Manchmal ist es wie verhext.
lawine schrieb:UK wusste, wie lang man einem Kind Mund und Nase zuhalten muss bis es tot ist
er gab einen der Versuch der Widerbelebung an
er gab das Wickeln der Leiche in eine Decke/Plane an
er gab das Verbringen der LEiche durch einen Bekannten/Verwandten an
er gab das Ablegen im Wald an - in einer Gegend, wo Bergwerksstollen tolle Verstecke abgegeben hätten
MaryPoppins schrieb:Ergänzung:
er wusste, dass der Ranzen nicht bei der Leiche entsorgt wurde
er wusste, dass der Ranzen erst Tage später entsorgt wurde
er wusste, dass der Ranzen verbrannt wurde
Ich gehe mal davon aus, dass auch Manuel S. wuste, wie lange es ungefähr dauert, bis ein Kind verstirbt, dem man Mund und Nase dauerhaft zuhält.
Definitiv gab er einen Wiederbelebungsversuch vor den Ermittlungsbehörden an.
Er gab weiterhin an, den leblosen Körper inen eine rote Decke verbracht zu haben.
Die Verbringung durch sich selbst hat er eingeräumt einschließlich der Ablage am Fundort.
Das mit dem Ranzen wusste er scheinbar auch alles.
Die Spurenlage hat zu Manuel S. geführt.
lawine schrieb:wie so die Polizei denn im Zusammenhang mit UK ermitteln?
ihr sind die Hände gebunden. Der Mann ist rechtskräftig freigesprochen, am Tod der Peggy K. schuld zu sein.
Es gibt derzeit Ermittlungen gegen Manuel S.
Die Staatsanwaltschaft hat die gesetzliche Aufgabe, sowohl die Tatsachen, die gegen den Beschuldigten sprechen als auch diejenigen, die für ihn sprechen, zu ermitteln. Wenn also der Beschuldigte hier einen Übergeber eines leblosen Körpers angibt, so muss die Staatsanwaltschaft zwingend diese Behauptung überprüfen.
Der Strafklageverbrauch richtet sich in erster Linie gegen eine Verurteilung, grundsätzlich in zweiter Linie auch gegen ein Ermittlungsverfahren. Es kann aber auch bei anderen Personen als dem Beschuldigten ermittelt werden. Dies ist hier übrigens auch schon geschehen, nämlich bei den Eltern des Beschuldigten und möglicherweise noch bei anderen Personen, denn es wurden ja nicht nur das Wohnhaus des Beschuldigten durchsucht, sondern eben noch weitere Anwesen, die teilweise nur bedingt von ihm zugänglich sind oder waren, der jeweilige Durchsuchungsbeschluss richtet sich dann tatsächlich gegen Unbeschuldigte und Nichtverdächtige. Es ist also mitnichten so, dass man jetzt einen ganz großen Bogen um den vom Beschuldigten namentlich Genannten machen müsste, man darf, kann oder will offenbar nur nicht "gegen" diesen "als Beschuldigten/Tatverdächtigen" ermitteln. Im Rahmen der Ermittlungen ist dieser aber durchaus berücksichtigungsfähig, wenn die Ermittlungen (Sachstand) dafür genügenden Anlass bieten.
Thema: Warum keine Vernehmung von Ulvi K. oder dem von Manuel S. benannten Übergeber des leblosen Körpers der Geschädigten?
Meiner Meinung nach wird der hier am meisten Vorkommende deshalb nicht befragt, weil er aus Ermittlersicht mit dem Tatgeschehen mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts zu tun hat.
Die Ermittlersicht basiert derzeit aus einer
a) Neubewertung der Altakten
b) neuen Spurenlage seit 2016 und 2018,
c) der Einlassung des Beschuldigten seit 2018.
Wenn man an dem Ergebnsisen von Soko I festhalten will, dann ist alles offen, die üblichen Verdächtigen wurden durchgekaut, nichts Genaues weiß man.
Will man an den Ergebnissen von Soko II festhalten, dann muss man sowohl die Rechtslage als auch die Spurenlage und auch die Aussagelage ignorieren. Das kann man machen, dann muss man sich aber vorwerfen lassen, in der Vergangenheit zu leben.
Will man an den Ergebnissen von Soko III festhalten, muss man sich auch vorwerfen lassen, an Spuren, die zu keinem positiven Ergebnis führten, festhalten zu wollen.
Will man an den Ergebnissen von Soko IV festhalten, dann ist man etwas haltlos, weil es noch kein Endergebnis gibt, aber das Zwischenergebnis lautet: - ich wiederhole es nochmals auch für diejenigen, welche die Pressekonferenz nicht gesehen haben - es wird gegen den Beschuldigten Manuel S. ermittelt. Der Vorwurf lautet Mord.
Interessant in der Pressekonferenz war die Antwort auf die spitzfindige Frage hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Beschuldigtem und Tatverdächtigem: da weigerte sich der Staatsanwalt, diese vorzunehmen. Ebenfalls fand der Staatsanwalt es ausdrücklich nicht angezeigt, über andere Delikte (außer Mord) zu spekulieren.
Das bedeutet in der Realität (also nicht in irgendwelchen omiösen Koffern, nicht vorhandenen Heftchen oder gar der weiten Welt der verschiedensten Internetpräsentationen verschiedenster Provenienz):
1. Es gibt keinen Anfangsverdacht gegen irgendwen außer einem.
2. Es gibt eine grobe Hypothese, wie die Tat abgelaufen sein könnte und dieser Ablauf enthält mindestens ein Mordmerkmal.
3. Alle anderen bislang im Dutzend bisher mal Verdächtigten sind aktuell trotz keiner, einer oder mehrerer interessanter Taten aktuell aus Ermittlersicht für die Aufklärung des Verschwindens einschließlich der Tötung und Verbringung strafrechtlich irrelevant.
Bestenfalls kommen sie für das ein oder andere Detail als Zeugen in Betracht.
Fakt ist, dass kein mir bekannter Fachmann die Einlassung des Beschuldigten für schlüssig, plausibel oder glaubwürdig hält. Man kann die Erzählung nicht als Lüge beweisen, aber man hat auch keinen Grund, ihr zu glauben.
Es ist aus der kriminalistischen Erfahrnung her die klassische Salamitaktik: es wird genau das eingeräumt, wovon man selbst glaubt, dass es einem sowieso nachgewiesen werden würde und was die Geschichte abrundet, so dass alle Fragen irgendwie erklärbar erscheinen.
Der Beschuldigte hat auch in der Vergangenheit ein merkwürdiges Aussageverhalten gezeigt, insbesondere hat er seine Aussagen relativiert und nunmehr auch revidiert. Nachweislich hatte er zumindest teilweise früher falsch ausgesagt. Überhaupt ist die geschilderte Tathandlung seinerseits fragwürdig.
Die Sachbeweise führen derzeit nur zu einer Person.
Es wird sich zeigen, was noch aufgeklärt werden kann.
Und dann wird sich zeigen, wie man mit der bekannten Sachlage umgehen wird.
Ich bin guter Hoffnung, dass die Mauer des Schweigens brechen kann.