Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:42@VomWinde
VomWinde schrieb:das ist sicher nicht der Ort wo sie gestorben ist. Steht auch da!!!Nein, das steht da nicht. Da steht:
VomWinde schrieb:Fest stehe allerdings, dass der Fundort nicht identisch mit dem Tatort ist.Zur Erklärung: "Tatort" setzt sich zusammen aus "Tat" und "Ort" und nicht aus "Sterben" und "Ort". Denn dann hieße es "Sterbeort". Sie kann also dort gestorben sein - wenn sie dort nicht ermordet wurde. Denn wo keine Tat ist, da ist auch kein "Tatort".
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:45Nein kann sie nicht, auch wenn du es nicht wahrhaben willst, da wo sie gefunden wurde ist sie nicht gestorben, und das steht eindeutig in den Artikel.
Irgendwo kann ich das jetzt wirklich nicht mehr nachvollziehen, was du von dir gibst
Irgendwo kann ich das jetzt wirklich nicht mehr nachvollziehen, was du von dir gibst
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:46@VomWinde
Nunja, jemand kann nach einer Tat noch leben und dann abgelegt werden. Es kann dann passieren, dass er dort (elendig) verstirbt.
Nunja, jemand kann nach einer Tat noch leben und dann abgelegt werden. Es kann dann passieren, dass er dort (elendig) verstirbt.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:47@Hathora
Das Mädchen hatte ausgesagt, 2-3 Monate nach Peggys Verschwinden von dieser selbst in Berlin angerufen worden zu sein.
Focus, 17. März 2013
http://www.focus.de/panorama/welt/tid-30134/anwalt-will-wiederaufnahme-mordfall-peggy-knobloch-lebt-die-vermisste-noch_aid_941871.html
Scheint mir eher ein Fall zu sein wie wir ihn so oft sehen: Zeugen erinnern sich falsch und sind sich dennoch sehr sicher, das Richtige zu erzählen.
Das Mädchen hatte ausgesagt, 2-3 Monate nach Peggys Verschwinden von dieser selbst in Berlin angerufen worden zu sein.
Focus, 17. März 2013
http://www.focus.de/panorama/welt/tid-30134/anwalt-will-wiederaufnahme-mordfall-peggy-knobloch-lebt-die-vermisste-noch_aid_941871.html
Sarah glaubt sogar, dass Peggy noch lebt. Denn drei oder vier Monate nach der Tat habe sie einen Anruf von Peggy bekommen. Im Wiederaufnahmeantrag wird sie laut „BamS“ zitiert: „Sie sagte, es gehe ihr gut, aber sie wüsste nicht, wo sie sei. Dann brach das Gespräch abrupt ab.“Mit Sicherheit hat das damalige Mädchen keinen Anruf von Peggy bekommen. Das heißt aber nicht zwingend, dass sie bewußt eine Falschaussage getätigt und damit gelogen hätte.
Scheint mir eher ein Fall zu sein wie wir ihn so oft sehen: Zeugen erinnern sich falsch und sind sich dennoch sehr sicher, das Richtige zu erzählen.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:48@VomWinde
Glaubst du denn echt, dass in 15 Jahren (!!!) kein Tier im Wald Knochen und Leichenteile verschleppt? Da reichen bei anderen schon einige Monate. Und dass es kein Tatort ist, heißt lediglich, dass keine Spuren gefunden wurden, die auf einen Kampf oder auf eine Gewalteinwirkung hindeuten bzw. dass der Fundort u.U. nicht versteckt genug ist, um dort eine Tat zu begehen, ohne gesehen zu werden.
VomWinde schrieb:Irgendwo kann ich das jetzt wirklich nicht mehr nachvollziehen, was du von dir gibstDas geht mir mit deinen Ausführungen genauso.
Glaubst du denn echt, dass in 15 Jahren (!!!) kein Tier im Wald Knochen und Leichenteile verschleppt? Da reichen bei anderen schon einige Monate. Und dass es kein Tatort ist, heißt lediglich, dass keine Spuren gefunden wurden, die auf einen Kampf oder auf eine Gewalteinwirkung hindeuten bzw. dass der Fundort u.U. nicht versteckt genug ist, um dort eine Tat zu begehen, ohne gesehen zu werden.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:49Konjunktiv, du meinst ernsthaft das Peggy lebendig vergraben wurde?
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:50@VomWinde
Quatsch. Ich wollte nur illustrieren, wie ein Ablageort zum Sterbeort werden kann, aber damit keinen Tatort darstellen muss.
