behind_eyes
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2012
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Jaska schrieb:Kommt hier StPO 140 1.2 zum Tragen? Und wenn der Beschuldigte verzichtet? Geht das überhaupt?Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt, kann auf einen Verteidiger nicht verzichtet werden. Erinnere dich an Beate Zschäpe, die wollte ihre Pflichtverteidiger nicht mehr und hat auch nicht mit ihnen geredet, aber entpflichtet wurden sie nicht.
JosefK1914-2 schrieb:Er ist ja nach wie vor auch Mordverdächtiger. Damit kann er weiterhin jegliche Aussage verweigern, das ändert nichts daran, dass man ihm die Verbringung zweifelsfrei nachweisen könnte.Dieser Status wird sich doch aber irgendwann wieder ändern. Entweder weil er der Tat überführt wird oder eben sich der Verdacht nicht erhärtet. Ehemalige Verdächtige werden doch auch nicht weiter als solche geführt, obwohl man ihnen zwar keine Täterschaft nachweisen aber eben auch nicht ausschließen kann.
Allerdings gab Helen C. an, Peggy habe sich zu diesem Zeitpunkt am Marktplatz in der Höhe Kirchgasse befunden. Das würde bedeuten, dass Peggy den Henri-Marteau-Platz, auf dem sie angeblich auf Ulvi Kulac getroffen sein soll, schon überquert hatte. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung über diese Diskrepanz großzügig hinweg, indem es feststellt, Helen C. habe Peggy "in diesem Bereich" gesehen.https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-4
„Am 7.5.01 fuhr ich, wie gesagt, mit dem Bus. Wo ich damals saß, kann ich nicht mehr sagen. Ich kann auch die genaue Uhrzeit, zu der wir in Lichtenberg angekommen sind, nicht angeben. Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank. Ich sah Peggy von hinten, d.h. ich sah ihren Schulranzen. Er war rosa und es waren Figuren darauf gemalt. Außerdem sah ich ihre langen blonden Haare. Ich weiß auch noch, dass sie eine Jacke an hatte und eine olivgrüne Hose“.Peggy wurde also das letzte Mal mit Jacke gesehen aber ohne in Rodacherbrunn abgelegt. Ging sie freiwillig mit irgendjemandem mit oder zu irgendjemandem nach Hause? Lauerte der Täter vielleicht doch im Hausflur?
margaretha schrieb:Und dann muß man es auch damit gut sein lassen, daß er wahrscheinlich "nur" der Verbringer war. Sympathien hat er sich bestimmt keine eingefangen.Ja, aber wenn er der Verbringer war, ist ihm der Übergeber ja bekannt. Sein Geständnis hat er aber zurück gezogen. Lässt sich dann aber eine Zeugenaussage erzwingen?
margaretha schrieb:Peggy wurde also das letzte Mal mit Jacke gesehen aber ohne in Rodacherbrunn abgelegt. Ging sie freiwillig mit irgendjemandem mit oder zu irgendjemandem nach Hause? Lauerte der Täter vielleicht doch im Hausflur?Sie hatte dort wo sie evtl. Freiwillig hinging, die Jacke nicht an, den Schulranzen abgelegt und die Schuhe noch an. Dort wo sie evtl hinging, durfte sie evtl die Schuhe anbehalten haben.
Jaska schrieb:@MisetraDanke für die Info. @Jaska
Ja, sehr zeitnah zu ihrem Verschwinden. Wenn ich recht erinnere noch in derselben Nacht.
Blaubeeren schrieb:Und zur Spurenlage frage ich mich was sich In dem Relief der Schuhe befunden hat?Genau , was gibt es besseres als Schuhsohlen .
Zu glauben, dass der immer größere Druck, der auf den Ermittlern lastet, maximale Sorgfalt zur Folge hat, ist aber leider offenbar ein Trugschluss. Sonst hätten die Beamten von selbst auf die Anwesenheit eines Rechtsbeistands bestanden. Dass sie nun vom Ermittlungsrichter abgewatscht wurden, spricht für den Rechtsstaat. Und trotzdem: Von Pech kann man bei all dem nicht sprechen. Nur von Pleiten und Pannen. Wieder einmal.https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Kommentar-Pleiten-und-Pannen;art2388,6496650
Hercule-Poirot schrieb:Zu glauben, dass der immer größere Druck, der auf den Ermittlern lastet, maximale Sorgfalt zur Folge hat, ist aber leider offenbar ein Trugschluss. Sonst hätten die Beamten von selbst auf die Anwesenheit eines Rechtsbeistands bestanden. Dass sie nun vom Ermittlungsrichter abgewatscht wurden, spricht für den Rechtsstaat. Und trotzdem: Von Pech kann man bei all dem nicht sprechen. Nur von Pleiten und Pannen. Wieder einmal.Vielleicht ist aber das gerade das Problem bei diesen Ermittlern, dass sie zu sehr unter Druck stehen und immer gestanden haben, wenn man bedenkt, dass CSU-Innenminister Beckstein sich persönlich damals in den Fall eingeschaltet hat und Druck gemacht hat. Wo gibt es denn so etwas?
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Kommentar-Pleiten-und-Pannen;art2388,6496650
Ein wie ich meine sehr treffender Kommentar in der Frankenpost.
Andante schrieb:Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.Ja, das sehe ich auch so, und das diese Vernehmung an diesem Tag anstand war bestimmt auch einige Tage zuvor bereits bekannt. So ganz unvorbereitet wird man da nicht rein gegangen sein.
Misetra schrieb:wenn man bedenkt, dass CSU-Innenminister Beckstein sich persönlich damals in den Fall eingeschaltet hat und Druck gemacht hat. Wo gibt es denn so etwas?Das gibt es öfter. Staatsanwälte sind, anders als Richter, weisungsgebunden, und der Generalstaatsanwalt kriegt öfters Druck aus der Politik.
margaretha schrieb: Andante schrieb:Das stimmt so nicht: § 140 StPO.
Es kann doch nicht sein, dass die Ermittler da eine Klassengesellschaft bilden und selbstherrlich entscheiden, welchem Beschildigten sie einen Anwalt gönnen und welchem nicht.
Ja, das sehe ich auch so, und das diese Vernehmung an diesem Tag anstand war bestimmt auch einige Tage zuvor bereits bekannt. So ganz unvorbereitet wird man da nicht rein gegangen sein.