Blaubeeren schrieb am 29.09.2020:"Aus allen Wolken" sei er gefallen, berichtet Meringer, als er sich 2018 jene Pressekonferenz anhörte, in der die Staatsanwaltschaft bekannt gab, dass sein Mandant im Verdacht stehe, 2001 als Täter oder Mittäter an der Tötung der neunjährigen Peggy aus dem fränkischen Lichtenberg beteiligt gewesen zu sein.
MS`s Vernehmung wurde am 12.09. und einzelner Medienberichten zufolge nochmal am 13.09.2019 durchgeführt, die PK folgte dann am 21.09.2018.
Wenn Meringer erst durch die PK erfuhr, sein Mandant stehe im Verdacht als Täter oder Mittäter an der Tötung der Peggy beteiligt gewesen zu sein, stellt sich mir die Frage, ob er vor dem 21.09.2018 überhaupt von MS mandatiert wurde. Dass Meringer im Dezember von seinem Mandanten spricht, heißt nicht, dass er das am 21.09.2018 schon gewesen sein muss.
margaretha schrieb:„Aus allen Wolken fallen“ kann ja auch bedeuten, daß Herr Meringer überrascht war, weil wegen Mordes ermittelt wird da er bislang eben von Manuel S. nur wusste das dieser die Verbringung gestand
Zumindest würde ich vermuten, dass MS umgehend mit erfolgter Mandatierung seinem Anwalt die ihm, bei seiner Vernehmung gemachten Vorwürfe mitgeteilt haben dürfte – denn über diese Vorwürfe war er sich von Beginn an im Klaren. Sollte das vor der PK gewesen sein, dann hätte Meringer nicht aus „allen Wolken fallen“ dürfen.
margaretha schrieb:Ebenso kann er aber „aus allen Wolken gefallen“ sein, weil der Klarname seines Mandanten dort genannt wurde.
Das ist natürlich anzunehmen.
Meringer kann sich noch gut erinnern: Zunächst sei in dieser Pressekonferenz von Manuel S. die Rede gewesen - nach einigen Minuten aber habe sich das geändert und sein Mandant sei mit vollem Namen genannt worden.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-peggy-hof-verdaechtiger-anklage-1.5047648So wie Meringer das darstellt ist es doch gar nicht gewesen. Der Name seines Mandanten wurde in der gesamten PK lediglich 1 x voll ausgesprochen und das auch nicht nach „einigen Minuten“, sondern erst nach der eigentlichen Pressemitteilung in der anschließenden Fragerunde.
Meringer schildert das geradezu so, als sei sein Mandant nur die ersten paar Minuten mit Manuel S. benannt worden und dann habe sich das geändert und er sei für den Rest der PK mit vollem Namen benannt worden.
Das einmalige Nennen des vollen Namens sehe ich als Versehen und keinesfalls als bewusste Absicht an.
Meringer sollte lieber mal erklären, weshalb sein Mandant in seinem falschen Geständnis eine andere, namentlich benannte Person der Überbringung einer Leiche bezichtigte und das dann auch noch volle drei Monate so stehen ließ – ach ja, ich vergaß, man ließ das halt mal so vor sich hin köcheln…