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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:02
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:das Gericht beurteilte das im Wiederaufnahmeverfahren so :
AVIOLI schrieb:
Wie kritisch die Richter das Vorgehen der Ermittler sehen, zeigt ein Beispiel: Chefermittler Geier behauptete erst, Kulac habe bei einer auf Video aufgenommenen Tatrekonstruktion von sich aus und so überraschend auf einen Stein gezeigt, über den Peggy bei ihrer Flucht vor dem Angeklagten gestolpert sei, dass dies für Geier Täterwissen war. Auf dem im Anschluss vorgeführten Video sieht man: Der Erste, der auf den Stein deutet, scheint Geier selbst zu sein, und Kulac bestätigt: „Ja, über diesen Stein ist sie gestolpert.“
Die offizielle Tatrekonstruktion war aber doch erst danach, so wie ich das verstanden habe. Bei der ersten Ortsbegehung direkt nach dem Geständnis am 2.7.02 dürfte UK sehr wohl ganz vom selbst auf ebendiesen Stein gezeigt haben. Bloss war bei dieser Begehung eben niemand mit Kamera dabei.

@jaska
Möglichkeit 6: die Ermittler haben sich geirrt und das Skelett stammt nicht von Peggy. Es hat keinen Mord in Lichtenberg gegeben.
Für diese Version könnte es Beweise im Rödelschen Köfferchen geben.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:04
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Die offizielle Tatrekonstruktion war aber doch erst danach, so wie ich das verstanden habe. Bei der ersten Ortsbegehung direkt nach dem Geständnis am 2.7.02 dürfte UK sehr wohl ganz vom selbst auf ebendiesen Stein gezeigt haben. Bloss war bei dieser Begehung eben niemand mit Kamera dabei.
achso - ähnlich wie es beim Geständnis keine Tonbandaufnahme gab ?

das ist mir zu unsicher.

Das Videomaterial mit Herrn Geier scheint eine andere Sprache zu sprechen.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:08
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:achso - ähnlich wie es beim Geständnis keine Tonbandaufnahme gab ?
Du weißt aber schon, woran es lag, dass es bei dem Geständnis keine Tonband-Aufzeichnungen gab?
Ich denke mal, das können wir uns schenken, das zum zigsten Male auszuführen, oder?


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:09
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:achso - ähnlich wie es beim Geständnis keine Tonbandaufnahme gab ?

das ist mir zu unsicher.
Tja, manchmal ist das so, dass Geständnisse zB im Polizeiauto erfolgen und am Revier bereits wieder abgestritten werden etc.
Wenn man nur Täter verurteilen dürfte, die die Tat gestanden haben und das auch auf Tonband UND dann noch eine Tatrekonstruktion auf Video in bester HD-Qualität abgeliefert haben, dann würden aber ziemlich viele Mörder frei rum laufen.
Aber jedem seine Meinung.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:58
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass verschiedene frühere Erlebnisse in die Geständnisse des U.K. einflossen und so die erlebnisorientierten Versatzstücke bildeten. Ähnlich sah es auch das Gericht im Wiederaufnahmeverfahren. Ausdrücklich insbesondere die Stolperschilderungen wurden für zu stark widersprüchlich gehalten.

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html

„Die angesprochenen Versatzstücke, die dann in dem Geständnis vom 2.7.2002 nicht ausschließbar laut Sachverständigen zusammengesetzt wurden, ruft die Kammer nochmals in Erinnerung.
Der Richter liest Teile aus Ulvis Vernehmungen bei der Soko I vor, z.B.:Hast du der Peggy mal wehgetan, hast du sie mal aufgehoben? Ulvi: „Jetzt fällt mir wieder ein, dass ich die Peggy einmal aufgehoben habe. Da hatte sie eine Schramme am Arm gehabt. Ich habe ein Pflaster dabei gehabt und hab es ihr gegeben.“ Warum ist sie hingefallen? „Sie ist gestolpert.“
Im Geständnis vom 2.7.2002 findet sich der Sturz wieder, allerdings vom Pflaster ist nicht die Rede. Es handelt sich hierbei möglicherweise um ein Parallel-Erlebnis, das später im Rahmen des Geständnisses vom Angeklagten eingeräumt wurde. ...
Richter Eckstein spricht bei anderen Vernehmungs-Beispielen von einer „möglicherweise vorhaltenden Befragung“, die sich im späteren Geständnis „nachwirke“. (...)
Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass das Geständnis aufgrund der Widersprüchlichkeiten alleine keine Grundlage für eine Verurteilung sein kann.“
Hinzu kommt noch,dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist. Auch neueste Untersuchungen ... ergaben keinen Sachbeweise. Etwa die (...) Untersuchung der grünen Fasern aus dem Pkw des Vaters des Angeklagten."




