Erst einmal möchte ich klar stellen, dass ich mich da wohl ungenau ausgedrückt habe. Ich meinte, dass sich Herr Schmalz die Frage gefallen lassen muss - wenn sie denn auftaucht - warum DAMALS - zur Zeit als die SOKO II noch ermittelte - die Spur nach Halle aufgegeben wurde. Ich kann Sie mittlerweile beantworten. Dieser Spur nach Halle - zu Holger E. - ging man damals nach. Man hatte diesem Herrn E. auch Lügen in Bezug auf sein Alibi nachweisen können, die er damals jedoch immer mit passenden Antworten beantworten konnte. Diese Lügen waren z.B.: Er sagte gegenüber den Beamten aus, er wäre am Tag des 07. Mai 2001 morgens in der Schule gewesen, nach der Schule in einem Klubhaus - das war eine Holzhütte, die sich die Jugendlichen damals als Treffpunkt einrichteten - mit Freunden. Die vernehmenden Beamten konnten jedoch nach Überprüfung der Angaben widerlegen, dass das so nicht stimmte. Er war bereits seit 1 Woche vor dem 07.Mai 2001, an diesem Tag und Tage danach nicht in der Schule. Auch war er nicht am Mittag im besagten Klubhaus. Die vernehmenden Beamten fragten ihn außerdem, ob er schon mal Auto gefahren wäre. Dies verneinte er zuerst, sagte dann jedoch, er würde hin und wieder mal auf dem eigenen Anwesen herum fahren. Danach fragte man ihn, ob er denn auch mal weiter als nur auf dem Grundstück gefahren wäre. Dies verneinte er. Kurz darauf sagte er ungefragtjedoch zu den Beamten, nach Lichtenberg wäre er aber ganz sicher nicht gefahren. Die vernehmenden Beamten fanden jedoch heraus, dass er genau am 07. Mai 2001 von mehreren Zeugen gesehen wurde, als er auf einer Landstraße fuhr, mit 2 weiteren Freunden von ihm im Auto, mit einem Auto samt gestohlenem Kennzeichen. Alle das geht aus den Ermittlungsakten hervor. Im Juni 2001 bereitete man weitere Vernehmungen mit Holger E. vor, die in den darauffolgenden Wochen druchgeführt werden sollten. Die ermittelnden Beamten in der Spur nach Halle, waren jedenfalls nicht diejenigen, die für die Spur Ulvi zuständig waren. Nun kam am 02. Juli 2001 ein Geständnis von Ulvi und damit lies man die Spur nach Halle fallen. Und genau aus diesem Grund, muss sich die Staatsanwaltschaft die Frage gefallen lassen, warum man dieser Spur nicht mehr nachging. Denn wenn man professionell ermittelt, zumal sich 3 Geständnisse von Ulvi nachweislich - geht aus den Protokollen hervor - erheblich voneinander unterschieden und widersprüchig waren, strich man die Spur nach Halle völlig aus den Gedanken.
Quelle hierzu ist a) das Buch und b) die darin festgehaltenen zitierten Ermittlungsakten.
Interessant.
Ich stehe dem allerdings etwas skeptisch gegenüber, da
1.) Das Buch offensichtlich bereits hinsichtlich des Falles Johannes S. nicht sonderlich genau ist. Was ich allerdings in ermangelung des Buches und Heikes bislang dünnen Ausführungen dazu nicht genau verifizieren kann. Es bleibt allerdings eine gewisse Skepsis
2.) Von diesen Fehlern ja dann auch die Soko1 betroffen sein müsste.
Und mal ehrlich - so wie Du es rezitierst ist das alles andere als ausermittelt. Es fällt mir schwer mir vorzustellen, dass gleich 2 Sokos sich damit zufrieden geben.
Aber es ist zweifelsohne ein interessanter Punkt.
