Peggy Knobloch
06.04.2017 um 07:31@lawine
Rein theoretisch könnten sie ja auch mit einer solchen Tat geprahlt haben, die sie in Wirklichkeit nicht begangen haben. Nur ein Prahlen halte ich aber persönlich für weniger wahrscheinlich, da es in diesem Fall ja auch noch die äußerst dubiose Schrotthändlergeschichte gibt. Aber auch dann hätte der Einfluss der Ermittler bewirkt, dass die phantasierte Geschichte konsistent wurde.
Es muss eben nicht unbedingt ein suggerieren sein, sondern ein Einfluss, der ein Geständnis realitätsnäher macht und die Unterschiede der verschiedenen Aussagen versucht zu unterdrücken. Es gibt im Übrigen ein Video über die Simulation, wo durch die Ermittler genau das erfolgt ist. Da sagt eine Freigesprochen einen andere Version, die nicht passt, der Ermittler merkt es, das Video wird ausgeschaltet, als das Video wieder weiterläuft erzählt die Freigesprochen das den Ermittlern genehme Szenario. Der Einfluss der Ermittler ist hier eindeutig belegt und auch im Fall Knobloch haben die Ermittler selber ihren Einfluss erkannt.
Im Fall Rupp ist dieser Einfluss und die Wirkung nachgewiesen, insofern war auch keine wirkliche Untersuchung notwendig.
Beim BGH dürfte aber vermutlich dieser Fall und vermutlich auch die anderen Fälle eine Änderung in seiner Rechtsprechung bewirkt haben, wo es fordert, dass bei unterschiedlichen Tatvarianten das Gericht begründen muss, warum die eine Möglichkeit die richtige hält. Hier dürfte kaum die Begründung genügen, dass die eine Version die realistischere bzw. überhaupt mögliche Version ist. Denn das würde wieder den Einfluss Dritter ignorieren. Im Fall Sandra Dorland hat diese geänderte Rechtsprechung auch zu einem Freispruch geführt.
Diese neue Rechtsprechung angewendet auf den vorliegenden Fall hätte sicherlich bewirkt, dass selbst die Vergewaltigungsbehauptungen Kulacs nicht für eine Verurteilung ausgereicht hätten, denn auch hier gibt es keine Anhaltpunkte, welches von Kulac behaupteten Szenarien das Richtige war. Das eine uns bekannte geschilderte Szenario ist weltfremd, das andere, was das Gericht meinte "festgestellt" zu haben, ist durch nichts belegt. Die ganzen Szenarien, mit dem Spielzeuglaster sind dann aber noch zusätzlich unwahrscheinlich, aus diesem Grund lag aus meiner Sicht die Soko I richtig, welche auch diese Verhöre ausgeführt hat. Hier hat schon damals in Wirklichkeit in diesem Punkt keine Grundlage für eine Verurteilung gegeben.
Leider ist unser Rechtssystem so unvollkommen, dass einen solche Änderung in der Rechtsprechung, welche auf neue Erkenntnisse beruht, kein Wiederaufnahmegrund ist, was ich persönlich mit einem Rechtsstaat nicht für vereinbar halte. Da stehe ich mit der Kritik aber auch nicht alleine.
lawine schrieb:meinst du, der Familie Rupp wurde das GEständnis suggeriert???Wäre eine plausible Möglichkeit. Aber ich meine nicht unbedingt nur suggerieren, ich habe allgemein von "Einfluss" gesprochen. Wie man das dann wirklich nennt, überlasse ich da mal den Experten.
Rein theoretisch könnten sie ja auch mit einer solchen Tat geprahlt haben, die sie in Wirklichkeit nicht begangen haben. Nur ein Prahlen halte ich aber persönlich für weniger wahrscheinlich, da es in diesem Fall ja auch noch die äußerst dubiose Schrotthändlergeschichte gibt. Aber auch dann hätte der Einfluss der Ermittler bewirkt, dass die phantasierte Geschichte konsistent wurde.
Es muss eben nicht unbedingt ein suggerieren sein, sondern ein Einfluss, der ein Geständnis realitätsnäher macht und die Unterschiede der verschiedenen Aussagen versucht zu unterdrücken. Es gibt im Übrigen ein Video über die Simulation, wo durch die Ermittler genau das erfolgt ist. Da sagt eine Freigesprochen einen andere Version, die nicht passt, der Ermittler merkt es, das Video wird ausgeschaltet, als das Video wieder weiterläuft erzählt die Freigesprochen das den Ermittlern genehme Szenario. Der Einfluss der Ermittler ist hier eindeutig belegt und auch im Fall Knobloch haben die Ermittler selber ihren Einfluss erkannt.
Im Fall Rupp ist dieser Einfluss und die Wirkung nachgewiesen, insofern war auch keine wirkliche Untersuchung notwendig.
Beim BGH dürfte aber vermutlich dieser Fall und vermutlich auch die anderen Fälle eine Änderung in seiner Rechtsprechung bewirkt haben, wo es fordert, dass bei unterschiedlichen Tatvarianten das Gericht begründen muss, warum die eine Möglichkeit die richtige hält. Hier dürfte kaum die Begründung genügen, dass die eine Version die realistischere bzw. überhaupt mögliche Version ist. Denn das würde wieder den Einfluss Dritter ignorieren. Im Fall Sandra Dorland hat diese geänderte Rechtsprechung auch zu einem Freispruch geführt.
Diese neue Rechtsprechung angewendet auf den vorliegenden Fall hätte sicherlich bewirkt, dass selbst die Vergewaltigungsbehauptungen Kulacs nicht für eine Verurteilung ausgereicht hätten, denn auch hier gibt es keine Anhaltpunkte, welches von Kulac behaupteten Szenarien das Richtige war. Das eine uns bekannte geschilderte Szenario ist weltfremd, das andere, was das Gericht meinte "festgestellt" zu haben, ist durch nichts belegt. Die ganzen Szenarien, mit dem Spielzeuglaster sind dann aber noch zusätzlich unwahrscheinlich, aus diesem Grund lag aus meiner Sicht die Soko I richtig, welche auch diese Verhöre ausgeführt hat. Hier hat schon damals in Wirklichkeit in diesem Punkt keine Grundlage für eine Verurteilung gegeben.
Leider ist unser Rechtssystem so unvollkommen, dass einen solche Änderung in der Rechtsprechung, welche auf neue Erkenntnisse beruht, kein Wiederaufnahmegrund ist, was ich persönlich mit einem Rechtsstaat nicht für vereinbar halte. Da stehe ich mit der Kritik aber auch nicht alleine.