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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.01.2019 um 22:19
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wir "wissen" jetzt also :

Alle Lichtenberger Eltern wussten bereits vor Peggys Verschwinden über die pädophilen Neigungen von Robert E. und Holger E. Bescheid , obwohl Robert E. die Missbräuche erst nach Peggys Verschwinden beging und der Missbrauch seiner Cousine durch Holger E. erst Jahre später durch diese geschildert würde, weil sie es vorher nicht schaffte, darüber zu reden. Wir wissen nicht , woher alle Lichtenberger Eltern das wussten . Und wir wissen nicht, weshalb Peggys Mutter nicht auch darüber durch die anderen Eltern informiert wurde ( auch nicht über die Neigungen von U.K )
Wir wissen ebenso , dass Peggy in Deinem Beisein geäußert hat , dass
sie keinen Bock auf Ethan hatte und auch vor dessen Zeit das Heimkommen verzögerte , wenn Besuch da war. Das ist insofern interessant , weil ausser Erhan nie ein anderer Mann mit Peggys Mutter in Lichtenberg gewohnt hat .... Es gab keine Zeit vor Erhan für Peggy in Lichtenberg . Sie müsste altersmäsdig also schon sehr sehr früh das Heimkommen verzögert haben, wenn Besuch da war.
Danke @BigMäc, ich zweifle also nicht alleine


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Peggy Knobloch

10.01.2019 um 22:20
AVIOLI schrieb (Beitrag gelöscht):hat doch auch keiner behauptet ?
Ich bin sicher nicht die einzige, die es so empfindet.
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Traurig wie du hier versuchst dem Opfer die Schuld in die Schuhe zu schieben.



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Peggy Knobloch

11.01.2019 um 21:28
Und schon wieder muss man hier einen roten Beitrag schreiben und schon wieder kann man nicht so viel löschen wie man kotzen möchte.

Es reicht ja nicht, dass zum wiederholten Male die Mutter (und das "Umfeld") von Peggy ins Visier genommen und diskreditiert wird, nein auch längst nicht mehr in Verdacht stehende werden wieder heraus gekramt. Bravo!

Und dieses Mimimi, man darf ja das und das nicht sagen 11elf!! könnt ihr euch in Zukunft sparen, weil es nur nervig ist.

Hier ist jetzt erst mal Pause! Am 18. Januar soll ja eine PK kommen. Dann warten wir mal ab bis dahin.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 17:28
Wegen Neuigkeiten ist hier wieder offen, aber bitte, reißt euch in Zukunft zusammen.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 17:29
@Carietta
Danke fürs Öffnen des Fadens!!!!


Das ist angesichts der Neuigkeiten auch perfekt: die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat heute nämlich Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Manuel S. eingereicht.


Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bayreuth, 14. Januar 2019
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2019/2.php
Ermittlungen im Fall Peggy – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Aufhebung des Haftbefehls ein

Bayreuth. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat heute beim Amtsgericht in Bayreuth Beschwerde gegen den Beschluss vom 24.12.2018 eingelegt. Mit diesem Beschluss hatte das Amtsgericht Bayreuth den am 10.12.2018 erlassenen Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen wegen Mordes an Peggy Knobloch am 07.05.2001 aufgehoben und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten. Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben ist unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt wurde, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
Das Amtsgericht wird nunmehr im Abhilfeverfahren die Argumente der Staatsanwaltschaft prüfen. Soweit es diesen nicht folgt, wird es die Akten dem Landgericht Bayreuth als dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorlegen.
Weitergehende Auskünfte können derzeit im nichtöffentlichen Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden.



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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 17:31
https://www.insuedthueringen.de/region/Fall-Peggy-Staatsanwaltschaft-legt-Beschwerde-gegen-Freilassung-ein;art662625,6521840

Es wurde Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt.
Folgt das Amtsgericht dieser nicht, geht es weiter ans Landgericht
Wir müssen uns also weiterhin in Geduld üben
Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth ihre Ankündigung nun wahr gemacht und Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt.
...
In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft von diesem Montag heißt es: "Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten." Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten bei dessen Vernehmung im Herbst sei "unzutreffend". Man habe dem Beschuldigten stets die Möglichkeit eingeräumt, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
...
Nun werde das Amtsgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft prüfen. Soweit es diesen nicht folgt, wird es die Akten dem Landgericht Bayreuth vorlegen. Dieses würde dann als zuständiges Beschwerdegericht eine Entscheidung treffen.



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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 20:30
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben ist unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt wurde, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen
Würde man das denn in eine öffentliche PM schreiben wenn's nicht stimmt und kann man jetzt zu 100 Prozent davon ausgehen, dass bei der Vernehmung alles richtig lief?

