Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:18jaska schrieb:Kommt hier StPO 140 1.2 zum Tragen? Und wenn der Beschuldigte verzichtet? Geht das überhaupt?Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt, kann auf einen Verteidiger nicht verzichtet werden. Erinnere dich an Beate Zschäpe, die wollte ihre Pflichtverteidiger nicht mehr und hat auch nicht mit ihnen geredet, aber entpflichtet wurden sie nicht.
Im Fall von MS sind wir aber erst im Stadium der notwendigen Verteidigung, seit gegen MS U-Haft vollstreckt wurde. Als er damals lediglich zum ersten Mal vernommen wurde, lag noch kein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Es ging damals nicht einmal um eine richterliche, sondern um eine polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Vernehmung.
Aus § 136 StPo ergibt sich, dass der Beschuldigte vor dieser ersten Vernehmung auf sein Recht hinzuweisen ist, VOR der Vernehmung einen Verteidiger zu konsultieren. Eine Pflicht, ihm da bereits einen Pflichtverteidiger zu bestellen, besteht nicht. Aber wenn der Beschuldigte während der Vernehmung einen Anwalt konsultieren möchte, muss die Vernehmung unterbrochen werden, um ihm dazu Gelegenheit zu geben.
Während der polizeilichen Vernehmung besteht ein Anwesenheitsrecht eines Verteidigers nach §§ 163 a Abs. 4, 168 c StPO. Aber warten, bis der Verteidiger Zeit hat für die Teilnahme an einer Vernehmung, muss man nicht (§ 168 c Abs. 5 letzter Satz StPO).
Im Fall MS werden jetzt wohl der Verteidiger und die StA den Gang der Vernehmung je nach Interessenlage verschieden schildern. Aber da es das Viedo gibt, läßt sich nachvollziehen, wer wann was gesagt hat. Es kann durchaus sein, dass verschiedene Juristen das verschieden bewerten.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:32JosefK1914-2 schrieb:Er ist ja nach wie vor auch Mordverdächtiger. Damit kann er weiterhin jegliche Aussage verweigern, das ändert nichts daran, dass man ihm die Verbringung zweifelsfrei nachweisen könnte.Dieser Status wird sich doch aber irgendwann wieder ändern. Entweder weil er der Tat überführt wird oder eben sich der Verdacht nicht erhärtet. Ehemalige Verdächtige werden doch auch nicht weiter als solche geführt, obwohl man ihnen zwar keine Täterschaft nachweisen aber eben auch nicht ausschließen kann.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:40@DoroBe er steht jetzt wohl weiter unter dem Tatverdacht und wenn da kein beweislastiges Material zusammenkommt bzw. sich der Mordverdacht nicht erhärten lässt wird das irgendwann eingestellt. Mit den Ermittlungsbehörden reden wird er mMn nicht mehr. Und dann muß man es auch damit gut sein lassen, daß er wahrscheinlich "nur" der Verbringer war. Sympathien hat er sich bestimmt keine eingefangen.
Der TV gab an, daß er Peggy's Schulranzen und Jacke einige Tage später bei sich daheim verbrannt hat.
Die Ermittler gehen von einer letzte gesicherte Sichtung von Peggy Knobloch um 13.24 Uhr am Henri-Marteau-Platz aus, daß ist als Helen C. sie vom Bus aus sah:
Damit war sie auch am Marktplat Nr. 2 schon vorbei, interessanter finde ich die Aussage von Helen C. in Bezug auf ihre Kleidung:
Der TV gab an, daß er Peggy's Schulranzen und Jacke einige Tage später bei sich daheim verbrannt hat.
