jaska schrieb:Du kannst nicht pauschal Zeugenaussagen glauben nach so langer Zeit. Eine Besinnung auf die Indizien von damals wäre sinnvoller gewesen.
So ist es, nur was gab es für Indizien, wirklich nachweisbare welche mit einer Tat wirklich verknüpft werden konnte. Wenn Herr Kulac sein Geständnis aus Erlebten zu anderen Zeiten zusammen gesetzt hat, dann sind die Indizien wertlos, dann sind die Behauptungen gegen über der Psychologin wie auch den Eltern wertlos.
Und bzgl. der Zeugenaussage gebe ich Dir recht, ich persönlich kann schon Zeugenaussagen nicht glauben, welche letztendlich belangloses behaupten und erst 1 Jahr nach dem Erlebnis behauptet werden.
MaryPoppins schrieb:Und soweit sind wir da nicht von meiner freien Interpretation weg, denn das Vorhandensein einer Leiche ist nunmal das stärkste Indiz für den Tatbestand Mord.
Naja, Deine "freie" Interpretation kann nicht so ganz stimmen, denn wenn Deine zuträfe, hätte schon das 1. Gericht Kulac freisprechen müssen. Irgend etwas, was Deine Interpretation begründen könnte, hast Du jedenfalls nicht geliefert.
MaryPoppins schrieb:Alles was ich sagen will ist, dass auch das 2.Gericht keine wirklich bahnbrechend neuen Erkenntnisse offenbarte und daher auch dieses irren hätte können.
Immerhin gab es einen Freispruch, was eigentlich schon vom 1. Gericht zu erwarten gewesen wäre. Denn einen solche Verfolgungsjagd in der Nähe von bewohntem Gebiet, war eigentlich nie wirklich realistisch, natürlich auch nicht ganz unmöglich.
Auch hat das 2. Gericht sich deutlich mehr mit den vielen Ungereimtheiten Kulacs Aussagen beschäftigt, als das erste Gericht.
Und ja, die berühmte 10 Minuten Theorie bzgl. dem Erwürgen hatte Kröber selber nicht mehr behauptet um die Erlebnisorientiertheit zu begründen, stattdessen nur noch banale alltägliche Erlebnisse, welche nichts mit einer Tötung zu tun hatten. Genaugenommen war diese Abkehr bahnbrechend, wo er noch im ersten Verfahren die Tötung selber als Erlebnis eingestuft hatte. Für den rechtlichen Leien auf den ersten Blick nicht erkennbar, aber da das Gericht nur das berücksichtigen darf, was in einer Verhandlung zur Sprache gekommen war, war damit die ursprüngliche 10-Minuten-Theorie Kröbers vom Tisch. Erlebnisorientiert galten nach Kröbers Vortrag nur noch banale, alltägliche Dinge.