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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.08.2016 um 18:38
Korrektur:

S. 2657


(Trotz des miesen Zahlengedächtnisses bin ich in der Lage, Sätze zu bilden. Wer hätte das gedacht? :D )


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 18:43
@traces

Danke :) Ja - es lohnt sich doch immer wieder, in den alten Beiträgen von Hörteissenior nachzulesen. Immerhin war er ein Mann der ersten Stunde.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 18:52
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Danke. Vielleicht versteht nun auch der Letzte , der hartnäckig behauptet, es wäre ( definitiv ) die Reid- Methode angewendet worden, das hierzu der Beweis fehlt. Meine Frage nach dem ' seit wann' bezog sich einzig auf das Datum .
Ich glaube es gibt hier kaum jemand, der Steif und fest behauptet, dass die Reid-Methode in Gänze angewendet wurde. Fest steht aber, dass zumindest ein illegaler Teil dieser Methode angewendet wurde. Da leider in der 2. Verhandlung nicht wirklich aufgeklärt wurde, welche Teile der Reid-Methode angewendet wurden, ist hier das Gericht der Aufklärung leider schuldig geblieben. Das pauschale Bestreiten des damaligen Chefermittlers, dass die Reid-Methode nicht angewendet wurde, ist da doch sehr dürftig, vor allem wenn er dann im gleichen Atemzug sagt, dass Teile der Reid-Methode vernünftig seien. Letzteres mag durchaus zutreffen, aber der Ermittler ist letztlich der Antwort schuldig geblieben, welche Teile der Reid-Methode nun verwendet wurde.
Erst bei einem entsprechenden Aussage von Seiten des Ermittlers würde man wissen, welche Teile nun wirklich angewendet wurden.

So bleibt es aber Spekulation in welchem Maße diese angewendet wurde. Unter diesen uns bekannten Gesichtspunkten ist es aber auch reine Spekulation zu behaupten, dass die Reid-Methode in ihren wesentlichen Punkten NICHT angewendet wurden. Wir wissen es nicht und die Aufklärung ist leider nicht erfolgt.

Letztlich darf jeder hier das behaupten, was er meint und zumindest ein illegaler Teil der Reid-Methode ist nun mal angewendet worden und kann hier nicht bestritten werden. Ich persönlich glaube eben, dass es nicht nur dabei geblieben ist.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 18:52
@SCMP77
Weil ich Dich gerade tippen sehe. Bitte die belastbaren Quellen nicht vergessen, für Deine Behauptung in D würden Ermittler widerrechtliche Vethörmethoden anwenden und für Deine Behauptung , dafür würden Ermittler in D nicht sanktioniert werden.
Du findest Deine Behauptungen, solltest Du sie vergessen haben, in Deinen letzten Beiträgen an @ LukasHeinrich


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:03
@SCMP77
Falsch , hier darf nicht jeder behaupten was er meint. Hier darf jeder sagen was seine persönliche Meinung ist, aber dann ist diese persönliche Meinung auch als solche zu kennzeichnen. Eine Behauptung ist aber keine Meinung und somit zu belegen . - kann man es belegen, darf man es hier. Wenn nicht , dann nicht.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:05
Zitat von ligalaligala schrieb:Im Übrigen möchte ich mal bemerken, dass in diesem Thread - mit Verlaub- ein recht mekwürdiger Ton herrscht, der nicht gerade dazu einlädt, hier mit zu schreiben. Ist das eigentlich Absicht oder bilde ich mir das nur ein?
Das ist nicht sehr glücklich gewählt, mit einem Vorwurf zu beginnen.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:07
@lawine
Sorry für die späte Antwort.
Wann genau der Wechsel von Soko 1 auf Soko 2 stattfand weiß ich nicht, irgendwann im Winter 2001/2002.
Die Stärke der Sokos wird in den Medien wie folgt angegeben (Pfeile stehen für eine Veränderung (von) --> (nach)):