Quatsch. Ich wollte nur illustrieren, wie ein Ablageort zum Sterbeort werden kann, aber damit keinen Tatort darstellen muss.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:50http://www.gletschertraum.de/Lehrmaterialien/06Angriff_Skriptum.pdf
9 StGB „Eine Tat ist an jenem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des
Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder
nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.“
9 StGB „Eine Tat ist an jenem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des
Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder
nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.“
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:51@VomWinde
Beim lebendigen Ablegen käme tatsächlich noch der Tatbestand des Unterlassens am Ende hinzug, stimmt.
Beim lebendigen Ablegen käme tatsächlich noch der Tatbestand des Unterlassens am Ende hinzug, stimmt.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:51@Cathryn
Cathryn schrieb:Glaubst du denn echt, dass in 15 Jahren (!!!) kein Tier im Wald Knochen und Leichenteile verschleppt?Ich hab jetzt Eure Unterhaltung nicht verfolgt, aber doch, Teile des Skeletts wurden so weit verschleppt oder sind verrottet, so dass die Ermittler nach 15 Jahren im Umkreis von 100m nur unvollständige Überreste finden konnten.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:54Konjuktiv sie wurde aber nicht abgelegt sondern vergraben, die Ermittler habe sie ja teilweise ausgraben müssen,
also kann sie dort nicht gestorben sein, ich denke nicht, das der Täter sie lebendig ablegt , dann noch Seelen ruhig wartet, bis sie verstorben ist und sie dann sie ... vergräbt
also kann sie dort nicht gestorben sein, ich denke nicht, das der Täter sie lebendig ablegt , dann noch Seelen ruhig wartet, bis sie verstorben ist und sie dann sie ... vergräbt
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:55Wen soll ich jetzt ansprechen , geht etwas durcheinander .
Natürlich kann ein Ablageort auch ein Sterbeort sein, wo liegt da das Problem ?
Es geht mir nur darum wer ist für den Tod des Mädchens verantwortlich und dafür ist wer
zu 100.% verantwortlich !
Natürlich kann ein Ablageort auch ein Sterbeort sein, wo liegt da das Problem ?
Es geht mir nur darum wer ist für den Tod des Mädchens verantwortlich und dafür ist wer
zu 100.% verantwortlich !
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:56@jaska
Okay - begriffen.
Diese Aussage von dem Mädchen existiert also tatsächlich. Ja, dann kann es sein, dass sie sich einfach geirrt hat und den Zeitpunkt verwechselt hat oder dass das Wunschdenken, ihre Freundin lebe noch übermächtig war oder eben auch, dass ihr jemand sagte, sie solle bezüglich dieses Anrufes lügen, damit die Polzei glaube, Peggy lebe noch. Damit möchte ich nun niemandem beschuldigen. Es war nur einfach so ein Gedankenblitz auf @Cathryn `s Theorie.
Okay - begriffen.
Diese Aussage von dem Mädchen existiert also tatsächlich. Ja, dann kann es sein, dass sie sich einfach geirrt hat und den Zeitpunkt verwechselt hat oder dass das Wunschdenken, ihre Freundin lebe noch übermächtig war oder eben auch, dass ihr jemand sagte, sie solle bezüglich dieses Anrufes lügen, damit die Polzei glaube, Peggy lebe noch. Damit möchte ich nun niemandem beschuldigen. Es war nur einfach so ein Gedankenblitz auf @Cathryn `s Theorie.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:57@Konjunktiv
Opfer waren die Kinder eines Kunden - Eltern gerade unglücklich geschieden getrennt lebend und beide berufstätig.
Der Vater brachte die Kinder des öfteren nach Feierabend und am Wochenende mit in den Laden und hielt sich dort regelmäßig auf und war locker mit dem Ladenbesitzer befreundet.
Der Kontakt zu den Kindern im Laden in Anwesenheit des Erziehungsberechtigten war bei argwöhnischer Betrachtung schon ungewöhnlich intensiv.
Ohne Argwohn jedoch einfach ein netter Onkel der selbst kinderlos war , Hasenställe für die lieben , kleinen baute ect.
einige Zeit später wurde er verhaftet , vorher wohl auch mehrere Tage beschattet.
er hatte sich wochenlang regelmäßig & unbemerkt in Abwesenheit der Mutter heimlich nach der Schule , mit den Kindern verabredet , und ist mit ihnen irgendwo in die Pampa gefahren bis er aufflog , weil eines der beiden Kinder , das jüngere , einer Freundin seltsame Sachen erzählte - die erzählte es dann ihrer Mutter - und die wiederum der Mutter des betroffenen Kindes.
