@SCMP77 Für eine Glaubhaftigkeitsbeurteilung werden dem Gutachter sämtliche Fallakten übergeben, einschließlich der Vernehmungen des Beschuldigten. Denn gerade das ist es, was begutachtet werden soll, nämlich die Glaubwürdigkeit seiner in den Vernehmungen getätigten Aussagen. Da eine solche Beurteilung in zwei Schritten erfolgt, nämlich (1) Aussageanalyse und (2) Entstehungshistorie der Aussage, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass eine Reid-Methode da hätte übersehen werden können. Insbesondere auch, weil die Disziplinen Psychologie/ Rechtspsychologie die Methode als solche und in Gänze überaus stark kritisieren, was der Bereich Kriminalistik hingegen etwas liberaler sieht.
GERADE Befragungsmethoden wie z.B. nach Reid stellen den Hauptschwerpunkt in der Überprüfung von Punkt (2) dar, neben suggestiven Prozessen und der Untersuchung der Möglichkeit von Falscherinnerungsprozessen.
Prof. Kröber sah im ersten Gutachten hinsichtlich (2) keine Anhaltspunkte in der Entstehungshistorie (was den Vernehmungsprozess meint), was die analysierte Glaubhaftigkeit der Aussage (1) in Frage gestellt hätte.
Auch in seinem zweiten Gutachten mit der nun vorliegenden, zuvor fehlenden THH im Vernehmungsakt kam er zu einem ähnlichen Schluss, wie ich hier bereits einmal zitierte.
Daher ist dein Gedankengang m.E. ein Zirkelschluss, da sich die Frage stellt, weswegen etwas gerichtlich thematisiert werden soll/ muss, zu dem es keinen Hinweis gibt, dass es überhaupt stattgefunden hat. By the way: Auch das Gericht kennt die Vernehmungsakten und selbst einem Laien springt Reid ins Auge, wenn er mit ihr konfrontiert ist.
Einfach mal YouTube angemacht, sich die Fälle von Dateline Crime Mystery oder 20/20 on ID anschauen, die Amis veröffentlichen ja Parts ihrer Vernehmungen. In 99% der Fälle wird Reid angewandt.