09.05.2001: 40
17.05.2001: 60
29.05.2001: 75
06.08.2001: 30 ---> 15
10.01.2002: 11 ---> 6
25.02.2002: + 7 Experten
11.03.2002: 14


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:30
@traces
Zitat von tracestraces schrieb:Meiner Erinnerung nach (aber das kann ja täuschen ;) ) war es erstmals nach dem Widerruf seines Geständnisses. Ich müsste aber nochmal nach den korrekten Daten recherchieren, um sicherzugehen.
Ich helf Dir mal aus: das kommt in der Berichterstattung sogar erst ab Mitte 2005 vor und damit schon nach der Gründung der BI. Und kurz nach Verwerfung der Revision.


Die Vorwürfe:


Mainwelle, 06. Juni 2005
http://www.mainwelle.fm/news/schwere-vorwuerfe-der-wegen-mordes-der-neunjaehrigen-peggy-verurteilte-ulvi-k-ist
Schwere Vorwürfe: Der wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilte Ulvi K. ist möglicherweise von der Hofer Polizei misshandelt worden

Mit schweren Vorwürfen muss sich die Hofer Polizei derzeit auseinandersetzen. Angeblich haben zwei Beamte den wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilten Ulvi K. bei seiner Vernehmung körperlich mißhandelt. Das berichtete die Abendzeitung am Wochenende und beruft sich dabei auf Äußerungen der sogenannten " Initiative Freiheit für Ulvi". Auch sei der geistig zurückgebliebene Mann mit Psychoterror eingeschüchtert worden. Seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Hof gibt noch keine Stellungnahme zu den Vorwürfen.
Oberpfalznetz, 07. Juni 2005
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/725400-100-polizei_unter_verdacht,1,0.html
Der Mörder der neun Jahre alten Peggy aus Lichtenberg soll unmittelbar nach seiner Verhaftung von Polizeibeamten misshandelt worden sein. Ein Ermittler habe dem heute 26-Jährigen beispielsweise mit einem harten Daumendruck im Schlüsselbeinbereich Schmerzen zugefügt, berichtete eine Sprecher einer Bürgerinitiative am Montag, die Zweifel an der Schuld des Gastwirtssohn hat. Zudem sollen dem geistig zurück gebliebenen Gaststättenhelfer zeitweise Essen und Getränke verweigert worden sein. Auch habe er alleine in Dunkelhaft zugebracht.


Die Untersuchung dazu:


Mainpost, 04. Januar 2006
http://www.mainpost.de/regional/franken/Misshandlungsvorwurf-im-Fall-Peggy-Richter-vernimmt-BI-Mitglieder;art1727,3383346
Misshandlungsvorwurf im Fall Peggy: Richter vernimmt BI-Mitglieder
...
Vorgeladen seien zwei Mitglieder der Bürgerinititiative "Pro Ulvi", die die Vorwürfe publik gemacht hatten, teilte die Staatsanwaltschaft in Hof am Mittwoch mit. Sie sollen dabei zu Einzelheiten der Vorwürfe befragt werden.
...
Die Initiative wirft den beiden Kripobeamten unter Berufung auf Berichte des wegen Mordes an dem Mädchen Peggy verurteilten Gastwirtssohn vor, sie hätten den heute 27-Jährigen bei Vernehmungen körperlich misshandelt und eingeschüchtert. Zudem hätten sie dem geistig zurück gebliebenen Gaststättenhelfer zeitweise Essen und Getränke verweigert und Dunkelhaft angeordnet.


