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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.09.2016 um 19:50
@Noella
Das ist so der Punkt mit Überwachungskameras, das ist kein Problem (Technisch) aber die
Gefahr das Sensations Touristen den Fundort aufsuchen ist ja da und was kann man denen
wen die sich an einem nicht gesperrten Ort aufhalten.
Der Täter schätze ich (so er noch den Fall verfolgt, noch lebt)wird sich bestimmt tunlichst
da nicht mehr zeigen und darauf hoffen das die Ermittler nichts mehr aus dem Fund heraus
bekommen.


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 19:51
@Apolloniana

War sprachlich nicht ganz korrekt, also ersetze "denen" durch "der" und es müsste passen ;)


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:14
@emz
Es ist sprachlich immer noch nicht ganz korrekt, aber verstanden habe ich es dennoch. Aber warum ist das so?


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:22
@Apolloniana

Der Satz lautet nach meiner Korrektur:
Die Beschwerde von GR, man würde wieder auf den bisherigen Tatverdächtigen herumreiten, lässt darauf schließen, dass wirklich alle Personen, selbst die, bei der eine Verurteilung ausgeschlossen ist, erneut vernommen wurden.

Möchtest du bitte deine Frage
Zitat von ApollonianaApolloniana schrieb:Aber warum ist das so?
etwas deutlicher ausformulieren? Ich weiß ansonsten nichts damit anzufangen.


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:34
@emz
Mit deiner Grammatik komme ich irgendwie nicht klar. Ich dachte vorhin, du wolltest mir erklären, dass eine bestimmte weibliche Person von einer Verurteilung ausgeschlossen ist. Aber da habe ich mich wohl getäuscht, oder?


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:40
@Apolloniana

Zitieren - Text kopieren - unter dem Eingabefeld zitieren anklicken und in der MItte Text-Text einfügen - abschicken und fertig :)


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:40
@Apolloniana

Vielleicht wird es jetzt klarer:

Die Beschwerde von GR, man würde wieder auf den bisherigen Tatverdächtigen herumreiten, lässt darauf schließen, dass wirklich alle Personen, selbst die(Person), bei der eine Verurteilung ausgeschlossen ist, erneut vernommen wurden.

Es gibt nur eine Person, die von jeder Verurteilung für alle Zeiten ausgeschlossen ist.


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Peggy Knobloch

30.09.2016 um 20:44
Es gibt nur eine Person, die von einer Verurteilung ausgeschlossen ist.
Ehrlich? Ich glaube das wäre der Letzte, der grad vernommen würde. Und wenn doch, hätte das guten Grund.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

01.10.2016 um 07:35
ich denke die polizei darf als zeugen jeden, absolut jeden vernehmen.
sollte eine person/zeuge nicht geschäftsfähig sein, so darf dieser zeuge dann
seinen beistand zur zeugenbefragung mitnehmen.


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Peggy Knobloch

01.10.2016 um 08:21
@egaht
Nein, hier ist zu unterscheiden zwischen verdächtigten Personen und anderen. Werden erstere nicht entsprechend hingewiesen, dass sie unter Verdacht stehen und entsprechend aufgeklärt werden, so ist ein Beweisverwertungsverbot möglich. Verdächtigte Personen haben immer ein Recht der Aussageverweigerung.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

01.10.2016 um 08:44
@SCMP77
die polizei kann sich bei der person ulvi K. folgenden spruch sparen.
"alles was sie ab jetzt äussern kann gegen sie verwendet werden".
ulvi ist raus, aber was spricht gegen eine verwendung von ulvi als zeugen.


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Peggy Knobloch

01.10.2016 um 09:40
Solange er nur eine Beobachtung bezeugen soll, nichts. Wenn er aber als Verdächtiger gilt, ist er entsprechend aufzuklären, das ist unabhängig davon, ob er bzgl. eines Mordes an Peggy nicht mehr verurteilt werden kann. Es kämen ja theoretisch auch andere Delikte in Frage.


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Peggy Knobloch

10.10.2016 um 16:49
Fall Peggy: Angst geht in Lichtenberg um!

