Peggy Knobloch
25.04.2013 um 16:24@aufdecker1955
@bayernwastl80
aufdecker1955 schrieb:hier geht alle (fast) von ulvis jetzigen alter(damals) aus.bei seinen geisteszustand wird aber vergessen,das er in schuhen eines 9/10 jährigen steckte.kein erfahrung oder anlernen in diesen dingen hatte.Sein Verhalten bzw. Geisteszustand war (ist) auf dem Niveau eines 10 Jährigen, körperlich war er aber 23 oder so. Den Umgang mit Sexualität als solches, muß man ja nicht lernen, der "Trieb" ist grundsätzlich da und wird gerade von geistig Behinderten eher ungezwungen ausgelebt.
@bayernwastl80
bayernwastl80 schrieb:Aber der Vater von Ulvi hat seine Aussage verweigert, was sein gutes Recht ist. Außerdem war er selber beschludigt und da kann jede Aussage die man macht, gegen einen verwendet werde. Und so hat er folgerichtig weder widerprochen, noch hat er eine andere Aussage gemacht. Das kann man in unserem Rechtssystem ihm nicht anlasten. Das bleibt vorerst eine offene Frage, warum er sich dazu entschieden hat.Ja, klar, das Recht hat er natürlich. Ich finde es aber nur nachvollziehbar, wenn er sich oder Ulvi damit belastet hätte. Wenn er die Leiche nicht weggeschafft hätte bzw. gar keine Leiche da war, wäre es doch im Rahmen des Prozesses von Vorteil für Ulvi gewesen, dies auch entsprechend zu äußern. Ich finde diesen Sachverhalt jedenfalls äußerst seltsam.