Das Ergebnis:



Mainwelle,
http://www.mainwelle.fm/news/folter-vorwuerfe-nach-einer-stellungsnahme-der-staatsanwaltschaft-ist-ulvi-k-nie-von-der-hofer
Folter-Vorwürfe: Nach einer Stellungsnahme der Staatsanwaltschaft ist Ulvi K. nie von der Hofer Polizei misshandelt worden
Die Vorwürfe gegen zwei Hofer Polizeibeamte wegen der Misshandlung an Ulvi K. hat die Staatsanwaltschaft heute als haltlos zurückgewiesen.
Umfangreiche Ermittlungen hätten die Unschuld der Beamten erwiesen. Aus Hof berichtet Hella Vogel: "Die Staatsanwaltschaft hatte die Untersuchungen nach entsprechenden Vorwürfen aufgenommen. Geklärt werden sollte, ob zwei Kriminalbeamte den wegen Mordes an der neunjährigen Peggy Knobloch verurteilten Ulvi K. bei einer Vernehmung gequält haben. Der geistig Zurückgebliebene habe sich bei seinen Aussagen allerdings in Widersprüche verstrickt. Einer der beschuldigten Polizisten befand sich beispielsweise zur angegebenen Tatzeit im Urlaub, so die Hofer Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt eingestellt."
Antwort des Bayerischen Justizministeriums auf eine offizielle Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl, 27.September 2012
http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 04.03.2016)
Wie bewertet das Ministerium Vorwürfe des verurteilten Ulvi K., er habe seine Geständnis nur unter Druck und körperlicher Bedrängnis geäußert?
Es ist darauf hinzuweisen, dass Ulvi K. nicht lediglich ein Geständnis abgelegt hat, sondern sich zu der Tat zum Nachteil von Peggy Knobloch in polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen am 2., 23. und 24. Juli 2002 sowie bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung über die Tatrekonstruktion mit Beschuldigtenvernehmung am 2. und 30. Juli 2002 geäußert hat.
Hinsichtlich der allgemein erhobenen Vorwürfe von Ulvi K., er sei - bei einer oder mehreren Vernehmungen - unter Druck und körperliche Bedrängnis gesetzt worden, hat die Staatsanwaltschaft Hof im Jahr 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten B. und L. geführt. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens war der Vorwurf von Ulvi K., er sei von den Polizeibeamten schmerzhaft an der Schulter angefasst worden. Zu diesen Vorwürfen wurde Ulvi K. damals auch als Zeuge im Beisein eines Zeugenbeistandes richterlich vernommen. Ulvi K. vermochte in dieser Vernehmung weder einen "Druck" noch eine "körperliche Bedrängnis" noch den von ihm behaupteten schmerzhaften Griff an der Schulter schlüssig darzulegen. Er gab lediglich an, er sei von einem der Beamten einmal "an der Schulter gedrückt worden". Ebenso konnte er die Frage, warum er dies erst zwei Jahre nach der Hauptverhandlung erstmals geschildert habe, nicht beantworten.
Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen die angezeigten Polizeibeamten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt: Hinsichtlich des Beschuldigten L. waren die Behauptungen von Ulvi K. offenkundig unzutreffend, da dieser sich bei dem von Ulvi K. genannten Zeitraum nicht im Dienst befand und an den in Frage kommenden Vernehmungen von Ulvi K. somit nicht beteiligt war.
Die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft wurde sowohl durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als auch durch den Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags überprüft und nicht beanstandet (vgl. Antwort zur Frage 2 a.).
In ihrem Urteil vom 30. April 2004 geht die Jugendkammer des Landgerichts Hof ausführlich auf mögliche Verwertungsverbote ein. Nach eingehender Prüfung kommt die Kammer zu dem Ergebnis, dass die Aussagen des Angeklagten als Geständnis verwertet werden konnten, da diese in rechtmäßiger Weise zustande gekommen seien. Nach gerichtlicher Bewertung lagen keine Verwertungsverbote vor. Die von den Anwälten des Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen und gleichzeitig das Urteil des Landgerichts Hof bestätigt.
Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist mir eine Bewertung der gerichtlichen Entscheidungen verwehrt.



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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:32
@jaska

Deine Quellenzuverlässigkeit ist immer wieder ein Highlight hier! Ein sehr sehr großes Lob & Dankeschön an dich!


