Peggy Knobloch
26.04.2013 um 13:24
Vielen Dank für deinen Post @jaska. Das spricht mir aus der Seele
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Peggy Knobloch
26.04.2013 um 13:33
all- erst lesen und sich mit allen auseiandersetzen,alles mit einbeziehen.dann erst sollte man sich ein urteil erlauben!!!!
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Peggy Knobloch
26.04.2013 um 15:13
Also ich denke auch, dass der IQ überhaupt nicht ausschlaggebend ist. Es gibt, wie es einige Vorredner schon erwähnt hatten, einige Menschen, mit einem niedrigen IQ. Der IQ jedoch sagt weder was über Schuldfähigkeit noch sonst was aus. Außer es würde schon in den Schwachsinn münden, dies wurde ihm jedoch nicht bescheinigt. Ein Gutachten ging zwar davon aus, dass der IQ nach heutigem Stand bei 54 anzusiedeln wäre, andere Gutachten waren damit aber nicht überein. Aber das spielt auch keine große Rolle. Dass Ulvi in den Punkten des sexuellen Missbrauch schuldunfähig gesprochen wurde, steht auch außer Frage. Und dies deswegen, da sein Geisteszustand nicht dem eines gesunden Menschen entspricht - namentlich; er ist geistig Behindert und zudem Minderbemittelt. Die geistige Behinderung hat aber nichts mit dem IQ zu tun, sondern resultiert aus einer Hirnhautentzündung im Kleinkindalter. Was jedoch festzuhalten ist, ist die Tatsache, dass er auf dem geistigen Stand eines Kindes war bzw. ist. Was aber nicht bedeutet, dass er nicht zwischen Gut und Böse unterscheiden könnte. Denn das kann er, hat dies ja auch schon unter Beweis gestellt. Jedoch hat er seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle, was auch aus seiner Behinderung resultiert. Aber nur weil er Behindert ist, bedeutet das nicht, dass man Kinder vor im nicht schützen müsste. Kinder müssen geschützt sein und bleiben. Und genau das tut man mit der Unterbringung in der Psychiatrie, in der er sich scheinbar auch ziemlich wohl fühlt. Was aber nicht bedeutet, dass er nicht das Recht hätte, vor allem wegen seiner Behinderung, auch wieder am normalen Leben teil haben zu dürfen.
Aber das darf auch nur unter den Umständen geschehen, dass sich die Gutachter und Psychiater, die eine Pflicht haben, darüber einig sind bzw. zu dem Schluss kommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Welche Einrichtungen im Einzelnen dafür noch geeignet sind, das muss natürlich auch abgeklärt werden. Aber es darf keine Gefahr von ihm ausgehen.
Wenn er von anderen Erwachsenen angestiftet wurde, sind natürlich auch diese zur Verantwortung zu ziehen, das könnte Anstiftung zu einer Straftat sein. Aber man kann auch nicht alles auf die Anderen schieben. Da würde man es sich auch zu einfach machen. Denn Gutachten haben Ulvi nun mal bescheinigt, dass er eine niedrige sexuelle Schwelle hat. Und das ist auch nicht einfach so von der Hand zu weisen. Wie schon Vorredner schrieben, was auch in den Gutachten steht, ist ihm zwar keine Pädophilie zu bescheinigen, aber er unterschied sehr wohl nicht zwischen Kind und Erwachsener. Aber er war auch nicht schuldfähig, da er diese Komplexität nicht einzuschätzen vermochte.
Worüber wir uns eigentlich alle einig sein müssten ist die Tatsache, dass Kinder mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen sind. Und da gehören auch solche Maßnahmen dazu, wie sie bei Ulvi angewendet werden. Aber selbstverständlich muss auch Ulvi geschützt werden und hat das Recht auf Freiheit, wenn eben von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Und Ulvi hat auch das Recht, der richtigen Einrichtung und Therapie zugeführt zu werden. Und nicht nur Ulvi, sondern auch andere. Und da sind wir alle gefragt und die Politik, dass dieses Grundrecht jedem zusteht und zur Verfügung steht. Es ist aber auch die Pflicht von dem Betroffenen, diese Hilfe anzunehmen. Und bei Ulvi ist es auch die Pflicht der Eltern, Ulvi dieser Hilfe zuzuführen und darf diese nicht ablehnen, wenn sie schon geboten wird.
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Peggy Knobloch
26.04.2013 um 15:20
Hallo,
ich war letzte Woche wieder in Hof und da habe ich zufällig mitbekommen, dass in Lichtenberg Knochen gefunden worden sind. Natürlich musste ich sofort an Peggy denken. Nach einigen recherchen im Internet habe ich dies gefunden :
http://m.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-knochenfund-suchaktion-nach-toter-peggy-ist-beendet.ab0b7daf-097a-4e1e-9259-6118b965debc.html
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