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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.08.2016 um 00:44
@Apolloniana
Auch das ist gut möglich , ja.
Ob diese ganzen schriftlichen falschen Hinweise wohl jemals auf alle möglichen Gemeinsamkeiten hin überprüft wurden ?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 01:06
Weiß jemand, ob es sich um handschriftliche oder getippte Zettel handelte?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 01:12
@GeorgeThorne

Wenn ein Verbringen einem Verwandten hilft, bleibt das ja straffrei. Wie sieht das bei einem Nichtverwandten eigentlich aus? Würde das überhaupt als Straftat gewertet werden ?
Wo läge das Bestrafungsmass und ab wann wäre eventuell eine Bewährung eingetreten ?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 01:23
@BigMäc


Da würde ich mal vermuten, das wäre dann Strafvereitelung.
Wikipedia: Strafvereitelung
Strafgesetzbuch (StGB) § 258 Strafvereitelung


(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.



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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 02:50
Die beiden Zettel sind mysteriös.
Hat die Polizei die bekommen oder nur auf zwei Zettel geschrieben, was jemand telefonisch oder per Mail oder Post mitgeteit hat?
Oder stammen die beiden Zettel von einem anonymen Hinweisgeber?
Warum sollte jemand zwei Zettel dazu brauchen, um einen Sachverhalt aufzuschreiben, da täte es doch einer.
Warum belog dieser Jemand bloß die Polizei so? Rache? Irreführung? Ein dummer Spaß? Oder bewusste Ablenkung vom eigentlichen Täter?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 09:05
Zitat von NoellaNoella schrieb:Oder bewusste Ablenkung vom eigentlichen Täter?
Das ist am wenigsten anzunehmen. Denn derjenige, welche den wirklichen Täter kennt, weiß, dass man nichts auf dem Grundstück finden wird.

Wäre zeitgleich an anderer Stelle gesucht worden und wären dort die Einsatzkräfte durch die Falschmeldung abgezogen worden, wäre das anders. Der Täter hätte hoffen können, dass durch diesen Hinweis die Sucharbeiten gestört werden, vielleicht hätte er die Hoffnung gehabt, irgend etwas durch die Aktion beiseite schaffen zu können. . Aber hierzu gibt es keinerlei Hinweise,

Außerdem kann man auch nicht sicher stellen, dass es wirklich einen bewusste Falschmeldung war. Vielleicht hatte da jemand einfach aus irgendwelchen Gründen, welche wir nicht kennen, einen Verdacht. In solch kleinen Ortschaften wird eben auch viel getratscht. Wir wissen es nicht, seitenlange Spekulationen bringen uns auch hier nicht weiter.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 09:09
Falls handschriftliche Zettel:
Warum wurden keine Schriftproben von den Hauptverdächtigen (UND IHREN EHEFRAUEN) verglichen? Oder geschah dies?
Manche Menschen kommen auf die verrücktesten und dümmsten Ideen, um den Verdacht von sich abzulenken.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 09:16
Nachtrag:
Monika Böttcher/Weimar hatte ja auch anonyme Briefchen geschrieben, in diesem Fall nicht an die Polizei, sondern an sich selbst.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 09:32
Schön, dass Du so schnell wieder " drin" bist. :)
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das ist am wenigsten anzunehmen. Denn derjenige, welche den wirklichen Täter kennt, weiß, dass man nichts auf dem Grundstück finden wird.
Verwunderlich war es aber schon, dass einer der Protagnisten, grinsend in eine Kamrera sagte : " DA werden NICHTS finden" Und das als gerade erst der Bagger anrollte .
Wer die Sendung damals gesehen hat, weiss wie merkwürdig diese Szene war.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 10:16
@Frau Zimmer:
Ja, das war sehr merkwürdig und verwunderlich.
Warum sagt man so etwas? Im “Normalfall” nur, wenn man etwas weiß, irreführen oder sich wichtig machen möchte. Oder, wenn man sich unbewusst falsch ausdrückt, weil man die deutsche Sprache nicht richtig beherrscht.
Aber was ist schon “normal” in Lichtenberg?
Hat denn der Journalist nicht nachgehakt und gefragt, wo man dann suchten sollte, wenn nicht hier?
Weiß vielleicht jemand, wie gut E.K. Deutsch spricht und Deutsch versteht?
Versteht und spricht er nur einfaches Deutsch? Kann er auch schwierigere, nicht alltägliche Fragen beantworten?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 10:27
@Frau.N.Zimmer
Na ja, Menschen reagieren unterschiedlich. Wir hätten womöglich eher gesagt ' Hoffentlich finden die da was , damit . " , aber andere denken vielleicht pessimistischer und formulieren das auch so. Und vielleicht war das Grinsen ja nur einer Unsicherheit wegen der Kameras geschuldet.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 10:30
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Und vielleicht war das Grinsen ja nur einer Unsicherheit wegen der Kameras geschuldet.
Vielleicht , vielleicht auch nicht. :) Ich lasse das jetzt mal so stehen :)


