Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:09Ja, darf man. Antwort: I hope so! (Wissenschaftstheorie)
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:11@pfiffi
Na siehste! Geht doch. Jetzt les ich mir mal in Ruhe deinen Link durch, den ich dir erst noch aus dem Kreuze leiern musste und dann können wir eventuell auch fundierter diskutieren :)
Na siehste! Geht doch. Jetzt les ich mir mal in Ruhe deinen Link durch, den ich dir erst noch aus dem Kreuze leiern musste und dann können wir eventuell auch fundierter diskutieren :)
pfiffi schrieb:Ja, darf man. Antwort: I hope so! (Wissenschaftstheorie)Mir war, als sagtest du einst, du entstammest dem Spross der Rechtsphilosophen, korrekt?
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:12@pfiffi
Aha danke.
Weißt du, Traces Ausführungen wirken auf mich wesentlich fundierter und kompetenter als deine gegenwärtigen Beiträge.
Bei ihm merkt man, dass er über einen entsprechenden Hintergrund verfügt.
@traces
Auf die Diskussion bin ich gespannt.
Aha danke.
Weißt du, Traces Ausführungen wirken auf mich wesentlich fundierter und kompetenter als deine gegenwärtigen Beiträge.
Bei ihm merkt man, dass er über einen entsprechenden Hintergrund verfügt.
@traces
Auf die Diskussion bin ich gespannt.
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:14@traces nein, Erinnerungsfehler deinerseits. Philosophie (Fachgebiet WT, analytische Philosophie, Logik), Nebenfächer Psych und Germ, dazu als Gasthörer Kriminologie. Ich entstamme einer massiv juristisch "vorgebildeten" Familie mit Staatsanwälten, Richtern, Anwälten Polizisten und habe insofern auch einiges an Hintergrundwissen über das System Justiz/Polizei.
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:15Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:17@traces
@pfiffi
Also ich kenne diese Richtlinien. Aber da steht nichts davon drin, dass psychiatrische Vorgutachten und psychiatrischen Gutachten von unterschiedlichen Experten erstellt werden müssen.
Auf mich wirkt das wie billige Stimmungsmache. Man könnte zum Beispiel konkret den Abschnitt zitieren, den man für relevant für diese Frage erachtet.
Nein, man mutet lieber den Leuten zu, sich auch ohne beruflichen Bezug da durchzukämpfen und zu erahnen, was der Behaupter meint.
Gasthörer Kriminologie? Wow!
@pfiffi
Also ich kenne diese Richtlinien. Aber da steht nichts davon drin, dass psychiatrische Vorgutachten und psychiatrischen Gutachten von unterschiedlichen Experten erstellt werden müssen.
Auf mich wirkt das wie billige Stimmungsmache. Man könnte zum Beispiel konkret den Abschnitt zitieren, den man für relevant für diese Frage erachtet.
Nein, man mutet lieber den Leuten zu, sich auch ohne beruflichen Bezug da durchzukämpfen und zu erahnen, was der Behaupter meint.
Gasthörer Kriminologie? Wow!
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:18@emz
Gleiche Regeln für Alle - ausnahmslos, das war der Tenor.
O.K., dann spielt für Dich die Schuldfähigkeit also keine Rolle mehr? Komisch nur, dass so jemand wie Holger E. in 2-3 Jahren wieder frei herumläuft - ohne Therapie. Das würde ja dann, wenn für Alle gleiche Regeln herrschen sollen und es keine Sonderrechte geben soll für Ulvi K. erst recht gelten. Seine Strafe hätte er im normalen Strafvollzug schon längst Abgesessen und wäre frei. Das kannst Du doch nicht im Ernst wollen, oder?
Gleiche Regeln für Alle - ausnahmslos, das war der Tenor.
O.K., dann spielt für Dich die Schuldfähigkeit also keine Rolle mehr? Komisch nur, dass so jemand wie Holger E. in 2-3 Jahren wieder frei herumläuft - ohne Therapie. Das würde ja dann, wenn für Alle gleiche Regeln herrschen sollen und es keine Sonderrechte geben soll für Ulvi K. erst recht gelten. Seine Strafe hätte er im normalen Strafvollzug schon längst Abgesessen und wäre frei. Das kannst Du doch nicht im Ernst wollen, oder?