Mal sehen, wie die Ermittler nun in der Sache weiterkommen. Es ist eine Tatsache, dass sie auch nach den Einlassungen des M.S. diesen nicht in einen Zeugenstatus versetzten, sondern ausdrücklich am Mordvorwurf ihm gegenüber festhielten. Man hört nichts davon, dass Befragungen von U.K. stattfanden. Dies wäre aber der Fall, wenn hier an eine Beteiligung von ihm, auch auf der Basis der neuen Sachbeweise und Einlassungen, geglaubt würde. In diesem Fall müsste trotz Strafklageverbrauch der Tathergang in möglicher Beteiligung des U.K. geklärt werden – dies gehört zu einer Verifizierung oder Falsifizierung der Aussagen von M.S.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 09:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auch Blut wird es am Stein, sofern nach so langer Zeit im Moos überhaupt noch nachweisbar, nicht gegeben haben. Denn wenn Peggy, so UK, nach dem Sturz an Knie und Kopf geblutet hat, müssten diese Blutspuren weiter oberhalb des Stolpersteins gewesen sein.
Eben. Wie soll man denn auf den Stein, über den man stolperte fallen? Und dann noch mit dem Gesicht? Deswegen ist mir ja auch nicht klar, warum der " Stolperstein" so wichtig wäre. Peggy rannte. Der Körper ist in einer Vorwärtsbewegung wenn man rennt. Dazu der "Schub" vom Ranzen auf dem Rücken.
Die Steine, mindestens zwei, an denen sie sich verletzte, müssen weiter vorne gewesen sein.

So sehe ich das. Vllt. übersehe ich ja was.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 10:05
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Man hört nichts davon, dass Befragungen von U.K. stattfanden. Dies wäre aber der Fall, wenn hier an eine Beteiligung von ihm, auch auf der Basis der neuen Sachbeweise und Einlassungen, geglaubt würde.
Warum sollte man denn bitte Zeit mit der Befragung des U.K. vergeuden? Damit er die nächste Lügengeschichte auftischt? Und selbst wenn er die Wahrheit sagte, würde man ihm noch etwas glauben können?
Er wird doch nicht glaubhafter, nur weil er nicht mehr angeklagt ist. Das wäre ja der Hammer :D


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 10:25
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und selbst wenn er die Wahrheit sagte, würde man ihm noch etwas glauben können?
Das würde dann im Ermessen der Ermittelnden liegen. Diese müssen schließlich nun die Einlassungen des M.S. würdigen. Es ist ja (auch für ihn) ganz maßgeblich, ob er "nur" als Verbringer gilt, sein Delikt verjährt ist und er damit dann vom Beschuldigten in den Zeugenstatus überwechselt.
Wir wissen m.E. aber tatsächlich zuwenig über die derzeitigen Erkenntnisse der Ermittler und ihre Gründe, den M.S. ausdrücklich im Status des (einzigen!) Beschuldigten wegen Mordes zu halten, so ausdrücklich, dass sie dies auch im Rahmen einer Pressekonferenz verkünden und es auf dieser auch noch gebetsmühlenartig zu wiederholen.

Ich persönlich hoffe sehr auf eine vollständige Aufklärung des Falles.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 10:30
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Das würde dann im Ermessen der Ermittelnden liegen. Diese müssen schließlich nun die Einlassungen des M.S. würdigen.
Natürlich. Nur scheint mir U.K. völlig ungeeignet. So leicht beeinflussbar wie er angeblich ist? Oder, ist er das jetzt nicht mehr?


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 10:59
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Natürlich. Nur scheint mir U.K. völlig ungeeignet. So leicht beeinflussbar wie er angeblich ist? Oder, ist er das jetzt nicht mehr?
Da gebe ich Dir völlig Recht. Seine große Beeinflussbarkeit stellte ein großes Problem bei der Verwertbarkeit seiner Geständnisse dar. Aber ob sich da etwas geändert hat? Weiß Du mehr darüber?