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 10:40
Ob ein Verwandter oder nicht Verwandter eine Leiche in den Wald verbringt, ist und bleibt eine Owi.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 10:47
@Waldschrath
Vielleicht kann und möchte uns da @GeorgeThorne ganz genau darüber aufklären und auch sagen, seit wann die Verfolgungsverjährung eingetreten wäre.
Sollte es eine Owi sein , gibt es da doch auch irgendwelche Unterbrechungszeiten , meine ich


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 11:09
@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wenn ein Verbringen einem Verwandten hilft, bleibt das ja straffrei
Die Strafvereitelung (§ 258 StGB) ist für Verwandte für Verwandte straffrei (Abs. 6), die Strafvereitelung in eigener Sache ist grundsätzlich (!) auch straffrei (Abs. 5).
Die Frage ist aber zunächst zu klären, was das Grunddelikt ist (also das, was der (Haupt-)Täter im Sinne des Strafrechts getan hat, sodann ist zu prüfen, ob die Handlung des (Nach-)Täters Strafvereitelung oder auch etwas anderes (Mittäterschaft, Beiheilfe, vollständig eigene Tat etc.) ist, das würde ich pauschal nicht sagen wollen, es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.
Deshalb handelte Rechtsanwältin Ramona H. vollkomenne richtig, als sie in der besagten Sendung nicht konkreter wurde, denn konkret wissen wir nichts und können daher auch nichts beurteilen, was wir nicht wissen. Der Rat, als etwaiger Mitwisser sich einem Rechtsanwalt anzuvertrauen, mit dem er die Sache im vertraulichen Rahmen besprechen kann, ist der einzig richtige.

Zu den Zetteln und anonymen Hinweisen:
Anonyme Hinweise gibt es in der Praxis sehr häufig, die meisten davon sind von Personen, die schlichtweg nicht in den Ermittlungsapparat integriert werden wollen, dafür gibt es mehr oder weniger hehre Gründe, es ist oftmals so, dass die hinweisgebenden Personen tatsächlich helfen wollen, selbst aber unbeholfen handeln.
Ob ein Hinweis falsch oder richtig ist, ist eine Sache, ob er bewusst falsch oder richtig erfolgt ist, eine andere. Hier gibt es ja nur die beiden Zettel, daraus kann man nichts schließen, es ist grundsätzlich alles möglich.

Konkreter zum Fall:
wenn die hinweisgebende Person im guten Glauben handelte, dann kann sie sich dennoch geirrt haben, für den Fall, dass der Hinweis nur dazu da sein sollte, dem Robert E. mal auf Staatskosten den Garten verunstalten zu lassen, dann stellt sich die Frage: wer sind die Feinde von Robert E.? Wer hat ein Belastungsinteresse?
Dass jemand von einer eigenen Tat ablenken wollte ist durchaus möglich, genauso ist es aber möglich, dass jemand die bekannten Umstände nur genutzt hat, um aus anderem Grunde dem Robert E. einzuschenken. Damit ist mangels weiterer Hinweise alles möglich und man hat aus Ermittlersicht nichts in der Hand.