Die Ermittler gehen von einer letzte gesicherte Sichtung von Peggy Knobloch um 13.24 Uhr am Henri-Marteau-Platz aus, daß ist als Helen C. sie vom Bus aus sah:
Allerdings gab Helen C. an, Peggy habe sich zu diesem Zeitpunkt am Marktplatz in der Höhe Kirchgasse befunden. Das würde bedeuten, dass Peggy den Henri-Marteau-Platz, auf dem sie angeblich auf Ulvi Kulac getroffen sein soll, schon überquert hatte. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung über diese Diskrepanz großzügig hinweg, indem es feststellt, Helen C. habe Peggy "in diesem Bereich" gesehen.https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4
Damit war sie auch am Marktplat Nr. 2 schon vorbei, interessanter finde ich die Aussage von Helen C. in Bezug auf ihre Kleidung:
„Am 7.5.01 fuhr ich, wie gesagt, mit dem Bus. Wo ich damals saß, kann ich nicht mehr sagen. Ich kann auch die genaue Uhrzeit, zu der wir in Lichtenberg angekommen sind, nicht angeben. Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank. Ich sah Peggy von hinten, d.h. ich sah ihren Schulranzen. Er war rosa und es waren Figuren darauf gemalt. Außerdem sah ich ihre langen blonden Haare. Ich weiß auch noch, dass sie eine Jacke an hatte und eine olivgrüne Hose“.Peggy wurde also das letzte Mal mit Jacke gesehen aber ohne in Rodacherbrunn abgelegt. Ging sie freiwillig mit irgendjemandem mit oder zu irgendjemandem nach Hause? Lauerte der Täter vielleicht doch im Hausflur?
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:42PS: Im wesentlichen wird sich die Diskussion hier wohl darum drehen, ob § 136 Abs. 1 StPO verletzt wurde.
Dass man MS zu Beginn der Vernehmung darauf hingewiesen hat, das er das Recht hat, auch schon vor der Beginn der Vernehmung einen Anwalt zu konsultieren, unterstelle ich mal, das weiß jeder Polizist. Im Zweifel steht diese Belehrung sogar ganz oben im Protokoll bereits vorgedruckt und wird vorgelesen, damit man sie auch ja nicht vergisst. Auch wird man MS gesagt haben, dass er dieses Recht auch während der Vernehmung hat (siehe die Verwendung des Wortes „jederzeit“ in § 136 Abs. Q Satz 2 StPO).
Wenn nun der Beschuldigte während der Vernehmung irgendwann sagt, er fühle sich überfordert und glaube einen Anwalt konsultieren zu müssen: macht er damit sein Recht geltend, einen Anwalt zu befragen? Oder sagt er nur mehr zu sich selbst, dass er noch im Zweifel ist, ob er einen Anwalt möchte/braucht? Um solche Interpretationen des Gesagten im Video wird es wohl gehen.
Dass man MS zu Beginn der Vernehmung darauf hingewiesen hat, das er das Recht hat, auch schon vor der Beginn der Vernehmung einen Anwalt zu konsultieren, unterstelle ich mal, das weiß jeder Polizist. Im Zweifel steht diese Belehrung sogar ganz oben im Protokoll bereits vorgedruckt und wird vorgelesen, damit man sie auch ja nicht vergisst. Auch wird man MS gesagt haben, dass er dieses Recht auch während der Vernehmung hat (siehe die Verwendung des Wortes „jederzeit“ in § 136 Abs. Q Satz 2 StPO).
Wenn nun der Beschuldigte während der Vernehmung irgendwann sagt, er fühle sich überfordert und glaube einen Anwalt konsultieren zu müssen: macht er damit sein Recht geltend, einen Anwalt zu befragen? Oder sagt er nur mehr zu sich selbst, dass er noch im Zweifel ist, ob er einen Anwalt möchte/braucht? Um solche Interpretationen des Gesagten im Video wird es wohl gehen.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:54@Andante
Danke für die ausführliche Erklärung. Also ist der Zeitpunkt einer Pflichtbeistellung im September noch nicht dagewesen.
Danke für die ausführliche Erklärung. Also ist der Zeitpunkt einer Pflichtbeistellung im September noch nicht dagewesen.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 19:59margaretha schrieb:Und dann muß man es auch damit gut sein lassen, daß er wahrscheinlich "nur" der Verbringer war. Sympathien hat er sich bestimmt keine eingefangen.Ja, aber wenn er der Verbringer war, ist ihm der Übergeber ja bekannt. Sein Geständnis hat er aber zurück gezogen. Lässt sich dann aber eine Zeugenaussage erzwingen?
Wäre dann ja zu Lasten Dritter.
