Peggy Knobloch
05.04.2017 um 17:56SCMP77 schrieb: Und ausgerechnet fehlt - im Gegensatz zum 1. Verfahren - im zweiten vollständig die Auseinandersetzung mit dem Tötungsszenario, auf das es bei einem Geständnis aber ankommt? Schon mehr als seltsam.Kann das einfach daran gelegen haben, dass man das Verfahren seitens der Richter einfach möglichst schnell beenden wollte?
Denn auch Euler und die BI kamen nicht mehr dazu einige Fragen zu stellen.
In der Wiederaufnahme 2014 hat Kröber sein Gutachten modifiziert. Im Lichte neuer Forschung und nun bekannt gewordener Fakten (dem Verdächtigen war von der Polizei ein möglicher Tatablauf vorgehalten worden) sei es "nicht mehr ausschließbar, dass Herr K. ein aussagepsychologisch recht gutes, aber falsches Geständnis vorzubringen imstande war".Das hatte dem Gericht gereicht, und manche behaupten ja, das soll vorher auch so eingeplant gewesen sein - Hauptsache, das Urteil ist vom Tisch.
Kröber selbst sagt:
"Die Qualität der Aussage war hoch. Ulvi Kulaç zu verurteilen war ein juristischer Fehler. Ein aussagepsychologisches Gutachten allein darf einem Gericht bei Mordverdacht nicht ausreichen." Doch er halte es bis heute für "die wahrscheinlichste aller Varianten", dass Kulaç Peggy getötet habe.http://www.zeit.de/2015/03/forensische-psychiatrie-gericht-gutachten-hans-ludwig-kroeber/seite-2