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:35
@jaska zitierte:
Zitat von jaskajaska schrieb:Der geistig Zurückgebliebene habe sich bei seinen Aussagen allerdings in Widersprüche verstrickt. Einer der beschuldigten Polizisten befand sich beispielsweise zur angegebenen Tatzeit im Urlaub, so die Hofer Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt eingestellt."
Finde ich interessant, dass er sich einen einzelnen, kleinen Vorgang nicht merken konnte, dagegen so ein komplexes Geständnis aber über lange Zeit.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:36
@SCMP77

Wäre es möglich , dass Du noch immer nicht verstehst, das die Anwendung eines Verhörelementes keinen Rückschluss darauf zulässt, das diese Teils einer anderen Verhörart entnommen wurden , nur weil diese andere Verhörart dieses Verhörelement vielleicht auch enthält ?
Wenn ein Ermittler sagt, die Reid- Methode wurde nicht angewendet aber anfügt, das manche Elemente der Reid- Methode aus seiner Sicht vernünftig wären , dann sagt er doch nicht mehr als " wurde nicht angewendet , obwohl .. " Was hatte eine weitere Befragung dazu geändert ?
Du musst nicht antworten , nutze die gesparte Zeit bitte lieber zur Quellensuche.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:41
@jaska
vielen Dank

ich befürchte, zur personellen Überscheidung Soko 1 und Soko 2 gibt es keine Berichte?


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 19:57
@BigMäc
Hättest Du meinen Beitrag verstanden, so wüsstest Du, das ich der Ansicht bin, dass dieser Schluss nicht zwingend ist. Was mir aber zu Denken gibt, ist die Aussage des damaligen Chefermittlers, der zwar vollkommen UNKONKRET bestritten hatte, dass die Reid -Methode angewendet wurde, aber im gleichen Atemzug behauptet, dass Teile der Reid-Methode vernünftig sei. Statt einfach vollkommen unkonkret zu bestreiten, dass die Reid-Methode angewendet, hätte man von ihm erwartet, welche Elemente nun angewendet wurden. Zumindest hätte man eine entsprechende Nachfrage vom Gericht erwartet. So bleibt der fade Beigeschmack, dass das Gericht hier u.U. bewusst nicht nachgebohrt hat um nicht schlafende Hunde zu wecken. Auch wenn das Nachfragen Aufgabe des Gerichts gewesen wäre, ist es schade, dass Euler nicht nachgefragt hatte. Aber so wie ich Euler einschätze, vermied er jegliche wirkliche Konfrontation, das wurde auch sehr deutlich, als er den Antrag auf die Unterbringungsüberprüfng zruruckgezogen hatte.

Sicherlich fährt man ist dieser Taktik meist besser, aber hat hier eben auch bewirkt, dass nicht ausreichend die Frage bzgl. der Anwendung der Reid-Methode aufgeklärt wurde.

Wie gesagt, so kann niemand behaupten, dass es sicher sei, dass die wesentlichen Elemente NICHT angewendrt wurden, er kann es nur spekulieren, genau wie man spekulieren darf, dass die Reid-Methode in der Hauptsache doch angewendet wurde.

Das ist eben die Folge, wen so Wesentliches im öffentlichen Verfahren nicht ausreichend aufgeklärt wird,


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:00
@lawine
Ich hab da nichts.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:03
MarteauplatzOriginal anzeigen (0,3 MB)

Im ersten Teil seines Geständnisses hat UK mMn sogar strategisches Geschick bewiesen. Er hat eine Stelle (die Bank am Henri-Marteau-Platz, rot markiert) gewählt um auf Peggy zu warten. Sie war allein unterwegs und musste auf ihrem Heimweg (grün markiert) direkt daran vorbei kommen, UK konnte sie also nicht verfehlen und Peggy wäre gezwungen gewesen sich mit ihm auseinanderzusetzen. Um dem zu entgehen wählte sie lt. Geständnis den orange markierten Fluchtweg.
Ich kann hier durchaus eine wohlüberlegte Planung für ein unausweichliches Zusammentreffen mit Peggy erkennen was die Glaubwürdigkeit dieser Passage des Geständnisses nochmals unterstreicht.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:15
@SCMP77

Hättest du dich eingehender mit der Reid-Methode beschäftigt, wäre dir erstens klar, weswegen der Beamte Teile dieser Methode als "vernünftig" erachtet (so wie im Übrigen ein Gros der Fachliteratur ebenfalls) und würdest nicht die Frage aufwerfen, ob "wesentliche Elemente" nicht doch Anwendung gefunden haben.