Positiv für die weitere Aufklärung des Falls und die Bewertung von Aussagen dürfte sich das Vorhandensein von Sachbeweisen, die jetzt neu vorhanden sind, schon auswirken.

Den Riss im Schädel (Quelle ist mir irgendwie nicht ganz klar, zumal die Ermittler sich an keiner Stelle über Verletzungsbild oder Todesursache ausließen) von der Augenhöhle aus, ist für mich von der Genese her zu fragwürdig um darüber zu spekulieren.
Wir wissen nicht, ob der Riss (falls genau so vorhanden) pre- oder postmortal entstand. Wir wissen auch nicht, da die Augenhöhle selbst vom Knochen her ja weit nach innen geht, ob dieser Riss mit der Hutkrempenregel korrespondiert, die zuerst bei Stürzen auftreffenden Haut und Knochenregionen betrifft. Vorausgesetzt, er wäre premortal entstanden.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 11:12
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Aber ob sich da etwas geändert hat? Weiß Du mehr darüber?
Nein. Deswegen fragte ich ja :)
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Den Riss im Schädel (Quelle ist mir irgendwie nicht ganz klar, zumal die Ermittler sich an keiner Stelle über Verletzungsbild oder Todesursache ausließen) von der Augenhöhle aus,
Vom Nasenbein aus - habe ich gelesen.
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:ob dieser Riss mit der Hutkrempenregel korrespondiert, die zuerst bei Stürzen auftreffenden Haut und Knochenregionen betrifft. Vorausgesetzt,
Müsste so sein, denn 3 cm von der Nase aus, sind jetzt nicht viel. Das könnte in etwa Augenbrauenhöhe sein, schätze ich jetzt nur.
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Vorausgesetzt, er wäre premortal entstanden.
Natürlich. Es fällt ja nur auf, dass diese Verletzung sehr stark zu der von U.K. geschilderten Situation passt.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 11:27
http://www.fnp.de/nachrichten/panorama/Muetter-des-mutmasslichen-Taeters-und-des-Opfers-aeussern-sich-zu-den-neuen-Hinweisen;art685,2269512

"Die Knochen waren im harten Boden in einem Kiefernwald eingegraben, der Schädel weist einen Riss auf. Ob er von einer Verletzung stammt, darüber schweigen die Ermittler."

@Frau.N.Zimmer
Wir werden uns hier wohl gedulden müssen, ob der Riss zu den neuen Sachbeweisen zählt oder nicht.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 14:42
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Möglichkeit 6: die Ermittler haben sich geirrt und das Skelett stammt nicht von Peggy. Es hat keinen Mord in Lichtenberg gegeben.
Für diese Version könnte es Beweise im Rödelschen Köfferchen geben.
ich finde auch, diese Möglichkeit kommt hier in der Diskussion viel zu kurz.
handelt es sich doch dabei de facto um das rödelsches Grundgesetz: in Lichtenberg hat es keinen Mord an Peggy gegeben.
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:ch kann mir sehr gut vorstellen, dass verschiedene frühere Erlebnisse in die Geständnisse des U.K. einflossen und so die erlebnisorientierten Versatzstücke bildeten.
mit Verlaub, hier sind einige der ""erlebnisbasierten Versatzstücke"" :
UK wusste, wie lang man einem Kind Mund und Nase zuhalten muss bis es tot ist
er gab einen der Versuch der Widerbelebung an
er gab das Wickeln der Leiche in eine Decke/Plane an
er gab das Verbringen der LEiche durch einen Bekannten/Verwandten an
er gab das Ablegen im Wald an - in einer Gegend, wo Bergwerksstollen tolle Verstecke abgegeben hätten

