Peggy Knobloch
25.08.2016 um 02:38@jaska
@emz
Falls man aber doch mal sich die Mühe machen will, sich die Zusammensetzung der Bausteine des widerrufenen Geständisses, der widerrufenen Zeugenaussage und der ganzen Umstände, die man völlig undezent vom Tisch gewischt hat, damit auch ja keine "Zweifel" entstehen, dann muss man schon mit Kopf wackeln, dass es schmerzt.
Wer das nicht sehen will, sollte vielleicht doch mal guggeln.
@emz
Hier Falsches zu denken, was schon richtig geschrieben wurde, ist so eine Sache, die sich hier auch unsäglich durchzieht. Ist das Absicht oder Vergesslichkeit?
jaska schrieb:Die Beispiele, die wir kennen, zeigen eher, dass die Ermittler kritisch nachfragten und nicht lenkten.Der Satz ist in diesem Fall ein Paradoxon.
@emz
emz schrieb:Ich brauche nicht googeln zu gehenIch auch nicht: man muss in einem Rechtsstaat nicht den Freispruch begründen, sondern den Schuldspruch. Und das ist gut so.
Falls man aber doch mal sich die Mühe machen will, sich die Zusammensetzung der Bausteine des widerrufenen Geständisses, der widerrufenen Zeugenaussage und der ganzen Umstände, die man völlig undezent vom Tisch gewischt hat, damit auch ja keine "Zweifel" entstehen, dann muss man schon mit Kopf wackeln, dass es schmerzt.
Wer das nicht sehen will, sollte vielleicht doch mal guggeln.
@emz
emz schrieb:Es dürften also derzeit nicht sämtliche Verfahren eingestellt sein, so wie ich mir denken könnteAuch hier wäre Lesen hilfreich gewesen.
Hier Falsches zu denken, was schon richtig geschrieben wurde, ist so eine Sache, die sich hier auch unsäglich durchzieht. Ist das Absicht oder Vergesslichkeit?