zlatka1788 schrieb:Aber wenn er fürchten muss wieder verhaftet zu werden ist doch ziemlich naheliegend das er abhaut?
Die Befürchtung muss er doch bereits seit September gehabt haben als er nach der Vernehmung als Beschuldigter wieder entlassen wurde obwohl man gegen ihn wegen Mordes ermittelte. Ich denke auch das Abhauen keine Option ist.
Viel interessanter finde ich das die Beweise der Staatsanwaltschaft sich wohl nicht ausschließlich auf die Spuren am Ablageort stützen.
Der Tatverdacht ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft aufgrund der 12. September 2018 Aussagen und Beweismittel weiterhin so zu bewerten wie bei Erlass des Haftbefehls am 10.12.2018.
***aufgrund der vorliegenden Aussage
n***
-seine hat er widerrufen, die kann nicht gegen ihn verwendet werden... (x)
-inwiefern könn(t)en andere ihn belastet haben?
-offensichtliche Widersprüche zu 2001/2002 gem. Alibiaussagen?
-zunehmende Nervosität nach dem Knochenfund 2016?
***vorliegende Beweismittel***
was außer den forensischen Spuren könnte damit noch gemeint sein nachdem er Jacke und Schulranzen verbrannt haben will?
- Peggy's Hausschlüssel?
- Peggy's Geldbeutel?
- Spuren an Peggy's Schuhen?
-Spuren im goldenen Audi?
(x) Am 24.12.2018 hieß es in der
Pressemitteilung:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
Also: Trotz seiner widerrufenen Aussage wertet die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht aufgrund der vorliegenden Aussagen und Beweismittel weiterhin als so dringend wie Anfang Dezember, was für mich heißt das da deutlich „mehr“ vorliegt als nur ein Tape aus der Sparkasse sowie Pollen und Renovierungsmüll.
Die aufgezeichnete Vernehmung scheint ebenfalls ordnungsgemäß abgelaufen zu sein. (Man kann hier höchstens bemängeln, daß es vielleicht ratsam gewesen wäre wenn die Ermittler darauf bestanden hätten das er seinen Anwalt hinzuzieht)
Der Manuel S. scheint 01/02 bzgl. seines Alibis gelogen zu haben was sich nun herausgestellt hat. Er hat trotz das er über die Aufgezeichnung der Vernehmung wusste wohl kolportiert das ihm ein Anwalt verwehrt wurde und der StaaAnwalt empfohlen wurde. Also zu deutsch seinen Anwalt belogen!
Bissl viel der Lügen für mich.