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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:32
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das stimmt so nicht: § 140 StPO.
Gilt nicht für die erste Beschuldigtenvernehmung von MS, hatten wir gerade oben diskutiert.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:39
Das stimmt.

Die StA sollte aber bereits bei der ersten Vernehmung darauf achten, dass ein Verteidiger zugegen ist. Andernfalls könnte der Beschuldigte seine Einlassungen widerrufen und die Einlassung damit unverwertbar machen.

Aber das wurde hier ebenfalls bereits erörtert.

Jedenfalls kann von "Klassengesellschaft" nicht die Rede sein.

Zurück zum Thema.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:42
@Andante

Könnte man nicht - zugegebenermaßen überspitzt formuliert - annehmen, dass er bereits 2001 erstmals als Beschuldigter in diesem Fall vernommen wurde?


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:49
In etwa so wie hier, wo eine maximal 48 Stunden Befragung nach 23 Stunden abgebrochen wurde und mehr als 30 Jahre später die restlichen 25 Stunden für Fragen genutzt wurden.

Der Fall Gregory Villemin (Seite 13) (Beitrag von HerculePoirot)


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:52
@Hercule-Poirot

Meines Wissens wurde er da schon mal als Beschuldigter vernommen, das Verfahren wurde aber eingestellt und war mit der Einstellung beendet. Es wirkt nicht irgendwie rechtlich fort.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die StA sollte aber bereits bei der ersten Vernehmung darauf achten, dass ein Verteidiger zugegen ist. Andernfalls könnte der Beschuldigte seine Einlassungen widerrufen und die Einlassung damit unverwertbar machen.
Das ist eine praktische Überlegung, und gewiss keine unberechtigte. Trotzdem war hier keine RECHTSPFLICHT zur Bestellung eines Pflichtverteidigers oder Anwalts durch die Vernehmenden.

Ich glaube ja auch eher, dass hier im Kern eigentlich um Fragen des § 136 StPO gestritten wird und um nichts anderes


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:53
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Damit war sie auch am Marktplat Nr. 2 schon vorbei, interessanter finde ich die Aussage von Helen C. in Bezug auf ihre Kleidung:

„Am 7.5.01 fuhr ich, wie gesagt, mit dem Bus. Wo ich damals saß, kann ich nicht mehr sagen. Ich kann auch die genaue Uhrzeit, zu der wir in Lichtenberg angekommen sind, nicht angeben. Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank.
Noch interessanter finde ich jedoch, dass Helen C. Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank gesehen haben will. War die Raiffeisenbank seinerzeit nicht direkt vor dem Haus Marktplatz 2?

Ich weiß, dass es verschiedene Aussagen hierzu gibt, in einem Artikel heißt es, in der Höhe der Kirchgasse und oben wiederum auf der Höhe der Raiffeisenbank.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich glaube ja auch eher, dass hier im Kern eigentlich um Fragen des § 136 StPO gestritten wird und um nichts anderes
Das widerspricht nicht dem, was ich oben erläurtert habe.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 21:58
@CrimeHunter
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Genau , was gibt es besseres als Schuhsohlen .
Schon komisch wie Du schreibst das die Schuhe nicht mehr erwähnt wurden , wenn man noch bedenkt das am 7. 05. 2001 feuchtes Wetter herrschte und vermutlich dadurch so einiges an Schmutz an den Sohlen gehaftet haben dürfte .
Wären dort Torfpartikel oder gar Rückstände von Renovierungsmüll gefunden worden, wäre das vermutlich bekannt gemacht worden.
Sollten im Umkehrschluss nichts derartiges in dem Relief heraus gestellt worden sein, ist es doch eher unwahrscheinlich dass sich Peggy lebend irgend wo in einem der von MS mit diesem Torf bearbeiteten Gärten befunden hat.
Zudem wie bereits in vorherigen Beiträgen gesagt, befand sich Peggy zur Zeit der letzten Sichtung durch Zeugin Helen in Höhe der Kirchgasse. Also schon an Marktplatz 2 vorbei, Richtung zu hause.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 22:44
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

KHK: Und was haben Sie zum XXX gesagt?

