Peggy Knobloch
25.04.2013 um 22:18@Heike75
denke nicht bloss an die bekannten personen, sondern auch an unbekannte.
die gibt es auch noch.
denke nicht bloss an die bekannten personen, sondern auch an unbekannte.
die gibt es auch noch.
bayernwastl80 schrieb:So aus der Aussage von Frau K. entnehme ich folgendes: Peggy hat sich im April, Ende April verändert und nun könne Sie sich das Verhalten erklären. Doch laut den Berichten die zur Verfügung stehen und laut dem Geständnis soll sich Ulvi 4 Tage vor dem Verschwinden an der Peggy vergangen haben. Also passt das auch nicht so ganz. Außer der Missbrauch hätte also schon vorher statt gefunden. Also im April.Genau so meinte ich das... wir haben aber das unwiederrufene Geständnis von Ulvi mit 03.05.01...
aufdecker1955 schrieb:denke nicht bloss an die bekannten personen, sondern auch an unbekannte.Auch wenn ich das nicht abstreiten kann, halte ich mich lieber an nachweislich einschlägig bekannte Personen.
die gibt es auch noch.
LivingElvis schrieb:Ah...guck mal in eine gemeinsame Quelle: Ulvi müsste, wenn ich richtig liege, am 06.09.01 erstmals den Missbrauch eingeräumt haben.Verifiziert. Ist der 06.09.01 :)
Ich hab das bislang noch nicht verifiziert. Mach ich aber gleich. Kannst Du dann da sehen.
Heike75 schrieb:Bitte hilf mir mal auf die Sprünge, ich verstehe den Abschnitt nicht.Gern:
Heike75 schrieb:Ausserdem sagt Behrend, dass ein 23 jähriger Sexualtäter (Ulvi) die Peggy missbraucht hatte... Woher will er das wissen?Wenn Behrend in einer Doku am 23.12.01 von einem Missbrauch von Peggy durch Ulvi berichtet, dann gab es das Geständnis von Ulvi sehr wohl schon. Er hat es ja am 06.09.01 erstmals abgelegt.
Zu dem Zeitpunkt gab es doch das Geständnis zum Missbrauch von Ulvi noch nicht...
Heike75 schrieb:Die Faserspuren sehe ich eher nicht so bedeutend... Sie konnten keiner Decke zugeordnet werden bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sie von einem anderen Gegenstand (Kleidung) stammten und das Szenario vom Wegschaffen beruht einzig und allein auf Erzählungen von Ulvi.Naja...es ist schon auffällig. Sicher, die Spuren können von allem möglichen stammen. Aber wenn Ulvi von grün spricht und man findet dann auch gleich noch grün, aber nicht dazu den passenden Spurenverursacher, dann legt dass durchaus die Schlussfolgerung nahe, dass es sich dabei um die beschriebene Decke handeln könnte, welche im Anschluss eben entsorgt wurde.
Heike75 schrieb:Das tut der Sache dann nicht wirklich etwas ab, zeigt aber, dass durch das Ausschmücken seiner Erzählungen Dinge gesagt wurden, die er dazu gereimt hat...Deswegen spricht man ja von "erlebnisBASIERT". Das Gehirn ist so oder so kein Videorecorder. Deswegen sind auch Zeugenaussage so gefährlich.
Heike75 schrieb:Das Gericht nahm wohl die Darstellung als gegen hin und das ist gefährlich.Was soll daran gefährlich sein?
[Ein Urteil zweiter Klasse wäre m.M. der richtige Weg gewesen.Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?
bayernwastl80 schrieb:So aus der Aussage von Frau K. entnehme ich folgendes: Peggy hat sich im April, Ende April verändert und nun könne Sie sich das Verhalten erklären. Doch laut den Berichten die zur Verfügung stehen und laut dem Geständnis soll sich Ulvi 4 Tage vor dem Verschwinden an der Peggy vergangen haben. Also passt das auch nicht so ganz. Außer der Missbrauch hätte also schon vorher statt gefunden. Also im April.Frau K. bezieht sich wohl auf die anderen Missbräuche. Ulvi hat ja nicht nur einen Missbrauch zum Nachteil von Peggy gestanden, sondern 4. Wobei die anderen 3 wohl nur "Rumwichsen" war.