-- bei seinem Intellekt hätte ich damit nicht gerechnet. eher mit Antworten wie: dann war sie einfach tot, dann war sie einfach weg.....
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Man hört nichts davon, dass Befragungen von U.K. stattfanden. Dies wäre aber der Fall, wenn hier an eine Beteiligung von ihm, auch auf der Basis der neuen Sachbeweise und Einlassungen, geglaubt würde.
wie so die Polizei denn im Zusammenhang mit UK ermitteln?
ihr sind die Hände gebunden. Der Mann ist rechtskräftig freigesprochen, am Tod der Peggy K. schuld zu sein.
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:In diesem Fall müsste trotz Strafklageverbrauch der Tathergang in möglicher Beteiligung des U.K. geklärt werden – dies gehört zu einer Verifizierung oder Falsifizierung der Aussagen von M.S.
ich bin der Meinung, gegen UK kann nur noch im Zusammenhang mit der gestandenen und nicht widerrufenen Vergewaltigung Peggys ermittelt werden.
aber da gingen die Meinungen hier im thread auseinander, ob er für diese Tat verurteilt und gegegebenfalls freigesprochen wurde.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 14:56
Zitat von lawinelawine schrieb:mit Verlaub, hier sind einige der ""erlebnisbasierten Versatzstücke"" :
UK wusste, wie lang man einem Kind Mund und Nase zuhalten muss bis es tot ist
er gab einen der Versuch der Widerbelebung an
er gab das Wickeln der Leiche in eine Decke/Plane an
er gab das Verbringen der LEiche durch einen Bekannten/Verwandten an
er gab das Ablegen im Wald an - in einer Gegend, wo Bergwerksstollen tolle Verstecke abgegeben hätten

-- bei seinem Intellekt hätte ich damit nicht gerechnet. eher mit Antworten wie: dann war sie einfach tot, dann war sie einfach weg.....
Ergänzung:
er gab an, dass der Ranzen nicht bei der Leiche entsorgt wurde
er gab an, dass der Ranzen erst Tage später entsorgt wurde
er gab an, dass der Ranzen verbrannt wurde


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:18
Manchmal ist es wie verhext.
Zitat von lawinelawine schrieb:UK wusste, wie lang man einem Kind Mund und Nase zuhalten muss bis es tot ist
er gab einen der Versuch der Widerbelebung an
er gab das Wickeln der Leiche in eine Decke/Plane an
er gab das Verbringen der LEiche durch einen Bekannten/Verwandten an
er gab das Ablegen im Wald an - in einer Gegend, wo Bergwerksstollen tolle Verstecke abgegeben hätten
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ergänzung:
er wusste, dass der Ranzen nicht bei der Leiche entsorgt wurde
er wusste, dass der Ranzen erst Tage später entsorgt wurde
er wusste, dass der Ranzen verbrannt wurde
Ich gehe mal davon aus, dass auch Manuel S. wuste, wie lange es ungefähr dauert, bis ein Kind verstirbt, dem man Mund und Nase dauerhaft zuhält.
Definitiv gab er einen Wiederbelebungsversuch vor den Ermittlungsbehörden an.
Er gab weiterhin an, den leblosen Körper inen eine rote Decke verbracht zu haben.
Die Verbringung durch sich selbst hat er eingeräumt einschließlich der Ablage am Fundort.
Das mit dem Ranzen wusste er scheinbar auch alles.

Die Spurenlage hat zu Manuel S. geführt.
Zitat von lawinelawine schrieb:wie so die Polizei denn im Zusammenhang mit UK ermitteln?
ihr sind die Hände gebunden. Der Mann ist rechtskräftig freigesprochen, am Tod der Peggy K. schuld zu sein.
Es gibt derzeit Ermittlungen gegen Manuel S.
Die Staatsanwaltschaft hat die gesetzliche Aufgabe, sowohl die Tatsachen, die gegen den Beschuldigten sprechen als auch diejenigen, die für ihn sprechen, zu ermitteln. Wenn also der Beschuldigte hier einen Übergeber eines leblosen Körpers angibt, so muss die Staatsanwaltschaft zwingend diese Behauptung überprüfen.
Der Strafklageverbrauch richtet sich in erster Linie gegen eine Verurteilung, grundsätzlich in zweiter Linie auch gegen ein Ermittlungsverfahren. Es kann aber auch bei anderen Personen als dem Beschuldigten ermittelt werden. Dies ist hier übrigens auch schon geschehen, nämlich bei den Eltern des Beschuldigten und möglicherweise noch bei anderen Personen, denn es wurden ja nicht nur das Wohnhaus des Beschuldigten durchsucht, sondern eben noch weitere Anwesen, die teilweise nur bedingt von ihm zugänglich sind oder waren, der jeweilige Durchsuchungsbeschluss richtet sich dann tatsächlich gegen Unbeschuldigte und Nichtverdächtige. Es ist also mitnichten so, dass man jetzt einen ganz großen Bogen um den vom Beschuldigten namentlich Genannten machen müsste, man darf, kann oder will offenbar nur nicht "gegen" diesen "als Beschuldigten/Tatverdächtigen" ermitteln. Im Rahmen der Ermittlungen ist dieser aber durchaus berücksichtigungsfähig, wenn die Ermittlungen (Sachstand) dafür genügenden Anlass bieten.

