Peggy Knobloch
27.12.2018 um 21:32Lichtenberg schrieb:Das stimmt so nicht: § 140 StPO.Gilt nicht für die erste Beschuldigtenvernehmung von MS, hatten wir gerade oben diskutiert.
Lichtenberg schrieb:Das stimmt so nicht: § 140 StPO.Gilt nicht für die erste Beschuldigtenvernehmung von MS, hatten wir gerade oben diskutiert.
Lichtenberg schrieb:Die StA sollte aber bereits bei der ersten Vernehmung darauf achten, dass ein Verteidiger zugegen ist. Andernfalls könnte der Beschuldigte seine Einlassungen widerrufen und die Einlassung damit unverwertbar machen.Das ist eine praktische Überlegung, und gewiss keine unberechtigte. Trotzdem war hier keine RECHTSPFLICHT zur Bestellung eines Pflichtverteidigers oder Anwalts durch die Vernehmenden.
margaretha schrieb:Damit war sie auch am Marktplat Nr. 2 schon vorbei, interessanter finde ich die Aussage von Helen C. in Bezug auf ihre Kleidung:Noch interessanter finde ich jedoch, dass Helen C. Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank gesehen haben will. War die Raiffeisenbank seinerzeit nicht direkt vor dem Haus Marktplatz 2?
„Am 7.5.01 fuhr ich, wie gesagt, mit dem Bus. Wo ich damals saß, kann ich nicht mehr sagen. Ich kann auch die genaue Uhrzeit, zu der wir in Lichtenberg angekommen sind, nicht angeben. Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank.
Andante schrieb:Ich glaube ja auch eher, dass hier im Kern eigentlich um Fragen des § 136 StPO gestritten wird und um nichts anderesDas widerspricht nicht dem, was ich oben erläurtert habe.
CrimeHunter schrieb:Genau , was gibt es besseres als Schuhsohlen .Wären dort Torfpartikel oder gar Rückstände von Renovierungsmüll gefunden worden, wäre das vermutlich bekannt gemacht worden.
Schon komisch wie Du schreibst das die Schuhe nicht mehr erwähnt wurden , wenn man noch bedenkt das am 7. 05. 2001 feuchtes Wetter herrschte und vermutlich dadurch so einiges an Schmutz an den Sohlen gehaftet haben dürfte .
Andante schrieb:Das ist eine praktische Überlegung, und gewiss keine unberechtigte. Trotzdem war hier keine RECHTSPFLICHT zur Bestellung eines Pflichtverteidigers oder Anwalts durch die Vernehmenden.@ErwinKöster hatte hier auf die neue Gesetzgebung hingewiesen. Die spricht erst mal von Hilfen der Ermittler dem Befragten an Adressen für einen Anwalt zu kommen. Ich denke, damit wird der Wille des Gesetzgebers schon deutlich, dass man den Verdächtigen - wenn er auch später einen Anwalt kontaktieren will - Hilfe zukommen lassen muss. Einfach wie der StA sagt, er hätte einen Anwalt kontaktieren können, ist da nach der neuen Gesetzgebung u.U. nicht ausreichend. Ganz verkehrt ist es gerade bei dieser geänderten Gesetzgebung da saudumm daher zu kommen und auf die StA als Rechtsbeistand zu verweisen. Wie kommen Ermittler einfach zu so etwas? Ich denke, dass dieser Ermittler fehl am Platze ist und und so die ganze Ermittlungsarbeit zunichte machen kann.
Misetra schrieb:Ist eigentlich das Haus, in dem Peggy damals gewohnt hat, jemals durchsucht worden? Wohnungen, Keller, Hausflur, Dachboden, Anbauten etc.?So viel ich noch in Erinnerung habe, waren Räume bzw. eine Wohnung abgesperrt und man hatte keinen Schlüssel? Und der Nachbar machte der Polizei nicht auf?
JosefK1914-2 schrieb:Das Problem beim Ganzen ist das, das wir aktuell zwei verschiedene Sichtweisen öffentlich vorgetragen werden, das Gericht hat sich aktuell offenbar der Sichtweise der Verteidigung angeschlossen. Die öffentliche Verlautbarungen der StA sind aber deutlich pauschaler, das ist schon auffallend. Ich befürchte, dass die Sichtweise des Gerichts durchaus ihre Berechtigung hat.Bei den unterschiedlichen Sichtweisen von StA und Verteidigung hätte ich es ganz angebracht gefunden, dass das Gericht eine eigene Pressemeldung herausgibt. Das für die Pressearbeit des Amtsgerichts Bayreuth zuständige Landgericht Bayreuth hat bis jetzt aber nur eine aktuelle Mitteilung zu machen: Der Vizepräsident des Landgerichts Michael Eckstein (also der Strafkammervorsitzende im wiederaufgenommenen Verfahren gegen UK) geht Ende Dezember 2018 in den Ruhestand.
