@Blaubeeren Andererseits führt es ja auch nicht zu einem wirklich befriedigenden Ergebnis, wenn ein Freispruch aus Mangel an Beweisen erfolgt bzw. erfolgen muss, weil die StA dem Gericht eine Anklage präsentiert, von der sie selbst weiß, dass die von Anfang an weder Hand noch Fuß hatte. Eigentlich wären das rausgeschmissene Steuergelder, ganz abgesehen von unnötiger Belastung des Gerichts, welches nun wirklich Besseres zu tun hat als sich mit unsinnigen Anklagen herumzuschlagen. Und ebenso eigentlich darf die StA derartige substanzlose Anklagen gar nicht erst bei Gericht einreichen, das sieht die StPO nämlich nicht vor.
Der/die Schuldigen(n) am Tod von Peggy wäre(n) durch so einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ja auch immer noch nicht festgestellt. Der Freigesprochene kann trotz allem Tatbeteiligter bzw. Täter gewesen sein. Dass er es definitiv nicht war, wird durch einen Freispruch aus Mangel an Beweisen ja gerade NICHT faktisch bindend festgestellt. Und: falls sich nach so einem Freispruch doch noch Belastendes finden sollte, wäre Strafklageverbrauch eingetreten.
Sauberer wäre da schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollte sich hinterher noch Belastendes herausstellen, kann dieses Ermittlungsverfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.
Momentan kennen wir allerdings den aktuellen Ermittlungsstand nicht. Vielleicht läuft da noch was, von dem wir nichts wissen.