Insbesondere daß das Band mitlief und das dem Beschuldigten der Anwalt nicht verweigert wurde bzw. stattdessen der Staatsanwalt angeboten wurde.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 20:57
Ich denke, die StA wird vielleicht früher ansetzen: Sie wird geltend machen, dass MS nicht ernsthaft nach einem Anwalt verlangt hat bzw. dass sie - die StA - seine Worte so nicht habe verstehen müssen. Genaueres wird wohl wirklich erst die aufgezeichnete Gesprächssituation bzw. das Video liefern.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 21:11
@Andante
Solange bis nicht das Gericht sich die Zeit nimmt, die ganzen 6-10h Verhör (je nachdem wie viele Pausen es dann tatsächlich waren) anzuhören, wird es immer eine Partei geben, die sich für sich günstigen Stellen rauspicken kann.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 21:18
@jaska

Ich glaube nicht, dass sich der Haftrichter das ganze Band ansieht. Es geht wohl nur um die Stellen, die Verteidiger und StA in ihren Schriftsätzen thematisiert haben: eindeutiges Verlangen von MS nach einem Verteidiger ja oder nein, daraufhin rechtswidrige Verweigerung der StA ja oder nein.


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Peggy Knobloch

14.01.2019 um 23:09
Es hat sich, wie erwartet, bisher nicht viel verändert.
Ich habe mal beide PMs (24.12.18, 14.01.19) unten dargestellt.

Weiterhin eine Frage der Rechtsmeinung über die Verwertbarkeit der Angaben des TV und eine Frage der Bewertung der Aussagen und Beweismittel.
In der heutigen PM werden zumindest nochmal kurz die Beweismittel erwähnt.

Bleibt abzuwarten, wie sich die Verdachtslage des TV rechtlich entwickelt.
(Ich bin ja schon glücklich, wenn sich diese als erklärbar gestaltet.)

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/36.php
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2019/2.php
Die Rechtsmeinung des Amtsgerichts Bayreuth zur Frage der Verwertbarkeit der vom Beschuldigten im Rahmen seiner umfangreichen Vernehmung im Herbst 2018 gemachten Angaben ist unzutreffend, da dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt wurde, anwaltlichen Beistand zu Rate zu ziehen. Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018./i]


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 13:26
Wie ist das eigentlich nachdem MS entlassen wurde zwecks Überwachung oä?
Ist er komplett "frei" oder muss er sich zb alle 3 Tage auf der Wache melden?
Ich weiß nicht, aber ist die Wahrscheinlichkeit nicht ziemlich hoch, dass er untertaucht?
Er verfolgt doch sicherlich die Nachrichten in Bezug auf den Fall bzw. wird sein Anwalt ihn über alles unterrichten.
Aber wenn er fürchten muss wieder verhaftet zu werden ist doch ziemlich naheliegend das er abhaut?
Wobei die Frage ist ob er wirklich des Mordes schuldig ist oder nicht. Wenn er ein reines Gewissen hat, hat er natürlich keinen Grund zu verschwinden.
Finde das nur irgendwie so seltsam, dass das so öffentlich erklärt wird mit der Beschwerde usw, wohlwissend dass er ja selbst auch alles mitlesen kann.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 14:05
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Ist er komplett "frei" oder muss er sich zb alle 3 Tage auf der Wache melden?
Er ist in Deinem Sinne "komplett frei". Einen Haftbefehl kann das Gericht aussetzen oder aufheben. Eine Aussetzung kann mit Auflagen verbunden werden, eine Aufhebung nicht.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 14:09
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:[...] Aber wenn er fürchten muss wieder verhaftet zu werden ist doch ziemlich naheliegend das er abhaut?
Wobei die Frage ist ob er wirklich des Mordes schuldig ist oder nicht. Wenn er ein reines Gewissen hat, hat er natürlich keinen Grund zu verschwinden. [...]
Ich glaube, dass Abhauen in der Realität nicht immer die naheliegendste Option ist. Er hat doch Familie.
Es geht (leider) eher um die Frage, was man ihm nachweisen kann und was nicht.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 14:17
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Aber wenn er fürchten muss wieder verhaftet zu werden ist doch ziemlich naheliegend das er abhaut?
Mal nur von der praktischen Seite her betrachtet: Wo soll er denn hin? Wovon soll er dort leben?
Dann müsste es ein Land sein, wo er vor Auslieferung sicher ist, damit fällt schon mal ganz Europa weg.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 16:36
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Aber wenn er fürchten muss wieder verhaftet zu werden ist doch ziemlich naheliegend das er abhaut?
Die Befürchtung muss er doch bereits seit September gehabt haben als er nach der Vernehmung als Beschuldigter wieder entlassen wurde obwohl man gegen ihn wegen Mordes ermittelte. Ich denke auch das Abhauen keine Option ist.