Herr Kulac: Zum XXX habe ich gesagt, dass ich einen Freund habe. einen guten Freund, der heißt XXX und der hat noch einen Bruder und dass der XXX und sein Bruder mit dem XXX seinem Bruder seinem Auto die Peggy rein getan haben und dass er runter zum Ullsteinpark gefahren sind und die Peggy über der Garage in eine Halle rein hat. Das habe ich dem XXX gesagt.

https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-4

Hier sagt auf Seite 4 die Fr. Rödel,Ulvis bester Freund sei damals ein 8 jähriger gewesen!
Sie hätte gegenseitig on......!

Hier im Forum findet man die Info das M.S. jüngerer Bruder auch von Ulvi missbraucht wurde,der war
aber damals nicht zufällig 8 Jahre alt?
Auch fällt es im oberen Artikel der Verhandlungsprotokolle auf,das der Schulranzen bei Ulvis
Geschichten eine besonndere Rolle erfährt und er sagt der Vati hätte sie im Wald
vergraben.Und der Sturz Peggy bei der Verfolgung mit der Platzwunde an der
Stirn,mit dem Hintergrund,dass der Schädel der Leiche ja einen 3 cm Riss zwischen Nasenbeim und Augenhöhle aufweisen soll.Und zu guter letzt das einwickeln der Toten in eine Decke.
Jede Menge kleiner Parallelen finde ich.


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Peggy Knobloch

27.12.2018 um 23:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist eine praktische Überlegung, und gewiss keine unberechtigte. Trotzdem war hier keine RECHTSPFLICHT zur Bestellung eines Pflichtverteidigers oder Anwalts durch die Vernehmenden.
@ErwinKöster hatte hier auf die neue Gesetzgebung hingewiesen. Die spricht erst mal von Hilfen der Ermittler dem Befragten an Adressen für einen Anwalt zu kommen. Ich denke, damit wird der Wille des Gesetzgebers schon deutlich, dass man den Verdächtigen - wenn er auch später einen Anwalt kontaktieren will - Hilfe zukommen lassen muss. Einfach wie der StA sagt, er hätte einen Anwalt kontaktieren können, ist da nach der neuen Gesetzgebung u.U. nicht ausreichend. Ganz verkehrt ist es gerade bei dieser geänderten Gesetzgebung da saudumm daher zu kommen und auf die StA als Rechtsbeistand zu verweisen. Wie kommen Ermittler einfach zu so etwas? Ich denke, dass dieser Ermittler fehl am Platze ist und und so die ganze Ermittlungsarbeit zunichte machen kann.

Im Zusammenhang mit der neuen Gesetzgebung kann das durchaus bedeuten, dass hier dem Verdächtigen der Anwalt verwehrt wurde. Auch wenn @Mozart_Killer sagt, dass das nicht ausreichend sein für ein Beweisverwertungsverbot, kann es durch die neue Gesetzgebung durchaus anders gesehen zu werden.

Wenn diesen neue Gesetzgebung diese Sichtweise des Gerichts bestimmt hat, dann wird sicherlich noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, denn es dürfte dann noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegen.

Das Problem beim Ganzen ist das, das wir aktuell zwei verschiedene Sichtweisen öffentlich vorgetragen werden, das Gericht hat sich aktuell offenbar der Sichtweise der Verteidigung angeschlossen. Die öffentliche Verlautbarungen der StA sind aber deutlich pauschaler, das ist schon auffallend. Ich befürchte, dass die Sichtweise des Gerichts durchaus ihre Berechtigung hat.


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 00:31
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ist eigentlich das Haus, in dem Peggy damals gewohnt hat, jemals durchsucht worden? Wohnungen, Keller, Hausflur, Dachboden, Anbauten etc.?
So viel ich noch in Erinnerung habe, waren Räume bzw. eine Wohnung abgesperrt und man hatte keinen Schlüssel? Und der Nachbar machte der Polizei nicht auf?