Heike75 schrieb:Genau so meinte ich das... wir haben aber das unwiederrufene Geständnis von Ulvi mit 03.05.01...Hmmm da beißt sich also die Aussage von Ulvi, die nicht widerrufen wurde, mit der Aussage der Mutter von Peggy. Könnte was nicht daran stimmen - vielleicht Phantasie von Ulvi, vielleicht aber doch die Wahrheit, nur eben das Datum verwechselt, was bei Ulvi ja nicht ungewöhnlich erscheinen muss.
Jetzt werden Robert E. und Holger E. interessant...
Bei Robert E. gab es noch keinen Hinweis, da hätte selbst Derrick und Harry passen müssen. Bei Holger E. wohl eher...
Heike75 schrieb:Nochwas:Du siehst mich gerade sehr verwundert....
Das Gericht sagt, Ulvi hätte solch ein Geständnis abgelegt, weil die Erzählungen auf Erfahrung beruhen...
Wie sieht es denn mit Phantasie und Erfahrung aus, wenn Ulvi sagt, man hätte ihm "da" (Schulter -Rückenbereich) reingedrückt...?
Und... wie ging Ulvi mit Suggestivfragen um?
LivingElvis schrieb:Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?Ein Urteil zweiter Klasse ist nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Also man spricht ihn von den Vorwürfen frei, begründet dies aber nicht darauf, dass man von der Unschuld überzeugt ist, sondern eher Zweifel an der Schuld hat und diese nicht ausschließen kann.
LivingElvis schrieb:Was soll bitte "ein Urteil zweiter Klasse" sein?Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
LivingElvis schrieb: Wenn Behrend in einer Doku am 23.12.01 von einem Missbrauch von Peggy durch Ulvi berichtet, dann gab es das Geständnis von Ulvi sehr wohl schon. Er hat es ja am 06.09.01 erstmals abgelegt.Danke für die Info! Ich dachte, dass Ulvi den Missbrauch an Peggy erst zeitnah zu den Mordgeständnissen gemacht hatte.
LivingElvis schrieb:Denn auch wenn es irgendwas anderes war, bleibt die Frage, wo das ist. Und warum der Vater dazu keine Angaben machen kann.Konnte er nicht oder wollte er nicht? Er hat doch nur gesagt, dass er solch eine Decke nicht kennt (das die Familie keine gründe Decke besitzt)... ansonsten die Aussage verweigert...
LivingElvis schrieb: Da heben wir den halben Nachmittag mit verbracht und prinzipiell dreht sich der halbe Thread darum.Sehe es mir bitte nach... ich bin erst am Abend dazu gekommen und habe nicht alle Beiträge lesen können (auch wollen)... ihr seid heute nämlich fleissig gewesen ;-)
LivingElvis schrieb: Ich glaub dem das, dass den einer an der Schulter gepackt hat.Die Betonung auf schlecht...
Vielleicht fand der das auch unangenehm. Good Cop, Bad Cop...kommt ja nun wirklich in jedem schlechten Krimi vor....
Und zwar gab es schon ab Herbst 2003 den Vorwurf, das Geständnis von U. sei erzwungen gewesen. Damals lauteten die einzigen Argumente, die Polizei habe U. mit einem Blutfleck auf dessen Kleidung konfrontiert sowie ihm Versprechungen bzgl. seiner Unterbringung gemacht und auf diese Weise letztendlich den Verdächtigen zum Geständnis gezwungen.
Als Quellen kann ich nur Artikel nennen (gerne ganz lesen, sehr interessant).
Oktober 2003
http://www.spiegel.de/panorama/peggy-prozess-gestaendnis-soll-erzwungen-worden-sein-a-270811.html
Die Beamten hätten seinen Mandaten mit ihren Methoden manipuliert, lautet der Vorwurf Bagnolis. So habe man ihm versprochen, er werde im Falle eines Geständnisses weiterhin im Betriebskrankenhaus untergebracht und müsse nicht ins Gefängnis.
März 2004
http://www.spiegel.de/panorama/verteidigung-im-mordfall-peggy-gestaendnis-nur-durch-trick-erreicht-a-290724.html
Heute warfen die Anwälte des Angeklagten der Polizei vor, sie hätten den Angeklagten mit einem Täuschungsmanöver zu einem Geständnis bewogen. Beamte hätten dem Gastwirtssohn eröffnet, man habe Blutspuren an seiner blauen Arbeitsjacke entdeckt. Das bestätigten heute übereinstimmend zwei Polizisten. Tatsächlich habe der Gerichtsmediziner aber nur vom Verdacht von Blutanhaftungen gesprochen.