Thema: Warum keine Vernehmung von Ulvi K. oder dem von Manuel S. benannten Übergeber des leblosen Körpers der Geschädigten?

Meiner Meinung nach wird der hier am meisten Vorkommende deshalb nicht befragt, weil er aus Ermittlersicht mit dem Tatgeschehen mit höchster Wahrscheinlichkeit nichts zu tun hat.

Die Ermittlersicht basiert derzeit aus einer
a) Neubewertung der Altakten
b) neuen Spurenlage seit 2016 und 2018,
c) der Einlassung des Beschuldigten seit 2018.

Wenn man an dem Ergebnsisen von Soko I festhalten will, dann ist alles offen, die üblichen Verdächtigen wurden durchgekaut, nichts Genaues weiß man.
Will man an den Ergebnissen von Soko II festhalten, dann muss man sowohl die Rechtslage als auch die Spurenlage und auch die Aussagelage ignorieren. Das kann man machen, dann muss man sich aber vorwerfen lassen, in der Vergangenheit zu leben.
Will man an den Ergebnissen von Soko III festhalten, muss man sich auch vorwerfen lassen, an Spuren, die zu keinem positiven Ergebnis führten, festhalten zu wollen.
Will man an den Ergebnissen von Soko IV festhalten, dann ist man etwas haltlos, weil es noch kein Endergebnis gibt, aber das Zwischenergebnis lautet: - ich wiederhole es nochmals auch für diejenigen, welche die Pressekonferenz nicht gesehen haben - es wird gegen den Beschuldigten Manuel S. ermittelt. Der Vorwurf lautet Mord.
Interessant in der Pressekonferenz war die Antwort auf die spitzfindige Frage hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Beschuldigtem und Tatverdächtigem: da weigerte sich der Staatsanwalt, diese vorzunehmen. Ebenfalls fand der Staatsanwalt es ausdrücklich nicht angezeigt, über andere Delikte (außer Mord) zu spekulieren.

Das bedeutet in der Realität (also nicht in irgendwelchen omiösen Koffern, nicht vorhandenen Heftchen oder gar der weiten Welt der verschiedensten Internetpräsentationen verschiedenster Provenienz):
1. Es gibt keinen Anfangsverdacht gegen irgendwen außer einem.
2. Es gibt eine grobe Hypothese, wie die Tat abgelaufen sein könnte und dieser Ablauf enthält mindestens ein Mordmerkmal.
3. Alle anderen bislang im Dutzend bisher mal Verdächtigten sind aktuell trotz keiner, einer oder mehrerer interessanter Taten aktuell aus Ermittlersicht für die Aufklärung des Verschwindens einschließlich der Tötung und Verbringung strafrechtlich irrelevant.
Bestenfalls kommen sie für das ein oder andere Detail als Zeugen in Betracht.

Fakt ist, dass kein mir bekannter Fachmann die Einlassung des Beschuldigten für schlüssig, plausibel oder glaubwürdig hält. Man kann die Erzählung nicht als Lüge beweisen, aber man hat auch keinen Grund, ihr zu glauben.
Es ist aus der kriminalistischen Erfahrnung her die klassische Salamitaktik: es wird genau das eingeräumt, wovon man selbst glaubt, dass es einem sowieso nachgewiesen werden würde und was die Geschichte abrundet, so dass alle Fragen irgendwie erklärbar erscheinen.
Der Beschuldigte hat auch in der Vergangenheit ein merkwürdiges Aussageverhalten gezeigt, insbesondere hat er seine Aussagen relativiert und nunmehr auch revidiert. Nachweislich hatte er zumindest teilweise früher falsch ausgesagt. Überhaupt ist die geschilderte Tathandlung seinerseits fragwürdig.
Die Sachbeweise führen derzeit nur zu einer Person.