@BigMäc
@Waldschrath
Wenn mit "Owi" Ordnungswidrigkeit gemeint sein soll, dann hätte sich das sowieso erledigt, es sei denn es wäre neulich erst gewesen: https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html
Ansonsten: https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
Wenn man sich näher damit beschäftigen will, muss man auch noch die folgenden Vorschriften (die mit den kleinen Buchstaben) mitlesen.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 11:53
@GeorgeThorne
Und noch einmal, Danke.
Wenn ich versuche mich in einen möglichen Mitwisser/ Verbringen zu versetzen, denke ich, derjenige hätte ganz schon viele Hürden vor sich bis er zur Aufklärung beitragen könnte und um so einfacher er ( vielleicht auch in finanzieller Hinsicht ) gestrickt ist, desto höher dürften ihm diese Hürden erscheinen.
Es müsste eine kostenfreie, von Ermittlungsbehörden unabhängige, der Schweigepflicht unterliegende Anlaufstelle geben, an die sich Mitwisser/ Helfer wenden könnten.
Wie auch immer, über ein paar Schatten müsste ein Mitwisser / Verbringen wohl springen und ich ( noch in die Situation der Person versetzt) würde wahrscheinlich nicht irgendeinen Anwalt hinzuziehen, sondern mich , je nachdem wem ich geholfen hätte oder über den ich als Täter wüsste, direkt an Herrn Euler oder Frau Hoyer wenden.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 12:10
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:und ich ( noch in die Situation der Person versetzt) würde wahrscheinlich nicht irgendeinen Anwalt hinzuziehen, sondern mich , je nachdem wem ich geholfen hätte oder über den ich als Täter wüsste, direkt an Herrn Euler oder Frau Hoyer wenden.
@BigMäc
Diese Idee hätte ich als Mitwisser/ Tathelfer/ Verbringer vermutlich auch.

Die Bereitschaft eines etwaigen Mitwissers/ Tathelfers/ Verbringers wäre sicherlich auch stark von seiner damaligen Beziehung vom Haupttäter abhängig und davon, wie sich diese Beziehung aktuell gestaltet. Also, ein Angehöriger der den Täter schützen wollte, könnte noch in derselben Beziehung zum Täter stehen und ihn daher auch weiter unter allen Umständen schützen wollen. Aber die Beziehung könnte sich auch distanziert und verändert haben (wenn es sich z.B. nicht um eine Verwandschafts- sondern um eine freundschaftliche oder im weitesten Sinne geschäftliche gehandelt hatte).
Im zweiten Fall finde ich auch "reine Mitwisser" interessant, die es durchaus geben könnte. Der Täter könnte sich im Laufe seines weiteren Lebens (es sind ja immerhin 15 Jahre Leben) durchaus anderen einmal anvertraut haben - und sei es im Gespräch mit einem Freund oder einem neuen Lebenspartner.
Hier geht meine Frage auch an @GeorgeThorne. Hätte ein Mitwisser (der in den letzten 15 Jahren von der Tat erfahren hätte) hier bei Offenbarung seines Wissens mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen? Wenn er z.B. nun 7 Jahre (fiktiv gewählter Zeitraum) geschwiegen hätte?


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 12:14
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Verwunderlich war es aber schon, dass einer der Protagnisten, grinsend in eine Kamrera sagte : " DA werden NICHTS finden" Und das als gerade erst der Bagger anrollte .
Eigentlich weniger verwunderlich, denn man wähnte Peggy in der Türkei.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 12:18
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Eigentlich weniger verwunderlich, denn man wähnte Peggy in der Türkei.
Das ist richtig. Das war die Zeit, in der die BI vehement vertrat, Peggy sei noch am Leben. Insofern verwundert mich die besagte Äußerung hier auch nicht.


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Peggy Knobloch

16.08.2016 um 12:21
@Konjunktiv
@SCMP77

Dieses kurze Interview war ja auch nicht mit einem BI-Mitglied :) Und selbst ein BI-Mitglied konnte nicht wissen, dass man dort nichts findet. Von daher...


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