Mir geht es nicht darum, dass er sich in Form einer Zeugenaussage dazu gezwungen werden soll, sich selbst zu belasten. In dem Fall würde das Zeugnissverweigerungsrecht ja gelten.
Von einer kooperativen Zusammenarbeit seinerseits mit den Beamten gehe ich auch nicht aus.
Ob er nun schuldig ist oder nicht, ist diesbezüglich denke ich irrelevant.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:01@margaretha
Natürlich könnte es sein, dass sie die Schuhe auszog und diese wurden dann eben mit nach Rodacherbrunn gebracht. Warum wurden Jacke und Schulranzen nicht mitgenommen und die Schuhe eben zusammen mit der Leiche?
Und zur Spurenlage frage ich mich was sich In dem Relief der Schuhe befunden hat? Dort müssten sich doch eigentlich Partikel befunden haben, selbst nach 15 Jahren. Darüber wurde bislang nichts gesagt.
margaretha schrieb:Peggy wurde also das letzte Mal mit Jacke gesehen aber ohne in Rodacherbrunn abgelegt. Ging sie freiwillig mit irgendjemandem mit oder zu irgendjemandem nach Hause? Lauerte der Täter vielleicht doch im Hausflur?Sie hatte dort wo sie evtl. Freiwillig hinging, die Jacke nicht an, den Schulranzen abgelegt und die Schuhe noch an. Dort wo sie evtl hinging, durfte sie evtl die Schuhe anbehalten haben.
Natürlich könnte es sein, dass sie die Schuhe auszog und diese wurden dann eben mit nach Rodacherbrunn gebracht. Warum wurden Jacke und Schulranzen nicht mitgenommen und die Schuhe eben zusammen mit der Leiche?
Und zur Spurenlage frage ich mich was sich In dem Relief der Schuhe befunden hat? Dort müssten sich doch eigentlich Partikel befunden haben, selbst nach 15 Jahren. Darüber wurde bislang nichts gesagt.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:04@jaska
Nein, im September bei der ersten Vernehmung war kein Pflichtverteidiger erforderlich. Im nachstehenden Link wird auf die BGH-Rechtsprechung dazu verwiesen.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/14/5-176-14.php
(Normalerweise mache ich keine Werbung für Anwälte, hier geht es aber um den sattsam bekannten RA Strate aus Hamburg, der in vielen Diskussionen in der Krimirubrik eine Rolle spielt, da ist es vielleicht erlaubt)
Nein, im September bei der ersten Vernehmung war kein Pflichtverteidiger erforderlich. Im nachstehenden Link wird auf die BGH-Rechtsprechung dazu verwiesen.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/14/5-176-14.php
(Normalerweise mache ich keine Werbung für Anwälte, hier geht es aber um den sattsam bekannten RA Strate aus Hamburg, der in vielen Diskussionen in der Krimirubrik eine Rolle spielt, da ist es vielleicht erlaubt)
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:05Ist eigentlich das Haus, in dem Peggy damals gewohnt hat, jemals durchsucht worden? Wohnungen, Keller, Hausflur, Dachboden, Anbauten etc.?
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:23Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:30jaska schrieb:@MisetraDanke für die Info. @jaska
Ja, sehr zeitnah zu ihrem Verschwinden. Wenn ich recht erinnere noch in derselben Nacht.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:44Blaubeeren schrieb:Und zur Spurenlage frage ich mich was sich In dem Relief der Schuhe befunden hat?Genau , was gibt es besseres als Schuhsohlen .
Schon komisch wie Du schreibst das die Schuhe nicht mehr erwähnt wurden , wenn man noch bedenkt das am 7. 05. 2001 feuchtes Wetter herrschte und vermutlich dadurch so einiges an Schmutz an den Sohlen gehaftet haben dürfte .