Hierzu kann ich dir folgendes sagen: Der V-Mann Hoffmann hat 2010 seine damalige Aussage vor einem Richter mit eidesstattlicher Versicherung zurückgenommen. Das war 1 Fakt, warum man nun anfangen musste, über das Urteil nachzudenken. Aber passiert ist weiter nichts, aber zumindest hat die Staatsanwaltschaft damit begonnen, Spuren wieder nachzugehen - dies seit ca. 2011. Welche Ermittlungen natürlich im Einzelnen angestellt wurden - seit 2011 - kann ich nicht beantworten. Das wird die Staatsanwaltschaft auch so nicht - jedenfalls zur Zeit - an die Öffentlichkeit geben und das ist auch richtig so. ABER laut eigenen Aussagen von Staatsanwalt Schmalz in einem dokumentiertem Interview mit Bild und Ton erwähnte er höchtpersönlich, dass die Ermittlungen seit 2012 wieder aufgenommen wurden. Er betonte jedoch, dass man nicht einen neuen Täter finden wolle und auch nicht bei den Grabungen in Lichtenberg. Man wolle lediglich die Peggy finden. Ich wüsste nicht, dass es die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft ist NUR eine Leiche zu finden aber nicht einen möglichen neuen Täter!
Also was soll so eine Bemerkung von Herrn Staatsanwalt Schmals höchtspersönlich? Was wollte er uns damit sagen? Wollte er uns damit nur sagen, dass man eine Leiche sucht, um endlich Ruhe zu bekommen und damit durch den Zaun mitteilen wollte, dass eine Wiederaufnahme nicht nach neuen Fakten geschehe und vielleicht auf Druck von der Politik - denn eigentlich ist Politik von der Justiz zu trennen und ein Wiederaufnahmeverfahren nur auf Antrag möglich. Wollte man also auch damit sich die Hintertür offen halten, dass Ulvi trotzdem der Täter bleiben kann, wenn man eine Leiche von Peggy findet? Die Aussage im BR auf Bild und Ton lassen dies stark erahnen: Man habe eine Reihe von Knochenteilen gefunden, aber man wüsste zur Zeit nicht, ob sie menschlicher oder tierischer Herkunft seien und wenn menschlich, ob sie von Peggy stammen. Und wenn ja, dann hätte man gegen Herrn Robert E. nichts in der Hand, was ihn in Verbindung mit dem Verschwinden der Peggy bringen könne. In einem weiteren schriftlichen Artikel heißt es, dass selbst die Theorie von einem Unfall in Betracht käme. Also, man hält sich offenbar vieles offen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man DAMALS etwas falsch gemacht hätte. Und dass da vieles Falsch gelaufen ist, das kann man aus dem Buch mitsamt den Quellenangaben und zitierten Ermittlungsakten nachlesen.
Natürlich ist das Auffinden einer Leiche, insbesondere eines möglichen Mordopfers, Aufgabe der Polizei und folglich auch der Staatsanwaltschaft. Wenn sich dabei keine Hinweise auf ein grundsätzlich anderes als das abgeurteilte Szenario ergeben, warum sollte man einen "neuen Täter" finden wollen?
Du zäumst da das Pferd von der falschen Seite auf bzw. machst den Wunsch, dass Ulvi unschuldig ist, zur Prämisse. Das ist zwar verständlich, hat aber mit dem rechtlichen Alltag nichts gemein.
Du hättest schlicht 2 Fakten - die Leiche und ihre Auffindegeschichte und Ulvi als verurteilter Täter. Wenn diese beiden Fakten zwanglos miteinander vereinbar sind, warum sollte man einen neuen Täter suchen?
Beziehungsweise was würde Ulvi denn deswegen als Täter ausschließen? Dazu wären weitere Ermittlungen erforderlich und darüber zu sprechen, BEVOR man IRGENDWAS hat, wäre höchst spekulativ und völlig unprofessionell
Das stimmt. Es konnte nicht hinreichen konkretisiert werden. Aber im Buch wird diese Methode im Einzelnen erklärt. Diese Methode nannte und nennt sich "Reid-Methode" - benannt nach dem Entwickler dieser Methode John E. Reid. Diese Methode wurde von ihm - ein Polizeibeamter - 1947 entwickelt. 1990 konzipierte das Unternehmen um John F. Reid ein Trainingsprogramm, aufgebaut auf die Reid-Methode. Die bayerische Polizei veranstaltete ermals 1999 ein Pilotseminar nach dieser Methode und zwar auf Bestreben den Innenministeriums (und damit von niemand geringerem als Beckstein höchstpersönlich)!!! In den Jahren 2001 bis 2003 reisten hierzu regelmäßig eine Referentin aus den USA nach Bayern ein, die die Beamten der bayerischen Polizei in dieser Vernehmungsmethöde schulte. Unter den geschulten Beamten befanden sich nun eben genau die Beamten, die in der Soko Peggy II tätig waren. Nach der Reid-Methode muss der Vernommene 9 Stufen durchlaufen, die strukturiert abgearbeitet werden müssen.