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 00:48
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das Problem beim Ganzen ist das, das wir aktuell zwei verschiedene Sichtweisen öffentlich vorgetragen werden, das Gericht hat sich aktuell offenbar der Sichtweise der Verteidigung angeschlossen. Die öffentliche Verlautbarungen der StA sind aber deutlich pauschaler, das ist schon auffallend. Ich befürchte, dass die Sichtweise des Gerichts durchaus ihre Berechtigung hat.
Bei den unterschiedlichen Sichtweisen von StA und Verteidigung hätte ich es ganz angebracht gefunden, dass das Gericht eine eigene Pressemeldung herausgibt. Das für die Pressearbeit des Amtsgerichts Bayreuth zuständige Landgericht Bayreuth hat bis jetzt aber nur eine aktuelle Mitteilung zu machen: Der Vizepräsident des Landgerichts Michael Eckstein (also der Strafkammervorsitzende im wiederaufgenommenen Verfahren gegen UK) geht Ende Dezember 2018 in den Ruhestand.

Vielleicht erfahren wir vom Pressesprecher des Gerichts ja etwas, wenn über die Beschwerde der StA entschieden ist.


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Pkj ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 01:18
Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten. Ab Landgericht wirds besser und ab Oberlandesgericht kann man tatsächlich qualitativ hochwertige Entscheidungen und Urteile erwarten. Deshalb: abwarten. Dass MS "kein Guter ist", ist ja wohl jedem klar: Freiwillig und ohne mit der Sache was zu tun zu haben gesteht kein Normalsterblicher die Verbringung eines Kindes - da kann sein Anwalt noch so viel erzählen.


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 01:31
Zitat von PkjPkj schrieb:Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten.
Wie kann man so was pauschal beurteilen?


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 06:52
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:pkj schrieb:
Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten.
Wie kann man so was pauschal beurteilen?
Das könnte man dann auch pauschal auf Staatsanwälte anwenden?


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 09:48
Zitat von PkjPkj schrieb:Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten. Ab Landgericht wirds besser und ab Oberlandesgericht kann man tatsächlich qualitativ hochwertige Entscheidungen und Urteile erwarten.
Das stimmt so nun nicht. Das Amtsgericht ist für viele Fälle die Eingangsinstanz, manchmal auch das Landgericht, und da kann man halt man nur mit den Erkenntnissten/dem Parteivortrag arbeiten, den man hat. Die höheren Instanzen sind schon deshalb „schlauer“, weil sie durch die Akten und das Urteil der ersten Instanz sowie durch das, was StA, Verteidiger, Parteien im Rahmen der Berufung geschrieben haben, mehr Erkenntnisse zur Sache haben und all das dann als Entscheidungsgrundlage haben.

Wie ich schon mal schrieb, ist für einen Prozessverlierer das Urteil der ersten Instanz geradezu die Gebrauchsanleitung, in der Berufung noch mal nachzulegen. Dadurch hat die Berufungsinstanz schlicht bereits eine bereitere Entscheidungsbasis, ohne per se intelligenter zu sein als die erste Instanz.


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 10:30
Zitat von PkjPkj schrieb:Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten. Ab Landgericht wirds besser und ab Oberlandesgericht kann man tatsächlich qualitativ hochwertige Entscheidungen und Urteile erwarten.
Wer sowas schreibt macht sich verdächtig, selbst nicht zu den "Schlausten" zu gehören:

Man kann mit Gerichten zu tun haben, aber nicht mit "Instanzen".

Jeder Richter beim LG, OLG und BGH hat in seiner Karriere auch Dienst am AG verrichtet.

Jeder Richter beim AG hat mindestens vier Jahre Studium, 26 Monate Referendariat und mindestens ein Jahr als Beisitzender Richter beim LG hinter sich.

