Peggy Knobloch
21.08.2016 um 14:58@traces
Es ist glaube ich müßig, die Frage zu beantworten, ob Herr Kulac von seinem Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde. Das ist er sicherlich erfolgt, die Frage ist und bleibt, ob er das notwendige Verständnis dazu hatte und ob er nicht einen Betreuer neben dem Anwalt benötigt hätte. Diese Frage blieb unbeantwortet und kann daher im Raum stehen bleinben , ob sie zu bejahen sei oder nicht.
Aber letztendlich versuchst Du immer wieder von der Hauptsache abzulenken.
Es geht hier nicht darum, ob jemand von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Schon die Methoden, wenn er davon nicht Gebrauch macht, muss geeignet sein die Wahrheit zu erforschen. Hier - wie Du es macht - quasi dem Verdächtigten die Schuld dafür in die Schuhe schieben, weil er nicht die Aussage verweigert hat, ist - gerade für vorliegende Fälle - extremst kurz gedacht.
Ich bin der Ansicht, dass die Ermittler schlicht und einfach nicht adäquate Mittel verwendet haben, die der Situation gerecht wurden.
Deine Ansicht zur Konfrontation mit dem Widerspruch in der Aussage ist eben gerade in gewisser Weise geeignet, den Befragten zu lenken. Man lässt ihn nicht einfach reden und erzählen um dann zu ermitteln, ob das was er sagt, der Wahrheit entspricht oder nicht, nein, man greift DIREKT ein und bewirkt damit eine Unterbrechung des Redeflusses/Demonstration.
Ob derjenige die Wahrheit sagt, kann man eher ermitteln, wenn man ihn erst mal frei sprechen lässt. Das ist jedenfalls Standard vor Gericht, man lässt einen Zeugen/Gutachter (auch evtl. den Angeklagten) frei sprechen und erst wenn er mit seiner Aussage fertig ist, werden Fragen gestellt (Gericht/Verteidiger/StA) und ihn nach den evtl. Widersprüchen oder weiteren darzustellenden Ausführungen befragt. Dieses direkte eingreifen ist kontraproduktiv, da der Zeuge direkt auf eine evtl. Ungereimtheiten hingewiesen wird und er direkt seine Aussage korrigieren kann. Ob er ohne diesen Eingriff eine ganz andere Geschichte erzählt hätte, die evtl. noch weniger glaubwürdig gewesen wäre, als die vorliegende, ist durch diese Art des Eingriffs nicht mehr feststellbar, die Suche nach der Wahrheit (was zumindest in Deutschland oberstes Gebot sein muss) wurde behindert.
Willst Du behaupten, dass ein Großteil der Gerichte hier die falsche Herangehensweise bei der Befragung haben?
Ich vermute, dass genau das Kröber dazu bewegt hat, dass das Geständnis nicht mehr ausreichend sicher ist und es eben ausgelöst durch die Art der Befragung der Ermittler eine Zusammenstellung von Erlebten sein kann.
Es ist glaube ich müßig, die Frage zu beantworten, ob Herr Kulac von seinem Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt wurde. Das ist er sicherlich erfolgt, die Frage ist und bleibt, ob er das notwendige Verständnis dazu hatte und ob er nicht einen Betreuer neben dem Anwalt benötigt hätte. Diese Frage blieb unbeantwortet und kann daher im Raum stehen bleinben , ob sie zu bejahen sei oder nicht.
Aber letztendlich versuchst Du immer wieder von der Hauptsache abzulenken.
Es geht hier nicht darum, ob jemand von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Schon die Methoden, wenn er davon nicht Gebrauch macht, muss geeignet sein die Wahrheit zu erforschen. Hier - wie Du es macht - quasi dem Verdächtigten die Schuld dafür in die Schuhe schieben, weil er nicht die Aussage verweigert hat, ist - gerade für vorliegende Fälle - extremst kurz gedacht.
Ich bin der Ansicht, dass die Ermittler schlicht und einfach nicht adäquate Mittel verwendet haben, die der Situation gerecht wurden.
Deine Ansicht zur Konfrontation mit dem Widerspruch in der Aussage ist eben gerade in gewisser Weise geeignet, den Befragten zu lenken. Man lässt ihn nicht einfach reden und erzählen um dann zu ermitteln, ob das was er sagt, der Wahrheit entspricht oder nicht, nein, man greift DIREKT ein und bewirkt damit eine Unterbrechung des Redeflusses/Demonstration.
Ob derjenige die Wahrheit sagt, kann man eher ermitteln, wenn man ihn erst mal frei sprechen lässt. Das ist jedenfalls Standard vor Gericht, man lässt einen Zeugen/Gutachter (auch evtl. den Angeklagten) frei sprechen und erst wenn er mit seiner Aussage fertig ist, werden Fragen gestellt (Gericht/Verteidiger/StA) und ihn nach den evtl. Widersprüchen oder weiteren darzustellenden Ausführungen befragt. Dieses direkte eingreifen ist kontraproduktiv, da der Zeuge direkt auf eine evtl. Ungereimtheiten hingewiesen wird und er direkt seine Aussage korrigieren kann. Ob er ohne diesen Eingriff eine ganz andere Geschichte erzählt hätte, die evtl. noch weniger glaubwürdig gewesen wäre, als die vorliegende, ist durch diese Art des Eingriffs nicht mehr feststellbar, die Suche nach der Wahrheit (was zumindest in Deutschland oberstes Gebot sein muss) wurde behindert.
Willst Du behaupten, dass ein Großteil der Gerichte hier die falsche Herangehensweise bei der Befragung haben?
Ich vermute, dass genau das Kröber dazu bewegt hat, dass das Geständnis nicht mehr ausreichend sicher ist und es eben ausgelöst durch die Art der Befragung der Ermittler eine Zusammenstellung von Erlebten sein kann.