@FadingScreamsFadingScreams schrieb:neu aber wäre für mich, wenn die Ermittler dazu schon Stellung genommen hätten..
Nach Florian Streibl, Abgeordneter im Bayerischen Landtag für die Freien Wähler wurde u. a.dazu doch Stellung bezogen. Siehe
Beitrag von jaska (Seite 4.493)Die Frage:
Hat sich das Innenministerium mit den Methoden der Polizei im Umgang mit Zeugen beschäftigt (vgl. die einleitenden Ausführungen)? wurde beantwortet:
Im Hinblick auf den Fall „Peggy“ wurden sämtliche, über die Jahre hinweg mehrfach
vorgebrachten Kritikpunkte (Manipulation von Zeugen durch Polizeibeamte,
Nichtzulassen von Zeugen bei Gericht etc.) im Zusammenhang mit den Ermittlungen
der Sonderkommission Peggy umfassend geprüft. Insbesondere die Vorhaltungen
der Körperverletzung und Aussageerpressung durch Polizeibeamte zum
Nachteil des Ulvi K. waren Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sowie
auch einer Behandlung im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen
des Bayerischen Landtags. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft
Hof wegen erwiesener Unschuld gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen
Landtags hat diese Sachbehandlung nicht beanstandet (vgl. Entscheidung des
Bayer. Landtags vom 24. Oktober 2007, P II/VF.0878.15).
Ebenso die Frage:
Wie ist zu bewerten, dass im Vernehmungsprotokoll der Jungen vermerkt ist, die
Eltern seien bei diesen Verhören anwesend gewesen, die Jungen dagegen beteuern,
die Eltern seien nicht dabei gewesen?Antwort:
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberfranken und der dort erfolgten Aktenauswertung
konnten die angesprochenen Jungen als Jörg D. und sein Schulfreund
identifiziert werden. Die beiden Jungen wurden am 8. Mai 2001 auf eigene
Veranlassung im Beisein ihrer Eltern angehört. Aufgrund widersprüchlicher Angaben
wurden sie am 11. Juni 2001 nochmals im Beisein ihrer Mütter befragt und
widerriefen dabei ihre Angaben. Sie gaben unabhängig voneinander an, die angegebenen
Beobachtungen über die vermisste Peggy erfunden bzw. von anderen
Kinder gehört zu haben.
Am 12. Juni 2002 wurden Jörg D. und sein Schulfreund erneut getrennt voneinander
von zwei Kriminalbeamten im Rahmen der Alibiüberprüfung des Ulvi K. befragt.
Hierbei ergaben sich keine neuen Erkenntnisse oder Meinungsänderungen
der beiden Kinder. Im darüber gefertigten Aktenvermerk ist nicht vermerkt, ob bei
der Befragung der Kinder deren Erziehungsberechtigte mit anwesend waren. Das
Polizeipräsidium Oberfranken geht daher davon aus, dass diese erneute Befragung
offensichtlich ohne Beisein der Eltern stattgefunden hat.
Zusammenfassend äußert sich das Polizeipräsidium Oberfranken dahingehend,
dass die beiden Kinder zeitnah zum Verschwinden von Peggy befragt wurden. Es
wurden ihnen keinerlei Vorhaltungen gemacht. Vielmehr wurde versucht, ihre Angaben
zu konkretisieren, da beide Jungen sehr unterschiedliche und teilweise sehr
widersprüchliche Angaben machten.
Der Vorwurf, die Kinder seien von der Polizei unter Druck gesetzt worden und
hätten daraufhin ihre Angaben ohne das Wissen ihrer Eltern widerrufen, kann
durch das Polizeipräsidium Oberfranken nicht bestätigt werden. Der Widerruf ihrer
Angaben erfolgte bereits am 11. Juni 2001 im Beisein ihrer Mütter.
Wieso sollte das nicht stimmen, das ist doch offensichtlich, btw:
Vor Jahren geisterte mal eine der Aussagen der Jungs durchs Netz (vielleicht hat die noch jemand?), da sagte die Jungs oder einer der Beiden aus, daß Peggy
Stöckelschuhe und eine dunkelblaue Wollhose trug als sie aus der Bäckerei (vom einkaufen) kam und den Roller dabei hatte.
Zur Erinnerung:
Peggys Bekleidung war 'ne olivgrüne Nylonhose und schwarze Plaeauschuhe mit Klett
In ihrem Geldbeutel waren nach der Schule noch fünf Pfennige falls sie die nicht in den Kaugummiautomat an der Schule warf
Die Verkäuferin in der Bäckerei bediente keine Peggy an dem Montag nachmittag