Nur etwa 2% der Strafsachen beim AG erfahren eine Berufung oder Sprungrevision. Die Akzeptanz der amtsgerichtlichen Entscheidungen in Strafsachen ist also außerordentlich hoch.


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 11:06
Zitat von gast99gast99 schrieb:KHK: Und was haben Sie zum XXX gesagt?

Herr Kulac: Zum XXX habe ich gesagt, dass ich einen Freund habe. einen guten Freund, der heißt XXX und der hat noch einen Bruder und dass der XXX und sein Bruder mit dem XXX seinem Bruder seinem Auto die Peggy rein getan haben und dass er runter zum Ullsteinpark gefahren sind und die Peggy über der Garage in eine Halle rein hat. Das habe ich dem XXX gesagt.

https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-4

Hier sagt auf Seite 4 die Fr. Rödel,Ulvis bester Freund sei damals ein 8 jähriger gewesen!
Sie hätte gegenseitig on......!
Ohne es genau zu wissen, kann ich mir eher vorstellen, dass es sich da um Florian L. gehandelt haben könnte, der war 7 oder 8. Er wurde damals von UK schwer missbraucht und hat am Verschwindetag 2mal den Notruf bei der Polizei gewählt. Er muss etwas gesehen oder erfahren haben, anders kann ich mir diese Notrufe ausgerechnet an diesem Tag nicht erklären. Ein „Scherz“, wie später behauptet, war das ganz sicher nicht. Auch hat er bei der Polizei später verschiedene wirre Beobachtungen geschildert, die er möglicherweise auch von UK (siehe Geschichte oben) oder anderen Personen erzählt bekommen hat, vielleicht waren tatsächlich auch eigene reale Beobachtungen dabei. Allerdings verschwimmen da wohl die Grenze zwischen Realität und Erzähltem im Kopf dieses schwer Traumatisierten. In weiterer Folge wurde er unter Druck gesetzt, diffamiert, vielleicht sogar bedroht? Interessant finde ich nach wie vor, dass in einer „Beobachtung“ Peggy von mehreren Personen in ein „rotes“ Auto geladen wird. Es könnte sich dabei um eine „rote“ Decke gehandelt haben und er hat die ihm anvertraute Geschichte falsch übernommen oder selbst im Schock das real Gesehene falsch eingeordnet.
Zitat von gast99gast99 schrieb:Jede Menge kleiner Parallelen finde ich.
Es gibt noch jede Menge anderer Parallelen und Details, die in der Vielzahl einfach statistisch nicht mehr unter Zufall fallen können.


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 11:53
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Es gibt noch jede Menge anderer Parallelen und Details, die in der Vielzahl einfach statistisch nicht mehr unter Zufall fallen können.
In der Tat. Aber der Drops ist gelutscht. In der Richtung kommt nichts mehr, von daher könnte auch ein Verfahren gegen den zuletzt Beschuldigten unangenehme Informationen für einige Beteiligte zu Tage bringen, was mglw. den Verfolgungsdruck bremsen könnte.

Andernfalls wäre es ein echter Fall für Netflix. Die machen in 11 Folgen noch aus jedem Täter ein Opfer des Systems. ;-)


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Peggy Knobloch

28.12.2018 um 12:12
Ich hätte nicht darauf wetten wollen, dass sich der Fall schon wieder in die Richtung einer Ermittlerpanne entwickeln würde. Das ist ja nicht mehr zu glauben. Da dachte man, dass jetzt ein Durchbruch in Sicht wäre und nun dies! Ich glaube jetzt nicht mehr an eine Lösung des Falles. Armes Mädchen. Sogar im Tod wird sie keine Genugtuung erfahren.
Es kann wohl nur noch jemand ausserhalb der Ermittlerkreise etwas zur Aufhellung beitragen. Ich denke da an den Cousin, mit dem M.S. an diesem Nachmittag zusammen war. Es wäre interessant, was er ausgesagt hat.


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