Erst das brachte die Ermittlungen gegen Ihn überhaupt ins Rollen.
Die Kinder vor allem das jüngere hatten nach seiner Verhaftung noch gar nicht wirklich realisiert was da mit Ihnen passiert war.
ob es im Nachhinein Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern gab welche man dann erst in einen Tatbezug bringen konnte weiß ich nicht.
Konjunktiv schrieb:Insofern halte ich es keinesfalls für erwiesen, dass Peggy gegen ihren Willen abgepasst wurde. Sie könnte mit jemandem aus freien Stücken in Kontakt getreten sei, da sie die Gefahr die von dieser Person ausging nicht erkannte und diese Person auch Peggy gegenüber die Gefahr verschleierte.Ein mir bekannter Ladenbesitzer wanderte wegen Kindesmißbrauchs in den Knast.
Opfer waren die Kinder eines Kunden - Eltern gerade unglücklich geschieden getrennt lebend und beide berufstätig.
Der Vater brachte die Kinder des öfteren nach Feierabend und am Wochenende mit in den Laden und hielt sich dort regelmäßig auf und war locker mit dem Ladenbesitzer befreundet.
Der Kontakt zu den Kindern im Laden in Anwesenheit des Erziehungsberechtigten war bei argwöhnischer Betrachtung schon ungewöhnlich intensiv.
Ohne Argwohn jedoch einfach ein netter Onkel der selbst kinderlos war , Hasenställe für die lieben , kleinen baute ect.
einige Zeit später wurde er verhaftet , vorher wohl auch mehrere Tage beschattet.
er hatte sich wochenlang regelmäßig & unbemerkt in Abwesenheit der Mutter heimlich nach der Schule , mit den Kindern verabredet , und ist mit ihnen irgendwo in die Pampa gefahren bis er aufflog , weil eines der beiden Kinder , das jüngere , einer Freundin seltsame Sachen erzählte - die erzählte es dann ihrer Mutter - und die wiederum der Mutter des betroffenen Kindes.
Erst das brachte die Ermittlungen gegen Ihn überhaupt ins Rollen.
Die Kinder vor allem das jüngere hatten nach seiner Verhaftung noch gar nicht wirklich realisiert was da mit Ihnen passiert war.
ob es im Nachhinein Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern gab welche man dann erst in einen Tatbezug bringen konnte weiß ich nicht.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 18:59@VomWinde
Soweit bekannt ist, war die Leiche nur teilweise vergaben. Mir ist hier unklar, ob die Ermittler nichts näheres sagen wollten zur Art der Ablage (nur lose verscharrt, abgelegt in einer Mulde etc.), und dies als Täterwissen zunächst zurückhalten wollen.
http://www.berliner-zeitung.de/ermittler-im-fall-peggy--kinderleiche-war-zum-teil-vergraben-24341778
Soweit bekannt ist, war die Leiche nur teilweise vergaben. Mir ist hier unklar, ob die Ermittler nichts näheres sagen wollten zur Art der Ablage (nur lose verscharrt, abgelegt in einer Mulde etc.), und dies als Täterwissen zunächst zurückhalten wollen.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 19:00@Hathora
Eine weitere Option wäre, dass da jemand eine falsche Fährte legen wollte und am Telefon Peggy überzeugend imitiert hat!
Eine weitere Option wäre, dass da jemand eine falsche Fährte legen wollte und am Telefon Peggy überzeugend imitiert hat!
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 19:01otternase schrieb:Eine weitere Option wäre, dass da jemand eine falsche Fährte legen wollte und am Telefon Peggy überzeugend imitiert hat!Wenn das eine jugendliche, weibliche Stimme war - dann müsste es einen jugendlichen/kindlichen Mitwisser gegeben haben, der da geholfen hat ...
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 19:01Konjunktiv, bin mir sogar sicher das die Ermittler sich das zurück gehalten haben mit der Information, den die Zeitungen haben da ja auch unterschiedliche Versionen geschrieben.
Peggy Knobloch
29.07.2016 um 19:10Cathryn schrieb: Und dass es kein Tatort ist, heißt lediglich, dass ...Genau das würde mich interessieren, woran die Ermittler den Auffindeort als Tatort ausschließen.
... dass keine Spuren gefunden wurden, die auf einen Kampf oder auf eine Gewalteinwirkung hindeuten und dass der Fundort nicht versteckt genug ist, um dort eine Tat zu begehen, ohne gesehen zu werden.Diese Begründung erscheint mir zu dürftig für einen Ausschluss. Vor allem habe ich das noch nirgends so gelesen.