Peggy Knobloch
16.04.2019 um 18:53Rohypnol1 schrieb:Haben die denn deswegen alle gleich eine geistige Behinderung, auf die sie sich im Strafverfahren berufen können, nur um dann für schuldunfähig erklärt und frei gesprochen werden zu können?Ulvi K. hatte als Kleinkind eine Meningitis und als deren Folge eine verminderte Intelligenz. Es ist wohl ausgeschlossen, dass er seine Einschränkung von diesem Zeitpunkt an nur gespielt hat.
Der Zusammenhang zwischen "geistiger Behinderung" (was auch immer darunter zu verstehen ist) und Straftaten wie sexueller Missbrauch an Kindern erschließt sich für mich nicht wirklich.
Verminderte Interlligenz bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass jemand in seinem Sexualverhalten auffällig ist und Probleme hat, seinen Sexualtrieb zu steuern - aber es kann doch durchaus zu Problemen kommen. Steuerung von Bedürfnissen hat auch immer etwas mit Selbstreflexion zu tun (ist ein Verhalten angebracht oder nicht). Und bei einer Minderung der Intelligenz kann die Fähigkeit zur Reflexion wegfallen/vermindert sein/verändert sein/etc. und damit zu 'abweichendem' Verhalten kommen.
Die Antwort auf deine erste Frage lautet also: nein, natürlich nicht.