Es wird sich zeigen, was noch aufgeklärt werden kann.
Und dann wird sich zeigen, wie man mit der bekannten Sachlage umgehen wird.
Ich bin guter Hoffnung, dass die Mauer des Schweigens brechen kann.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:24
@GeorgeThorne

danke für diesen beitrag!

sehr gut erklärt, auch für juristische Laien wie mich, habe alles verstanden:)

auch ich bin sehr gespannt und wirklich hoffnungsfroh, dass das verbrechen an Peggy aufgeklärt kann.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:28
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:2. Es gibt eine grobe Hypothese, wie die Tat abgelaufen sein könnte und dieser Ablauf enthält mindestens ein Mordmerkmal.
Wie bitte? Es gibt bisher überhaupt keine Hypothese, auch keine grobe, wie "die Tat" abgelaufen sein könnte, falls damit ein Mord durch MS an Peggy gemeint ist.

Nicht einmal die Ermittler haben in dieser Richtung einen hinreichenden Tatverdacht für einen Haftbefehl.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:39
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Fakt ist, dass kein mir bekannter Fachmann die Einlassung des Beschuldigten für schlüssig, plausibel oder glaubwürdig hält. Man kann die Erzählung nicht als Lüge beweisen, aber man hat auch keinen Grund, ihr zu glauben
fakt ist, dass deine dir bekannten Fachleute hier kein Diskussionsgegenstand sind - weil sie schlicht ihre Meinung hier nciht einbringen.

Die Einlassungen des MS wurden insoweit glaubwürdig erachtet, als die ERmittler überzeugt sind, den Verbringer des Leichnams im Tötungsfall Peggy K. zu haben. Insoweit würden deine "Fachmänner" schon mal irren.

Ungeklärt ist die Zeit zwischen letzter Sichtung und Verbringung.
dazu hat MS einige Angaben gemacht.

diese Angaben müssen laut PK noch verifiziert oder falsifiziert werden.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:39
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass auch Manuel S. wuste, wie lange es ungefähr dauert, bis ein Kind verstirbt, dem man Mund und Nase dauerhaft zuhält.
Definitiv gab er einen Wiederbelebungsversuch vor den Ermittlungsbehörden an.
Er gab weiterhin an, den leblosen Körper inen eine rote Decke verbracht zu haben.
Die Verbringung durch sich selbst hat er eingeräumt einschließlich der Ablage am Fundort.
Das mit dem Ranzen wusste er scheinbar auch alles.

Die Spurenlage hat zu Manuel S. geführt.
Deine Argumentation versteh ich nicht ganz.
Dass ein MS mit wahrscheinlich durchschnittlichen Intellekt und Feuerwehrmann wohl wissen wird, wie lange man benötigt, um zu ersticken, ist doch irrelevant. Diese Angaben hat doch UK für seinen Intellekt überdurchschnittlich präzise getätigt.
Dass MS inzwischen mit einzelenen Spuren konfrontiert worden ist und die Verbringung durch ihn und keinen anderen erfolgte, scheint ja inzwischen auch gesichert. Es geht doch darum, dass UK, der ja laut WAV-Urteil mit dem Tod Peggys und deren Verbringung so gar nichts zu tun haben soll, im Nachhinein auffällig viel „Wissen“ hatte.


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Peggy Knobloch

23.10.2018 um 15:39
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass auch Manuel S. wuste, wie lange es ungefähr dauert, bis ein Kind verstirbt, dem man Mund und Nase dauerhaft zuhält.
Na ja, wer sich nicht ernsthaft damit beschäftigt hat, denkt ja eher es geht so schnell wie im Film. Zumindest hätte man beu U.K. eher mit einer "filmreifen" Schilderung rechnen können.
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:. Es gibt keinen Anfangsverdacht gegen irgendwen außer einem.
2. Es gibt eine grobe Hypothese, wie die Tat abgelaufen sein könnte und dieser Ablauf enthält mindestens ein Mordmerkmal.
Woher weisst du, dass es keinen Verdacht gegen eine andere Person gibt? Die Polizei ist doch noch mitten in den Ermittlungen.

Welche Hypothese gibt es denn?
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Fakt ist, dass kein mir bekannter Fachmann die Einlassung des Beschuldigten für schlüssig, plausibel oder glaubwürdig hält.
Entschuldige bitte, aber was sagt das aus, wenn deine Fachmänner nicht mit dem Fall betraut sind?


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