Peggy Knobloch
10.03.2019 um 21:24. So dumm, sich selbst die Vernehmung kaputtzumachen, sind die Beamten in der Regel eher selten.
Na ja, Ausnahmen sollen ja bekanntlich die Regel bestätigen.
Und wenn MS den ihm nicht verwehrten Anwalt trotz Kenntnis der Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs nicht anrief dann ist das sorry sein eigenes Pech.
Dazu wäre zunächst zu klären, ob man ihn denn auch die Möglichkeit dazu gegeben hat, den Anwalt anzurufen. Immerhin sah der Ermittlungsrichter am Amtsgericht, bei dem es sich durchaus auch um einen Berufsrichter handelt, die Sache anders!
Da dürfte das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen sein, wie ich finde.
Eine weitere Klärung dieser Frage vor dem Oberlandesgericht in Bamberg, hat die Sta ja offensichtlich gescheut.
Na ja, Ausnahmen sollen ja bekanntlich die Regel bestätigen.
Und wenn MS den ihm nicht verwehrten Anwalt trotz Kenntnis der Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs nicht anrief dann ist das sorry sein eigenes Pech.
Dazu wäre zunächst zu klären, ob man ihn denn auch die Möglichkeit dazu gegeben hat, den Anwalt anzurufen. Immerhin sah der Ermittlungsrichter am Amtsgericht, bei dem es sich durchaus auch um einen Berufsrichter handelt, die Sache anders!
Da dürfte das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen sein, wie ich finde.
Eine weitere Klärung dieser Frage vor dem Oberlandesgericht in Bamberg, hat die Sta ja offensichtlich gescheut.