommen im deutschen Strafrecht gar nicht gibt- zu debattieren.
Das sehe ich anders:
Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld geht hier nicht - das sehe ich auch so.

Ein Freispruch zweiter Klasse ist ein durchaus gewöhnlicher Satz für Freisprüche aus Mangel an Beweisen... spätestens seit Kachelmann wieder ein viel besprochenes Thema... bei ihn war es nämlich Einer.

Es konnte zwar keine Unschuld festgestellt werden, eine Schuld auch nicht einwandfrei... dazu war die Sachlage für meine Begriffe zu dünn.

Wenn ich einem Menschen die Schuld nicht nachweisen kann (noch muß ja die Justiz die Schuld beweisen), dann ist er aus Mangel an Beweisen frei zu sprechen...
Das heisst nicht, dass der Verdacht vom Tisch ist... es reicht "nur" eben nicht für einen Schuldspruch.
"Keine Leiche" ist da einer der besten Gründe.

Lieber ein Mörder auf freiem Fuss, als ein Unschuldiger im Knast.
Siehe Pascal - siehe Rupp - siehe Kachelmann...


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 23:04
@LivingElvis
Wir können uns jetzt daran aufhängen ob es Urteil 2. Klasse, Freispruch 2. Klasse heißt, oder diese Definition uralt ist. Was gemeint war, scheinst du also schon zu wissen.

Offiziell wird dies natürlich kein Richter so betiteln. Er würde also nicht sagen er habe einen Freispruch 2. Klasse gesprochen. Das wäre problematisch. Aber es wird nun mal im Volksmund gerne so betitelt und eigentlich weiß jeder, worum es geht.

Und in diesem Fall, also im Fall Peggy, wäre ein Urteil im Sinne "Im Zweifel für den Angeklagten" schon begründet gewesen; alleine schon auf Grund der ganzen Widersprüche. Aber das hatten wir heute ja schon ausgiebig diskutiert und ich akzeptiere, dass du da anderer Meinung bist und weiß dies auch zu schätzen. Denn andere Meinungen sind mir sehr wichtig und können für mich anregend sein, meine bisherige Meinung zu überdenken.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 23:06
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ein Freispruch zweiter Klasse ist ein durchaus gewöhnlicher Satz für Freisprüche aus Mangel an Beweisen... spätestens seit Kachelmann wieder ein viel besprochenes Thema... bei ihn war es nämlich Einer.
Ich sag´s mal mit Deinen Worten - umgangssprachlich mag das so sein. Juristisch gibt es diese Unterscheidung nicht (mehr).

Es darf sie auch nicht geben. (Siehe Unschuldsvermutung).
Käme ein Richter auf die Idee so etwas in die Urteilsbegründung rein zu schreiben oder auch nur in der mündlichen Urteilsbegründung zu erwähnen, würde er sein Urteil anfechtbar machen.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Es konnte zwar keine Unschuld festgestellt werden, eine Schuld auch nicht einwandfrei... dazu war die Sachlage für meine Begriffe zu dünn.
Das hat das LG Hof anders gesehen und der BGH so bestätigt.
Wenn ich einem Menschen die Schuld nicht nachweisen kann (noch muß ja die Justiz die Schuld beweisen), dann ist er aus Mangel an Beweisen frei zu sprechen...
Siehe Pascal - siehe Rupp - siehe Kachelmann...
Ich verweise wieder auf den § 261 StPO. Die Schuld ist dann erwiesen, wenn der Richter sie für erwiesen hält.
So sieht es geltendes Recht.


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 23:06
@bayernwastl80
Zitat von bayernwastl80bayernwastl80 schrieb: Offiziell wird dies natürlich kein Richter so betiteln.
Bei Ausübung seines Amtes nicht, denn den Begriff gibt es offiziell nicht...

Ungangssprachlich hört man "einen Freispruch aus Mangel an Beweisen" eher selten bis gar nicht...


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Peggy Knobloch

25.04.2013 um 23:07
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ein Freispruch zweiter Klasse ist ein durchaus gewöhnlicher Satz für Freisprüche aus Mangel an Beweisen... spätestens seit Kachelmann wieder ein viel besprochenes Thema... bei ihn war es nämlich Einer.
Da bin ich ganz bei dir. Wollte Herrn K. nur nicht hier auch noch anreißen. Aber danke, genau der Gedanke habe ich nämlich auch.


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