jaska schrieb:Diese Verschwörungstheoretiker konnten bislang nie erklären, warum genau hier der ganze Staatsapperat sich gegen einen Geistig Behinderten und vermeintlich gegen die tatsächliche Aufklärung gearbeitet haben soll.
Es geht doch hier nicht um VT.
Es geht doch nur darum, wie der Staat seine Arbeit macht, ob er angemessene Verhörmethoden anwendet etc..
Die SoKo I hatte noch die Behauptung der Vergewaltigung Peggys als Fantasie angesehen. Die SoKo II hat hier das Motiv gesehen und dann eine Tathergangshypothese anfertigen lassen.
Diese wird dann sicherlich die Befragung beeinflusst haben, die Intelligenz, welche hinter der "Strategie" Kulacs stecken soll, Peggy zu treffen, aus denen hier einige schließen, dass die Täterschaft von Herrn Kulac als sehr sicher anzusehen sei, könnte aber einzig und allein die des Profilers Horn sein und nicht die von Herrn Kulac.
Es ist keine Frage, Tathergangshypothesen sind sinnvoll, aber sie müssen auf einem Minimum an harter Fakten gegründet sein, wenn das nicht gegeben ist - wie im vorliegenden Fall - dann kann es die nicht zu verhindernden Vorurteile (Ermittler sind auch nur Menschen) gegen Verdächtige Personen weiter vergrößern und die Befragung zu Ungunsten der Verdächtigen beeinflussen.
Auch die Frage der Erlebnisorientierheit kann sich allein aus den Methoden ergeben, welche die Ermittler vorliegend angewendet haben. So musste Herr Kulac vor Ort die ganze Sache "nachspielen", allein das Erlebnis, was er dann später vielfach wiedergeben konnte, kann auch allein das des "Nachspielen" gewesen sein.
Ähnliches kennt man auch vom Fall Zimmer. Auch da wurde die Frage laut, ob das nicht eher schädlich ist für die sichere Beweisführung war.
Im Fall Zimmer gab es für die meisten Angeklagten Freisprüche, für den einen, des abgetrennten Verfahrens eine Verurteilung. Letzteres eigentlich in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, wenn es sehr wahrscheinlich ist, wenn der Staat unberechtigter Weise weiter die Freiheit eines Menschen nimmt. Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Regeln für die Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahren eigentlich einer Reform bedürfen.
Für den vorliegenden Fall ist die Verbesserung der Verhörmethoden nicht mehr entscheidend, hier ist das Kind schon lange in den Brunnen gefallen. Aber zumindest der BGH scheint dazu gelernt zu haben, zumindest kann man das aus dem Fall Sandra D. vermuten.
VomWinde schrieb:ich wollte auch nicht das man sich über den Jungen direkt austauscht, sondern, die Aussage von den Ermittler, mit der Plane, und das der Junge das auch angegeben hat.
Der Ermittler sagt doch nur, dass die Aussage des Kindes zutreffen "könnte", mehr aber auch nicht. Daher ist die Aussage des Ermittlers doch ohne Wert. Es gibt die verschiedenen Versionen bzgl. der Aussagen des Kindes, das hilft keinem Gericht und letztlich auch uns nicht weiter.