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 20:47An Manuels S.' Haus war Peggy ja schon vorbei, wenn ich mich recht erinnere, und an ihrem noch nicht angekommen, als sie zum letzten Mal lebend von der Zeugin gesehen wurde. Also traf sie vermutlich den künftigen Mörder vor oder in ihrem Haus. Sie kann vor dem Haus auch unter dem Vorwand in ein Auto gelockt worden sein. Den Mann/die Männer kannte sie, sonst wäre sie nicht zugestiegen. War ein Auto im Spiel, dann dürfte der Tatort etwas weiter entfernt gewesen sein. War kein Auto im Spiel, dann war der Tatort wohl nicht weit von Peggys Wohnung entfernt.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:08Zu glauben, dass der immer größere Druck, der auf den Ermittlern lastet, maximale Sorgfalt zur Folge hat, ist aber leider offenbar ein Trugschluss. Sonst hätten die Beamten von selbst auf die Anwesenheit eines Rechtsbeistands bestanden. Dass sie nun vom Ermittlungsrichter abgewatscht wurden, spricht für den Rechtsstaat. Und trotzdem: Von Pech kann man bei all dem nicht sprechen. Nur von Pleiten und Pannen. Wieder einmal.https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Kommentar-Pleiten-und-Pannen;art2388,6496650
Ein wie ich meine sehr treffender Kommentar in der Frankenpost.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:17@Hercule-Poirot
Ich denke, die Frankenpost liegt falsch.
Eine Rechtspflicht, von sich aus ein Anwalt zur ersten Vernehmung hinzuzuziehen, bestand für die Ermittler nicht.
Wieso sollte MS anders behandelt werden als jeder andere Beschuldigte in vergleichbarer Lage? Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.
Ich denke, die Frankenpost liegt falsch.
Eine Rechtspflicht, von sich aus ein Anwalt zur ersten Vernehmung hinzuzuziehen, bestand für die Ermittler nicht.
Wieso sollte MS anders behandelt werden als jeder andere Beschuldigte in vergleichbarer Lage? Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:19Hercule-Poirot schrieb:Zu glauben, dass der immer größere Druck, der auf den Ermittlern lastet, maximale Sorgfalt zur Folge hat, ist aber leider offenbar ein Trugschluss. Sonst hätten die Beamten von selbst auf die Anwesenheit eines Rechtsbeistands bestanden. Dass sie nun vom Ermittlungsrichter abgewatscht wurden, spricht für den Rechtsstaat. Und trotzdem: Von Pech kann man bei all dem nicht sprechen. Nur von Pleiten und Pannen. Wieder einmal.Vielleicht ist aber das gerade das Problem bei diesen Ermittlern, dass sie zu sehr unter Druck stehen und immer gestanden haben, wenn man bedenkt, dass CSU-Innenminister Beckstein sich persönlich damals in den Fall eingeschaltet hat und Druck gemacht hat. Wo gibt es denn so etwas?
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Kommentar-Pleiten-und-Pannen;art2388,6496650
Ein wie ich meine sehr treffender Kommentar in der Frankenpost.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:20Andante schrieb:Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.Ja, das sehe ich auch so, und das diese Vernehmung an diesem Tag anstand war bestimmt auch einige Tage zuvor bereits bekannt. So ganz unvorbereitet wird man da nicht rein gegangen sein.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:31@margaretha
Man müsste halt das Video sehen, damit man sich ein Bild machen kann, wie die Vernehmung gelaufen ist. Sonst kann man doch gar nicht beurteilen, ob und was da ggf. schiefgelaufen sein könnte. Dass der Anwalt Fehler aufzählt, heißt ja noch nicht, dass es welche gibt.
Man müsste halt das Video sehen, damit man sich ein Bild machen kann, wie die Vernehmung gelaufen ist. Sonst kann man doch gar nicht beurteilen, ob und was da ggf. schiefgelaufen sein könnte. Dass der Anwalt Fehler aufzählt, heißt ja noch nicht, dass es welche gibt.
Misetra schrieb:wenn man bedenkt, dass CSU-Innenminister Beckstein sich persönlich damals in den Fall eingeschaltet hat und Druck gemacht hat. Wo gibt es denn so etwas?Das gibt es öfter. Staatsanwälte sind, anders als Richter, weisungsgebunden, und der Generalstaatsanwalt kriegt öfters Druck aus der Politik.
Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:31margaretha schrieb: Andante schrieb:Das stimmt so nicht: § 140 StPO.
Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.
Ja, das sehe ich auch so, und das diese Vernehmung an diesem Tag anstand war bestimmt auch einige Tage zuvor bereits bekannt. So ganz unvorbereitet wird man da nicht rein gegangen sein.