BigMäc schrieb:Ja wäre es, denn Ermittlungen sollen ja ein gerichtsverwertbarer Ergebnis bringen.
Dies wäre aber, zu Recht, im Voraus zum Scheitern verurteilt, würde man andere Personen, die ein Beschuldigter als, gleich in welcher Form, als tatbeteiligt benannt hat, einfach ausblenden, solange man gegen sie ermitteln darf und deshalb kann.
Das halte ich in der speziellen Situation für verfehlt.
Zum Zeitpunkt der PK hatte man nur die Spuren Pollen&Bauschutt gegen bisher nicht untersuchte MS Proben. Sowie das Geständnis, was sichtlich angezweifelt wurde.
Nicht nur das, es wurde auch darauf verwiesen, man werde die Angaben des Beschuldigten überprüfen.
Nur: Vom Zeitpunkt der PK aus. Erst die Spuren aus den Hausdurchsuchungen auswerten. Dann sieht man weiter. Auch hinsichtlich der Angaben des Beschuldigten zu dem benannten Mann.
Zur PK war ja nicht mal klar, ob die Spuren vom Tatort mit den Spuren beim TV übereinstimmen. Und bis heute stimmen 3 von 4 Spuren nicht überein.