GeorgeThorne schrieb:Es ist also mitnichten so, dass man jetzt einen ganz großen Bogen um den vom Beschuldigten namentlich Genannten machen müsste, man darf, kann oder will offenbar nur nicht "gegen" diesen "als Beschuldigten/Tatverdächtigen" ermitteln.
Falls, ich wiederhole: FALLS MS den UK als Überbringer der Leiche genannt haben sollte, darf gegen UK - wegen des Strafklageverbrauchs - nicht noch einmal wegen Mordes ermittelt werden. DrWho hatte zu der Frage bereits die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zitiert.
Ich vermute, dass aus diesem Grunde die Ermittler um UK in der Tat erst einmal einen Bogen machen werden, natürlich auch, weil aus UK wohl keine belastbaren Angaben herauszuholen sind. Stattdessen wird sich die Polizei erst einmal auf andere Ermittlungsansätze, zB die Alibifrage von MS, die Frage nach dem Verbleib des Ranzens, dem, was aus der Bevölkerung an Antworten auf die Fragen aus der PK kommt, etc. konzentrieren.
Nicht vergessen darf man bei alldem, dass es halt vorrangig um die Frage geht, ob der jetzt Beschuldigte (und nicht jemand anders!) Peggy umgebracht hat. Sollte sich im Zuge der konkreten Ermittlungen gegen diesen derzeit einzig Beschuldigten herausstellen, dass er nicht der Täter ist, aber dafür jemand anders: auch gut, selbst wenn aus Rechtsgründen gegen den anderen nichts unternommen werden kann.