Dann konnte ich lange Zeit nichts zu diesen Vorwürfen finden.
Erst 2007 wieder:
September 2007
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Aussage-Ulvis-nicht-erpresst;art2388,742786
Der Bayreuther Rechtsbeistand von Kulacs Betreuerin, Anwalt Ortwin Lowack, argumentierte, Kulac habe nur unter polizeilichem Druck ein – später widerrufenes – Geständnis abgelegt: Zwei Vernehmungsbeamte hätten dem Verdächtigten vorgehalten, an seiner Kleidung sei Blut des Mädchens entdeckt worden. Lowack: „Diese Behauptung war frei erfunden, sie wurde auf Weisung des Soko-Chefs Geier ins Spiel gebracht. Ohne ein solches Druckmittel hätte Kulac nie gestanden. Das war ein rechtswidriger Vorgang und nicht die einzige Trickserei, um dem Behinderten das Verbrechen in die Schuhe zu schieben.“
...
Der Nürnberger Oberstaatsanwalt Wolfgang Träg teilte gestern auf Anfrage unserer Zeitung mit, man habe die Strafanzeige eingehend geprüft und sei jetzt zu dem Ergebnis gekommen, sie nicht weiter zu verfolgen, „weil es an Rechtsgründen fehlt“. Der Straftatbestand der Aussage-Erpressung setze körperliche Misshandlung oder sonstige Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung voraus. Doch davon sei in der Anzeige nicht die Rede gewesen. Folglich könne auch nicht wegen Aussage-Erpressung ermittelt werden. Träg: „Der Sachverhalt muss schlüssig als Straftat dargestellt werden. Und das war hier nicht der Fall.“
Mao1974 schrieb: Das Kind ist nicht gestorben, weil es nicht gefunden wurde,So habe ich das gar nicht gemeint - habe mich aber voll daneben ausgedrückt. Danke für den Hinweis und die genauere Darstellung.
jaska schrieb:Es gibt Zeitungsartikel, die davon berichten, U. Habe sich schon mind. seit August 2000 an Peggy vergangen. Auf welcher Quelle das basiert weiß ich nicht.Ja aber dann bleibt immer noch die Aussage von Frau K. Peggy hätte sich im April, dann verbesserte sie auf Ende April, verändert, und sie könne sich jetzt auch erklären warum. Diese Veränderung des Wesens muss noch nicht mal auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten, ist aber natürlich nicht auszuschließen, zumal es ja ein unwiderrrufenes Geständnis von Ulvi hierzu gibt. Aber im Großen und Ganzen basiert ja auch das Tatmotiv auf der Aussage, dass Ulvi die Peggy 4 Tage vor der Abgängigkeit missbraucht hätte. Ok, kann natürlich sein. Aber mich stört da schon ein wenig der Hinweis auf Ende April. Hätte sie jetzt gesagt, dass sich Peggy schon länger in ihrem Wesen verändert hätte und diese Auffälligkeiten, dann würde mich das vielleicht noch nicht mal so stören. Und es muss ja nicht ein Missbrauch durch Ulvi vorgelegen haben, sonder es kommen da noch mindestens 2 weitere Männer in betracht. Und es müssen ja auch nicht immer Männer gewesen sein, es kann auch eine Frau gewesen sein. Auch Frauen missbrauchen, nur wird das nie angesprochen. Also, es gibt mindestens 2 weitere Männer die in Frage kommen und es gibt bestimmt auch noch andere die in Frage kommen - Männlein wie Weiblein.
bayernwastl80 schrieb:Ein Urteil zweiter Klasse ist nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Also man spricht ihn von den Vorwürfen frei, begründet dies aber nicht darauf, dass man von der Unschuld überzeugt ist, sondern eher Zweifel an der Schuld hat und diese nicht ausschließen kann.Das ist ein Freispruch 2. Klasse. Wie Du unten ja auch schreibst.
Somit hat das Gericht den Angeklagten zwar von dem Vorwurf frei gesprochen, aber mit dem Hintertürchen, dass man eben nicht von der Unschuld überzeugt ist aber auch nicht von der ausdrücklichen Schuld.
Freispruch 2. Klasse. Eine - eigentlich - starke Keule, mit der ein Gericht meistens gut da steht. Denn es lässt viel Raum zur Spekulation und eventuellen weiteren Ermittlungen.