Nochmal:

Die Reid-Methode als solche wird in Deutschland in seiner Gänze als unzulässig kritisiert und eingeordnet, sie gilt jedoch nicht als verboten.

Juristisch verboten sind Einzelelemente, wie z.B. das Vorhalten nicht-existenter Sachbeweise, wovon jedoch wiederum die kriminalistische List als solche abzugrenzen ist. Müsstest du als Jura-Experte eigentlich wissen.

Ein solches Einzelelement spiegelt jedoch nicht die Methode an sich wider. Reid zielt auf eine sequenzielle, aufbauende Verhaltensanalyse und Kommunikationsstrategie, die nicht in ihre Einzelteile zerlegt werden oder gar bei singulärer Anwendung einzelner Elemente den gleichen Effekt wie die Methode an sich haben kann.

Und nur, weil ein Einzelelement mit dem Begriff "Reid" belegt wird, bedeutet das nicht, dass es die Macht hat, für eine Hirnwäsche zu sorgen, nach der das "Opfer" nicht mehr weiß, wie es heißt.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:20
@HerculePoirot
Zitat von HerculePoirotHerculePoirot schrieb:Ich kann hier durchaus eine wohlüberlegte Planung für ein unausweichliches Zusammentreffen mit Peggy erkennen was die Glaubwürdigkeit dieser Passage des Geständnisses nochmals unterstreicht.
Auch der Umweg - warum hätte er den ,wesentlich, weiteren Weg erfinden sollen? Das Peggy sich einen Fluchtweg suchte, wäre wieder sinnvoller.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:22
@SCMP77

Lass gut sein . Ich halte für mich fest , das Du nicht belegen kannst, das in D Ermittler widerrechtliche Verhörmethoden anwenden und auch .nicht, das solche Verhörmethoden in D nicht sanktioniert würden.
Daraus ergibt sich für mich die Meinung , das Du Ermittler und Gerichte als zumindest potentielle Kriminelle siehst.

Auch zu der Rücknahme der Unterbringungsprüfung durch Euler haben wir komplett unterschiedliche Einschätzungen.
Während Du seine Konfrontationsbereitschaft anzweifelst , halte ich ihn diesbezüglich für einen intelligenten Menschen , der damit seine Grenzen moralischer Akzeptanz verdeutlichte.
Er hat im WAV mit teilweise moralisch grenzwertigen Argumenten gekämpft , aber war da hält seinem Mandanten verpflichtend hart.
Aber das Vorgehen muss nicht zwingend seiner persönlichen Moralvorstellungen entsprochen haben und mit Abschluss des WAV könnte er für sich entschieden haben , das er aus persönlichen moralischen Grenzen nicht weiter gehen möchte.
Nebenbei bemerkt finde ich die öffentliche Begründung , man habe sich von ihm wegen Untätigkeit getrennt richtig mies , denn der Mann hat sich für eine Pflichtverteidigerentschädigung sowohl zeitlich als auch handelnd den Hintern aufgerissen.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:29
Die Bürgerinitative und die Anwälte von U. K. sind ein großes Risiko eingegangen. Denn die Öffentlichkeit, deren Druck maßgeblich mit dafür gesorgt hat, dass U. frei kam, würde mit großer Wut reagieren, wenn er erneut einen sexuellen Missbrauch begehen würde.


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Peggy Knobloch

14.08.2016 um 20:34
@Noella
Ich denke mal eher, die Bürgerinitiative und die Anwälte von U.K. haben einen Sieg eingefahren. U.K. ist im WAV freigesprochen. Ich bin da eher mal gespannt, was die Auswertungen der Spurenlage am Auffindeort des Kindes an neuen Erkenntnissen bringen wird.


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