Viel interessanter finde ich das die Beweise der Staatsanwaltschaft sich wohl nicht ausschließlich auf die Spuren am Ablageort stützen.
Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der 12. September 2018 Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
***aufgrund der vorliegenden Aussagen***
-seine hat er widerrufen, die kann nicht gegen ihn verwendet werden... (x)


-inwiefern könn(t)en andere ihn belastet haben?
-offensichtliche Widersprüche zu 2001/2002 gem. Alibiaussagen?
-zunehmende Nervosität nach dem Knochenfund 2016?


***vorliegende Beweismittel***
was außer den forensischen Spuren könnte damit noch gemeint sein nachdem er Jacke und Schulranzen verbrannt haben will?
- Peggy's Hausschlüssel?
- Peggy's Geldbeutel?
- Spuren an Peggy's Schuhen?
-Spuren im goldenen Audi?

(x) Am 24.12.2018 hieß es in der Pressemitteilung:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.



Also: Trotz seiner widerrufenen Aussage wertet die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin als so dringend wie Anfang Dezember, was für mich heißt das da deutlich „mehr“ vorliegt als nur ein Tape aus der Sparkasse sowie Pollen und Renovierungsmüll.

Die aufgezeichnete Vernehmung scheint ebenfalls ordnungsgemäß abgelaufen zu sein. (Man kann hier höchstens bemängeln, daß es vielleicht ratsam gewesen wäre wenn die Ermittler darauf bestanden hätten das er seinen Anwalt hinzuzieht)

Der Manuel S. scheint 01/02 bzgl. seines Alibis gelogen zu haben was sich nun herausgestellt hat. Er hat trotz das er über die Aufgezeichnung der Vernehmung wusste wohl kolportiert das ihm ein Anwalt verwehrt wurde und der StaaAnwalt empfohlen wurde. Also zu deutsch seinen Anwalt belogen!
Bissl viel der Lügen für mich.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 17:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Der Manuel S. scheint 01/02 bzgl. seines Alibis gelogen zu haben was sich nun herausgestellt hat. Er hat trotz das er über die Aufgezeichnung der Vernehmung wusste wohl kolportiert das ihm ein Anwalt verwehrt wurde und der StaaAnwalt empfohlen wurde. Also zu deutsch seinen Anwalt belogen!
Bissl viel der Lügen für mich.
Also ich denke, der Anwalt ist einfach sau gut und hat kleine Fehler oder Schwachpunkte gefunden.
Stelle mir das so vor: MS nahm Kontakt zu ihm auf. Der Anwalt fragte sicher ob ein Anwalt beim Geständnis zugegen war, MS sagte nein und das er keinen wollte und der kluge Anwalt fand einen Weg es anders hinzustellen. Ebenso wie er versucht einen Satz von MS als Beweis des erfundenen Geständnisses zu benutzen. Sinngemäß wars ja irgendwie so das MS wohl zu den Ermittlern sagte: "Ich überlege gerade ob ich es einfach zugebe, damit ihr habt was ihr wollt"
Aber auch da weiß man nicht wie es wirklich gesagt wurde, denn auch der Anwalt gab es nur sinngemäß wieder... Vielleicht mit Absicht, weil es sich in echt nur mit viel Fantasie danach anhört, als würde MS nur gestehen um seine Ruhe zu haben.

Ich denke die haben erstmal alles so stehen gelassen bis zur Verhaftung, weil es sonst nur unnötig auffällig gewesen wäre das Geständnis zurück ziehen. Dies hätte dann vielleicht schon ehr zu einer Untersuchungshaft geführt.
Dann war es soweit und der Anwalt handelte und ließ MS das Geständnis zurückziehen.

Schon recht clever. Immer nur aktiv werden, wenn die Kacke am dampfen ist und somit dem Gegner zuerst in die Karten gucken. Wie sie nun erkannt haben gab es bis zur Entlassung nichts handfestes! Maximal haben sie anscheinend so mittelmäßige Beweise, welche von Richter zu Richter unterschiedlich wahrgenommen werden können und so mal zu U Haft, mal zur Freiheit führen können.


