Peggy Knobloch
15.08.2016 um 23:09@SCMP77
Oder hat der Richter Fehler begangen?
SCMP77 schrieb:Aber ich halte diese Regelung für sinnvoll. Zum einen wissen so alle Parteien, was das Gericht berücksichtigen darf, zum anderen ist man weniger auf den goodwill der Leienrichter angewiesen, ob diese die Akten überhaupt ausreichend studieren.Dann passt das ja alles.
Oder hat der Richter Fehler begangen?