@Cosmo69 Du steigerst Dich mal wieder völlig grundlos in was hinein.
Den Ermittlern kann längst bekannt sein, was es mit dieser Beschädigung auf sich hat, auch ohne dass sie es uns auf die Nase binden.
Hier ohne jeglichen Sachverstand Gerichtsmedizinern denselben abzusprechen bringt doch nichts.
Du ziehst völlig voreilig Schlüsse und musst Dich dann später eh wieder korrigieren.
@jerry142 Wenn man mal spekuliert, dass die Beschädigung des Schädels auf eine Verletzung zurückgeht, so muss nicht zwangsläufig eine rechtsseitige Verletzung mit einem Angriff eines Linkshänders geschehen sein.
Im Mordfall Hinterkaifeck hatten wir diese Diskussion schon zuhauf, da alle Opfer durch Schlagverletzungen verstarben und die Hauptzahl der Treffer in der rechten Gesichts-/Kopfseite zu finden waren.
Die wahrscheinlichste Lösung dort ist für mich immer noch, dass der Angreifer seinen Opfern nicht gegenüber stand sondern rechts-seitlich von ihnen hinter einer Mauer. Dadurch hätte das Mordwerkzeug die Opfer von rechts getroffen, obwohl der Täter die Waffe mit rechts führte.
Ähnliches kann man über einen Angriff von hinten überlegen. Hätte ein Täter das Mädchen verfolgt und mit der rechten Hand zugeschlagen, so wäre ebenfalls die rechte Seite verletzt.
Wir müssen gar nicht weiter ins Detail gehen, ich wollte nur sagen, dass es auf die jeweilige Situation und die Waffe und deren Handhabung ankommt, wo genau der Täter sein Opfer verletzt. Der Rückschluß rechtsseitige Verletzung = linkshändiger Täter trifft eben nur in engen Grenzen zu, hauptsächlich dann, wenn sich Täter und Opfer gegenüber befinden.