jaska schrieb:Jetzt spekulierst Du, was der Richter gemacht hätte, wenn nicht eh schon ein Freispruch festgestanden wäre?
Das dürfte kaum eine Spekulation sein. Ich denke, Euler hätte darauf bestanden, wenn der Freispruch nicht deutlich gewesen wäre. Alles andere wäre ein schwerer Fehler der Verteidigung gewesen. U.U. hat er dies dem Gericht schon deutlich gemacht, dass darüber noch weiter zu verhandeln ist, wenn ein erneuter Schuldspruch gedroht hätte. Hätte das Gericht diesen Antrag übergangen, wäre bei einer Verurteilung höchstwahrscheinlich die Revision erfolgreich gewesen. Elementare Rechte hier Anspruch auf rechtliches Gehör wäre versagt worden.
jaska schrieb:b) was bedeutet das für Dich konkret im Fall Ulvi Kulac? Hätte der Vorsitzende bewußt Akten unterschlagen, die seine beigeordneten Kollegen benötigt hätten und hatte das negative Auswirkungen auf das Urteil? Welches Urteil kam also "falsch" zustande? Lief beim anderen Verfahren bezüglich dieses Punktes alles korrekt ab?
Nein, das funktioniert nicht. Der StA, Angeklagte und Verteidigung haben die Möglichkeit, die für sie entscheidenden Punkte in die Verhandlung einzubringen. Sprich selbst wenn der Richter, der soweit wie möglich an der Erforschung der Wahrheit gebunden ist, etwas übersieht hat Verteidigung und StA ausreichende Möglichkeiten. Schwierig wird es dann, wenn eine schwache Verteidigung oder StA existiert. Aber hier würde man von einem doppelten Fehler ausgehen müssen, was recht unwahrscheinlich ist.
Und wie gesagt, dass das neue Urteil so ausgefallen ist, liegt an der Efahrung, welche man inzwischen sammeln konnte.
Die andere Frage lass mir etwas Zeit, aktuell bin ich im Urlaub.