traces schrieb:Wie bereits schon mal an anderer Stelle näher ausgeführt verfügt Kröber über eine äquivalente Ausbildung und nachgewiesene Befähigung in psychologischer Glaubhaftigkeitsbeurteilung. Alle Erfordernisse, Kenntnisse und Standards, die Klinische Rechtspsychologen innehaben hat er mit dieser äquivalenten Ausbildung ebenfalls erworben.
Was für eine äquivalente Ausbildung genau? Und woher stammt dein Wissen?
traces schrieb:Darüber hinaus machte die Fragestellung des Gerichts sowie die besonderen Aspekte des Beschuldigten die Anrufung eines psychiatrischen versus psychologischen Gutachters erforderlich. Auch hierfür gibt es gerichtliche Leitlinien.
Zur Frage der Schuldfähigkeit - meinetwegen. Aber die Glaubhaftigkeitsbegutachtung gehört eher in den Bereich der Rechtspsychologie.
Und "Leitlinien" mag es möglicherweise geben... aber
verbindlich sind die eben nicht. Und das ist das Entscheidende.
traces schrieb:Die Vorgaben sind klar und auch verbindlich vorgeschrieben. Dies ist einerseits darin begründet, dass es sich bei einer Glaubhaftigkeitsbeurteilung um ein völlig standardisiertes und zudem objektiviertes Vorgehen handelt, dessen Standards in den verantwortlichen Fach- und Ausbildungsgesellschaften als Leitlinien erhoben, festgehalten und gelehrt werden.
Nachzulesen u.a. bei der DGPPN.
Klar gibt es
Ausbildungen, für die verbindliche Vorgaben gelten. Wobei das von dir genannte Beispiel übrigens sehr schön zeigt, dass der forensisch-
psychiatrische Schwerpunkt eben stark auf der Schuldfähigkeits- und Prognosebegutachtung, und nicht auf der Glaubhaftigkeitsbegutachtung liegt.
Und ganz abgesehen davon, dass auch eine entsprechende Ausbildung längst noch keine Garantie für ein qualitativ hochwertiges Gutachten ist - Gerichte sind ja eben noch nicht einmal verpflichtet, hinsichtlich der Fragestellung objektiv als kompetent anzusehende Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen! Mal salopp gesagt - wen das Gericht für sachverständig hält, der
ist es. Entsprechend sind eben auch leider nur allzu oft die Ergebnisse.
Und nein - so völlig standardisiert und objektiviert ist die Glaubhaftigkeitsbegutachtung nicht... auch dann nicht, wenn sie korrekt durchgeführt wird. Bei allen Bemühungen um Objektivität und Nachvollziehbarkeit bleibt sie immer noch stark geprägt von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles.
traces schrieb:Eine Glaubhaftigkeitsbeurteilung entscheidet nicht danach, ob eine Geschichte gut oder schlecht nacherzählt wurde
Tja - eben. Genau das war aber H-L.K.s These. Dann bist du also wohl doch der Meinung, dass sein Gutachten erhebliche Mängel aufweist... :-)
traces schrieb:...und für die Untersuchung der Aussagegenese haben Kröber nun nachweislich entsprechende Dokumente gefehlt, wie z.B. die THH. Durch das Fehlen dieser Dokumente können sich weder Hinweise auf eine gerichtete noch sequenzielle Suggestion ableiten lassen. Kritik ist dabei an jenen Stellen zu üben, die diese Dokumente unterschlagen haben.
Nunja... er hätte jedenfalls einfach mal die Anzahl und Dauer der Vernehmungen zusammenzählen können, die mit U.K. im Laufe mehrerer Monate durchgeführt wurden... und bei denen er sehr lange Zeit darauf beharrte, mit dem Verschwinden von P.K. nichts zu tun zu haben. Selbst dann (zuerst) noch, als ihm weisgemacht wurde, man habe P.K.s Blut an seiner Kleidung entdeckt. Und als U.K. dann "gestand", machte er zu vielen Details unterschiedliche Angaben. Danach - auch bei der Begutachtung selbst - bestritt er die Tat wieder. Lagen all diese Informationen dem Gutachter auch nicht vor?
Und dass andere in diesem Fall keine Fehler gemacht hätten, sage ich übrigens ja auch gar nicht. Der Gutachter ist da nur ein Punkt von vielen.
@Hörteissenior Naja, deine Zitate sind nun aber wirklich schwach. Und an die vermeintlich gelöschten kompletten Negierungen von Missbrauchshandlungen kann sich hier niemand konkreter erinnern... obwohl sie doch so impertinent nachdrücklich geäußert wurden? Aha...
Übrigens liest du hier ja schon geraume Zeit mit und dürftest sehr genau wissen, dass derartige Beiträge nicht geduldet werden. Es würde es mich also wundern, wenn du beim Lesen solcher Äußerungen nicht sofort zur Dokumentation einen Screenshot gemacht hättest, bevor sie wieder verschwinden. Damit bist du doch immer recht schnell bei der Hand. Also schau einfach mal in deinem umfangreichen Archiv nach... ^^