Heike75 schrieb:Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.Siehe oben. Das ist dann schon der Freispruch 2. Klasse. Ich habe noch nie eine Quelle gesehen, die das als "Urteil 2. Klasse" betitelt.
Heike75 schrieb:Konnte er nicht oder wollte er nicht? Er hat doch nur gesagt, dass er solch eine Decke nicht kennt (das die Familie keine gründe Decke besitzt)... ansonsten die Aussage verweigert...Wenn nicht - warum hat er denjenigen nicht einfach gefragt, ob der was Grünes damit gefahren hat?
Konnte das Auto nur von Herrn Kulac gefahren worden sein?
Heike75 schrieb:Sehe es mir bitte nach... ich bin erst am Abend dazu gekommen und habe nicht alle Beiträge lesen können (auch wollen)... ihr seid heute nämlich fleissig gewesen ;-)Klar. Nachgesehen. Ich komm so oft auf das Thema zu sprechen, dass ich mich grad einfach wundern musste.
Heike75 schrieb:Die Betonung auf schlecht...Ist bei den Ermittlern auch hierzulande Usus.
Heike75 schrieb:Es kann niemand sagen, in wie weit das für Ulvi schmerzhaft war... dazu die Verhördauer... ich will ihm nicht absprechen, dass es ein Auslöser für eine Geständnis gewesen sein kann, weil ich mich nicht in eine solche Lage denken kann und mir ist es auch noch nicht passiert...Weißt Du WANN das war?
Da geht ein Cop hin und "droht" einem Mann im Verhör, weil sie wissen, dass er ein Kind entführt hat aber nicht sagen will, wo es ist...Das Kind war schon tot.
Der Mann wird verurteilt, weil das Kind nicht gefunden wurde und starb...
Im Bezug auf die Drohung werden ihm 3000,- € Schmerzensgeld bezahlt...
Heike75 schrieb:Da war das wohl zu Beginn ein größeres Thema...Wie meinst Du das? Die vermeintliche Gewalt war erst dann Thema, als die abschlägige Begründung Gewalt als Beispiel für einen erfolgreichen Anfechtungsgrund nannte. In meinen Augen gab es hier keine Gewalt und das ist ein taktischer Schachzug und einer der Strohhalme. Sonst hätte es viel früher und v.a. in der ersten Beschwerde Thema sein müssen.
LivingElvis schrieb:Ein Freispruch 1. Klasse, also wegen erwiesener Unschuld kommt doch ohnehin -derzeit- nicht in Betracht. Deswegen versteh ich gar nicht, wie man jetzt auf die Idee kommen kann, über die Güteklassen -die es genaugenommen im deutschen Strafrecht gar nicht gibt- zu debattieren.Das sehe ich anders:
Heike75 schrieb:Ein Freispruch zweiter Klasse ist ein durchaus gewöhnlicher Satz für Freisprüche aus Mangel an Beweisen... spätestens seit Kachelmann wieder ein viel besprochenes Thema... bei ihn war es nämlich Einer.Ich sag´s mal mit Deinen Worten - umgangssprachlich mag das so sein. Juristisch gibt es diese Unterscheidung nicht (mehr).
Heike75 schrieb:Es konnte zwar keine Unschuld festgestellt werden, eine Schuld auch nicht einwandfrei... dazu war die Sachlage für meine Begriffe zu dünn.Das hat das LG Hof anders gesehen und der BGH so bestätigt.
Wenn ich einem Menschen die Schuld nicht nachweisen kann (noch muß ja die Justiz die Schuld beweisen), dann ist er aus Mangel an Beweisen frei zu sprechen...Ich verweise wieder auf den § 261 StPO. Die Schuld ist dann erwiesen, wenn der Richter sie für erwiesen hält.
Siehe Pascal - siehe Rupp - siehe Kachelmann...
bayernwastl80 schrieb: Offiziell wird dies natürlich kein Richter so betiteln.Bei Ausübung seines Amtes nicht, denn den Begriff gibt es offiziell nicht...
Heike75 schrieb:Ein Freispruch zweiter Klasse ist ein durchaus gewöhnlicher Satz für Freisprüche aus Mangel an Beweisen... spätestens seit Kachelmann wieder ein viel besprochenes Thema... bei ihn war es nämlich Einer.Da bin ich ganz bei dir. Wollte Herrn K. nur nicht hier auch noch anreißen. Aber danke, genau der Gedanke habe ich nämlich auch.