Quelle hierzu: Das Buch "Der Fall Peggy" mit Gegenüberstellung der einzelnen Sufen mit den Protokollen der Vernehmungen. Und hier ist die Übereinstimmung frappierend. Offizell gibt man es natürlich nicht zu!
Da wäre es mal interessant, welche Übereinstimmungen der Autor ausfindig gemacht haben will UND warum das nie einer rechtswirksam gerügt hat.
Du hattest schon öfters erwähnt, dass dir zumindest Teile des Urteils vorliegen. Ich möchte hier ein Fakt aus dem Urteil einbringen. Da hieß es zu diesem Vorfall in feinstem Juristendeutsch folgendermaßen als Begründung: >> Hätte Ltd. KD Geier (dort stand jedoch immer der Name Geyer) dies ins Werk gesetzt, hätte er, als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommen und bei seiner Aussage sichtlich um eine Erinnerung bemüht, nicht eingeräumt, Unzutreffendes möglicherweise an die Polizeibeamten xx und xyz weitergegeben zu haben, und er hätte auch nicht von sich aus bekundet, mit diesen Zeugen vor der Hauptverhandlung über den Widerspruch in ihrer, der Zeugen KHK xx und KHK xyz Aussage und seiner Aussage gesprochen zu haben. << Im Klartext stellte also das Gericht fest, dass dem Herrn Geier also kein Vorwurf zu machen sei, da er ja die Möglichkeit eingeräumt habe, seine Vernehmer falsch informiert zu haben. Klingt diese Begründung nicht geradezu abenteuerlich???
Quelle: Buich "Der Fall Peggy" - Auszug aus der Ureteilsbegründung
Ich hatte bereits geschrieben, dass ich da insgesamt mit der Würdigung des LG nicht ganz einverstanden bin.
ABER - der Knackpunkt war, dass Du es als Methode hingestellt hast. DAS halte ich für abenteuerlich. Es kann eben durchaus ein Missverständnis gewesen sein. Und dafür spricht, nach Auffassung des LG, das Aussageverhalten des KD Geyer.
Wenn man das in den richtigen Kontext setzt, so ist die Argumentation also keineswegs "abenteuerlich". Es geht hier lediglich um die Frage - Vorsatz oder Missverständnis. Das LG wirft schlicht und ergreifend die Frage auf, warum KD Geyer die Möglichkeit eines Missverständnisses einräumt, wenn es Methode gewesen wäre. Die Prämisse dahinter ist klar - wäre es Methode gewesen, so würde man erwarten, dass KD Geyer alle Vorwürfe von sich weist. Offenbar hat er sich aber um eine möglichst neutrale und damit wahrheitsgetreue Aussage bemüht, was natürlich dagegen spricht, dass man bewusst verbotene Vernehmungsmethoden verwendet hat.
Und in seiner ständigen Rechtsprechung sieht der BGH halt den Vorsatz als zwingende Notwendigkeit für das Vorliegen einer Täuschung im Sinne des 136a StPO.
Es macht einerseits sicher Sinn, da nicht jede objektiv falsche Information einem Vernehmungsbeamten als solche bewusst sein muss oder kann. Vielmehr würde ein zu dem Zeitpunkt als richtig geltendes Ermittlungergebnis ein Verwertungsverbot nach sich ziehen, wenn der Beamte es dem zu Vernehmenden vorhält und es sich später objektiv als falsch herausstellt. Andererseits sehe ich da schon die Gefahr des Missbrauchs.
Und um die Frage geht es. Da machst Du -und auch offenbar die Autoren- es Dir ein wenig zu einfach.