Pkj schrieb:Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten.Wie kann man so was pauschal beurteilen?
MrSpocks schrieb:pkj schrieb:Das könnte man dann auch pauschal auf Staatsanwälte anwenden?
Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten.
Wie kann man so was pauschal beurteilen?
Pkj schrieb:Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten. Ab Landgericht wirds besser und ab Oberlandesgericht kann man tatsächlich qualitativ hochwertige Entscheidungen und Urteile erwarten.Das stimmt so nun nicht. Das Amtsgericht ist für viele Fälle die Eingangsinstanz, manchmal auch das Landgericht, und da kann man halt man nur mit den Erkenntnissten/dem Parteivortrag arbeiten, den man hat. Die höheren Instanzen sind schon deshalb „schlauer“, weil sie durch die Akten und das Urteil der ersten Instanz sowie durch das, was StA, Verteidiger, Parteien im Rahmen der Berufung geschrieben haben, mehr Erkenntnisse zur Sache haben und all das dann als Entscheidungsgrundlage haben.
Pkj schrieb:Wer schon mal mit Gerichten bzw. "Instanzen" zu tun hatte, weiss: Beim Amtsgericht sitzen oft nicht gerade die Schlauesten. Ab Landgericht wirds besser und ab Oberlandesgericht kann man tatsächlich qualitativ hochwertige Entscheidungen und Urteile erwarten.Wer sowas schreibt macht sich verdächtig, selbst nicht zu den "Schlausten" zu gehören:
gast99 schrieb:KHK: Und was haben Sie zum XXX gesagt?Ohne es genau zu wissen, kann ich mir eher vorstellen, dass es sich da um Florian L. gehandelt haben könnte, der war 7 oder 8. Er wurde damals von UK schwer missbraucht und hat am Verschwindetag 2mal den Notruf bei der Polizei gewählt. Er muss etwas gesehen oder erfahren haben, anders kann ich mir diese Notrufe ausgerechnet an diesem Tag nicht erklären. Ein „Scherz“, wie später behauptet, war das ganz sicher nicht. Auch hat er bei der Polizei später verschiedene wirre Beobachtungen geschildert, die er möglicherweise auch von UK (siehe Geschichte oben) oder anderen Personen erzählt bekommen hat, vielleicht waren tatsächlich auch eigene reale Beobachtungen dabei. Allerdings verschwimmen da wohl die Grenze zwischen Realität und Erzähltem im Kopf dieses schwer Traumatisierten. In weiterer Folge wurde er unter Druck gesetzt, diffamiert, vielleicht sogar bedroht? Interessant finde ich nach wie vor, dass in einer „Beobachtung“ Peggy von mehreren Personen in ein „rotes“ Auto geladen wird. Es könnte sich dabei um eine „rote“ Decke gehandelt haben und er hat die ihm anvertraute Geschichte falsch übernommen oder selbst im Schock das real Gesehene falsch eingeordnet.
Herr Kulac: Zum XXX habe ich gesagt, dass ich einen Freund habe. einen guten Freund, der heißt XXX und der hat noch einen Bruder und dass der XXX und sein Bruder mit dem XXX seinem Bruder seinem Auto die Peggy rein getan haben und dass er runter zum Ullsteinpark gefahren sind und die Peggy über der Garage in eine Halle rein hat. Das habe ich dem XXX gesagt.
https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-4
Hier sagt auf Seite 4 die Fr. Rödel,Ulvis bester Freund sei damals ein 8 jähriger gewesen!
Sie hätte gegenseitig on......!
gast99 schrieb:Jede Menge kleiner Parallelen finde ich.Es gibt noch jede Menge anderer Parallelen und Details, die in der Vielzahl einfach statistisch nicht mehr unter Zufall fallen können.
MaryPoppins schrieb:Es gibt noch jede Menge anderer Parallelen und Details, die in der Vielzahl einfach statistisch nicht mehr unter Zufall fallen können.In der Tat. Aber der Drops ist gelutscht. In der Richtung kommt nichts mehr, von daher könnte auch ein Verfahren gegen den zuletzt Beschuldigten unangenehme Informationen für einige Beteiligte zu Tage bringen, was mglw. den Verfolgungsdruck bremsen könnte.