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 17:21
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:-inwiefern könn(t)en andere ihn belastet haben?
Man könnte ihn zum Beispiel am Tag von Peggys Verschwinden auf der Strecke nach Rodacherbrunn oder zurück gesehen haben.
Man könnte sein Auto gesehen haben am Fundort.
Man könnte ihn am Tatabend zusammen mit Ulvi K. gesehen haben (da besteht ja eine erhebliche Alibilücke).
Man könnte gesehen haben, wie er größere Gegenstände entsorgt hat.
Er könnte sich Jemandem anvertraut haben, der jetzt als Zeuge auftritt.
Der Cousin, die Mutter, der Vater, Nachbarn etc. könnten Beobachtungen vom Tattag und den Tagen danach mitgeteilt haben...
Einige der zeitnah erfassten Aussagen, insbesondere die Aussagen rund um Ulvi K. und Manuel S.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:was ... könnte damit noch gemeint sein
Identische Farbspuren an den sichergestellten Gegenständen (evtl. Werkzeug, Decken, Farbdosen...).
Lacksplitter des Autos identisch mit Lackspuren vom Leichenfundort.
Gegenstücke zur Decke, wenn denn am Fundort noch Fasern sichergestellt werden konnten.


Da ist echt vieles denkbar, auch Sachen, die gar nicht so naheliegen. Wer hätte gedacht, dass Pollen da eine so große Rolle spielen könnten?


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Peggy Knobloch

15.01.2019 um 18:01
Jedenfalls liest sich die neueste PM von Polizei/StA so, dass nichts an neuen Ermittlungsergebnissen nach derAufhebung des Haftbefehls hinzugekommen ist. Man streitet also nicht über Tatsachen, sondern über deren rechtliche Bewertung.

Verschiedene Meinungen bestehen beim Haftreichter, der StA und der Verteidigung insoweit darüber, ob die von den Ermittlern dem Haftrichter präsentierten Tatsachen (Pollen, Renovierungsmüll, wie auch immer geartete Aussagen anderer Personen) einen dringenden Tatverdacht wegen Mordes und damit einen Haftbefehl rechtfertigen.

Und man streitet weiter darüber, ob die zwischen MS und den Vernehmenden bei der Vernehmung gewechselten Worte bedeuten, dass MS rechtswidrig ein Verteidiger verwehrt worden ist mit der Folge, dass eine weitere Tatsache, nämlich das Teilgeständnis von MS, nicht als (weitere) Begründung für den dringenden Tatverdacht wegen Mordes und damit nicht für einen Haftbefehl herangezogen werden kann.


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Peggy Knobloch

16.01.2019 um 08:23
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Ich denke die haben erstmal alles so stehen gelassen bis zur Verhaftung, weil es sonst nur unnötig auffällig gewesen wäre das Geständnis zurück ziehen. Dies hätte dann vielleicht schon ehr zu einer Untersuchungshaft geführt.
Dann war es soweit und der Anwalt handelte und ließ MS das Geständnis zurückziehen.
Nicht nur unnötig auffällig. Man kann durchaus vermuten, dass noch weitere Überlegungen dahinter steckten. Das Abwarten hatte ja auch den Vorteil, dass die Möglichkeit erhalten blieb, dass die Ermittler seine Story ihm abgenommen hätten. Er kannte nicht die wirkliche Aktenlage und konnte so nicht beurteilen, wie weit seine Verbringungsstory überprüfbar war.

Hätten die Ermittler ihm diese Story abgenommen, hätte zwar das den Nachteil gehabt, dass man ihm im Ort als Verbringer angesehen hätte, aber es hätte strafrechtlich für ihn keine weiteren Folgen gegeben, denn die Ermittlungen gegen ihn wären wahrscheinlich eingestellt worden.

Das Abwarten hätte also nicht nur eine frühere U-Haft vermieden, mehr noch, es war möglich geblieben, dass er nicht mehr weiter strafrechtlich belangt wurde.

Eigentlich sind das naheliegende Gedanken und natürlich wird jeder Anwalt versuchen, die Vernehmung ohne Anwalt als unrechtmäßig ansehen zu lassen, denn dann steigen die Chancen für den Verdächtigen aus der Sache wieder raus zukommen. Einen besonders guten Anwalt sehe ich hier nicht.

Als dann klar wurde, dass sein Geständnis ihm nicht abgenommen wurde, erfolgten der Geständniswiderruf und die Behauptungen bzgl. der Verweigerung eines Anwalts.


Eigentlich schaut das eher nach einem Täterverhalten aus, wo mehr hinter steckt als „nur“ die Verbringung.


Ich hoffe, dass es sich die Rechtsmeinung der StA durchsetzen wird und hoffe auch gleichzeitig, dass die Ermittler diese Aufhebung der Haft als Denkzettel ansehen. So dumme Bemerkungen sollte man einfach unterlassen, sollte die Angabe des Anwalts zutreffen, dass auf den StA als rechtlichen Beistand verwiesen wurde. Das kann den ganzen Ermittlungserfolg zunichte machen. Schweigen ist manchmal auch für Ermittler Gold.


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