Heute nach über 15 Jahren wenden sich diese damaligen Zeugen – nunmehr Erwachsene – Hilfe und Rat suchend an die Unterstützer von Ulvi K. , da man sie nun nach einer so langen Zeit von 15 Jahren wiederum vernehmen wolle und aus Angst, dass sie wieder bedrängt und ihnen die Worte im Munde umdreht werden könnten!

Die Hilfesuchenden wurden kontaktiert und befragt, ohne eine Belehrung ihrer Rechte auf Aussageverweigerung!
Da schaun wir doch mal, was es so auf sich hat, mit dem Recht auf Aussageverweigerung.

Wikipedia: Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.

Das möchte ich dann doch in Zweifel ziehen, dass diese Kinder nunmehr zu Beschuldigten avancierten und deshalb Angst haben müssten.


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Peggy Knobloch

10.10.2016 um 17:02
@emz
Auch Zeugen müssen belehrt werden, steht zumindest so in § 55 StPO. Das hat nichts damit zu tun, ob sie als Beschuldigte gelten oder nicht. Ein "Auskunftsverweigerungsrecht" haben in bestimmten Fällen auch Zeugen. Natürlich ist vom Wort her Aussageverweigerung und Auskunftsverweigerung unterschiedlich, aber letztendlich läuft es auf das Gleiche heraus.

Auch hier auf Allmy werden solche rechtlichen Begriffe meist durcheinander geworfen, man sollte hier nicht päpstlicher sein als der Papst, man weiß jedenfalls, was gemeint ist und darauf kommt es an.

Ob es der Wahrheit entspricht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

10.10.2016 um 21:58
@emz
Ist ja witzig, einerseits wird der Polizei vorgeworfen, bestimmte Zeugenaussagen jahrelang ignoriert zu haben. Wenn nun Zeugen neuerlich befragt werden, ists aber auch wieder nicht recht. Weiss die Unterstützertruppe eigentlich, was sie konkret will?


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Peggy Knobloch

10.10.2016 um 23:35
@MaryPoppins
Na ja die Unterstützergruppe spricht aber auch von der Angst das das Wort im Mund umgedreht
wird.
Sollte so etwas damals passiert sein können die inzwischen Erwachsenen Zeugen da
bestimmt aufmerksam sein und sich gegen solche Versuche zur Wehr setzen denke ich mal
die Polizei ist nicht Gott vor der man in die Knie gehen muss.


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Peggy Knobloch

11.10.2016 um 00:02
@Cosmo69

Ich frage mich ja, wie soll das funktionieren bzw. funktioniert haben, mit dem das Wort im Mund umdrehen.

Wenn man eine Aussage gemacht hat, wird ein Protokoll gefertigt. Das liest man sich durch, eventuell lässt man noch etwas ändern und erst wenn alles stimmt, unterschreibt man.

Wo ist da eine Möglichkeit, etwas zu verändern? Ich verstehe die Vorwürfe nicht.


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Peggy Knobloch

11.10.2016 um 00:12
@emz
Ich wollte das auch nur mal kurz so ansprechen.
Ich denke an den angeblichen Vernehmungs Trick wo einem von zwei Jungs gesagt worden
sein soll , du dein Freund hat eben zugegeben das es nicht die Wahrheit ist was ihr letztens
gesagt habt (oder so ähnlich) so etwas kann man mit Kindern durchziehen aber nicht
mit Erwachsenen.
Wäre ich dort Zeuge würde ich ganz bestimmt auf weitere Zeugenaussagen brennen und wehe
mir käme einer mit Erinnerungs Veränderungen aufgrund der langen Zeit !


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Peggy Knobloch

11.10.2016 um 00:43
@Cosmo69

Die Eltern der minderjährigen Kinder sollten eigentlich bei der Anhörung dabei gewesen sein.

Was meinst du mit "und wehe"? Das, was seinerzeit ausgesagt wurde, lässt sich anhand der Protokolle nachweisen.


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Peggy Knobloch

11.10.2016 um 14:30
@emz
Mit wehe meinte ich das ich es natürlich nicht hinnehmen würde wenn man mir als Zeuge
das Wort im Mund verdrehen würde, im Extremfall müsste dann gesehen werden
ob man mit einem Anwalt etwas erreicht, denke mal nicht das die Polizei alles darf


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