@Frau.N.Zimmer Frau.N.Zimmer schrieb:Wo siehst Du denn die Entlastung?
Um es ganz kurz zusammenzufassen:
Die Staatsanwaltschaft (die Anklagebehörde!) hat auf Freispruch plädiert.
Die Polizei hatte während seiner Haft gegen drei weitere (weitere!) Tatverdächtige ermittelt.
Das kann ja nur heißen, dass man seitens der Ermittlungsbehörden längst nicht mehr an die Täterschaft des ursprünglich Verurteilten glaubte. Zusätzlich haben auch die Ermittler vor der Soko II nicht an die Täterschaft des Ulvi K. geglaubt, somit war es ausschließlich die Soko II.
Diese hat auch eine ungeeignete Methode der Vernehmung angewandt (das hat mir ein Fachmann - Psychologie bestätigt) und die Vernehmungsmethoden waren auch alles andere als astrein (wird jeder Strafverteidiger bestätigen), das nur in aller Kürze, man kann das ja öffentlich auch etwas länger lesen, da gibt es durchaus auch verschiedene Meinungen zu diversen Personen, die an der Sache beteiligt waren, das wurde aber auch hier schon weitgehend bekannt gemacht, einfach mal von Seite 1 beginnen ...
;)Selbstverständlich erlaubt es die Meinungsfreiheit, an die Schuld (im moralischen Sinne) einer bestimmten Person zu glauben.
Faktisch untermauern lässt sich dies bei guter Sachkenntnis meiner Meinung nach aktuell nicht.
Zum Soko I-Leiter: seine Meinung ist das eine, die Ermittlungen führt er nicht alleine aus, wir sind ja nicht bei "Tatort" oder "110" und dergleichen, Ermittlungen werden arbeitsteilig geführt, letztendlich ist die Polizei als Behörde hierarchisch strukturiert und letztendlich ist sie ohnehin nur die ausführende Behörde, die Leitung hat die Staatsanwaltschaft. Nur die entscheidet letztendlich über das Ermittlungsverfahren.
@BigMäc Allgemein sehe ich das auch so, bei der Abwägung hat sich der Verbringer hier nicht für die sicherere Variante des beispielsweise ordentlichen Vergrabens viel weiter weg entschieden, aus Gründen, die wohl in den Bereichen (Zeit-)Druck liegen dürften.
Die Aussage zu Holger E. trifft hier so ziemlich jeden, weshalb ich die Aussagen von sämtlichen Beteiligten auch nicht auf die Goldwage legen würde, dass sie sich teilweise widersprechen, deutet lediglich darauf hin, dass sie sich vor Ermittlungen schützen wollten, warum auch immer, es können dafür alle möglichen Gründe in Frage kommen, ohne weitere Indizien kann man das zunächst nicht bewerten. Bei Holger E. speziell ist klar, dass er aufgrund seiner sonstigen Vita durchaus kein gesteigertes Interesse daran haben dürfte, in das Visier von Ermittlungen zu kommen, da sind die Autofahrten ohne Lizenz noch das Harmloseste, wie sich später eindrücklich herausgestellt hat.
Der Persilschein ist und war ja historisch auch mehr ein Schein.
Auch den würde ich nicht auf die Goldwage legen wollen.