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:19Blondi23 schrieb:Aha danke.Das ist doch schön.
Weißt du, Traces Ausführungen wirken auf mich wesentlich fundierter und kompetenter als deine gegenwärtigen Beiträge.
Bei ihm merkt man, dass er über einen entsprechenden Hintergrund verfügt.
@jaska: Siehe Vorgehensweise bei (unterstelltem) wissenschaftlichen Fehlverhalten. Wer beurteilt das? Wie wird es untersucht?
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:25ergänzend: Die Kriterien sind natürlich sinngemäß anzuwenden, da damals - Ulvi Kulac war noch rechtskräftig verurteilt - noch gar kein (bewusstes) wiss. Fehlverhalten vorlag.
Logisch ists aber identisch. Wie reagiere ich wissenschaftlich, wenn irgend etwas schief gegangen ist. Und eines darrf ich niemals: Denen, denen - sei es vorsätzlich, sei es entschuldbar, sei es unvermeidbar - ein Fehler unterlaufen ist die Bewertung des Falles endabschließend zu überlassen.
Logisch ists aber identisch. Wie reagiere ich wissenschaftlich, wenn irgend etwas schief gegangen ist. Und eines darrf ich niemals: Denen, denen - sei es vorsätzlich, sei es entschuldbar, sei es unvermeidbar - ein Fehler unterlaufen ist die Bewertung des Falles endabschließend zu überlassen.
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:27jaska schrieb:Du hast es doch schon beurteilt.Verstehe ich nicht. Ich sagte nur, dass ein bestimmter Verdacht nahe liegt.
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:28@pfiffi
Diese Diskussion können wir gleich im Keim beenden, da es in deiner Argumentation um ein "unterstelltes" Fehlverhalten geht. Es hindert niemanden, ein solches Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen - nur seltsamerweise scheint das bis zum heutigen Tag noch nicht geschehen zu sein.
1) WAS ist deiner Ansicht nach "schief" gegangen?
2) WEM ist WAS "vorsätzlich" an Fehlern unterlaufen?
3) WEM werde eine Bewertung des Falls "endabschließend" überlassen?
Diese Diskussion können wir gleich im Keim beenden, da es in deiner Argumentation um ein "unterstelltes" Fehlverhalten geht. Es hindert niemanden, ein solches Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen - nur seltsamerweise scheint das bis zum heutigen Tag noch nicht geschehen zu sein.
Logisch aber identisch. Wie reagiere ich wissenschaftlich, wenn irgend etwas schief gegangen ist. Und eines darrf ich niemals: Denen, denen - sei es vorsätzlich, sei es entschuldbar, sei es unvermeidbar - ein Fehler unterlaufen ist die Bewertung des Falles endabschließend zu überlassenWas eierst du so herum?! Werde doch mal bitte konkret!
1) WAS ist deiner Ansicht nach "schief" gegangen?
2) WEM ist WAS "vorsätzlich" an Fehlern unterlaufen?
3) WEM werde eine Bewertung des Falls "endabschließend" überlassen?
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:29@pfiffi
Auf welcher Grundlage basiert Dein Verdacht?
Ist Dir klar, dass dieses Vorgutachten aus 2010(?) keine Relevanz für den juristischen Aspekt in diesem Fall hatte? Von einem Fehler kann keine Rede sein.
Hier wären tatsächlich mal Fakten interessant, nicht nur Polemik.
Auf welcher Grundlage basiert Dein Verdacht?
Ist Dir klar, dass dieses Vorgutachten aus 2010(?) keine Relevanz für den juristischen Aspekt in diesem Fall hatte? Von einem Fehler kann keine Rede sein.
Hier wären tatsächlich mal Fakten interessant, nicht nur Polemik.
Peggy Knobloch
21.01.2015 um 22:32@Schimpanski
Wissen wir, ob H.E. im Strafvollzug eine Therapie macht ? Nein.
Ab davon ,
ja, U.K. wäre im normalen Strafvollzug schon draussen und dorthin wäre er gekommen, hätte er seine Missbrauchstaten vollumfänglich steuern können . Konnte er aber nicht ( und laut der letzten Anordnung ist er dazu wohl noch immer nicht in der Lage). Deshalb werden aus meiner Sicht Äpfel mit Birnen verglichen, führt man Argumente an, der die Unterbringungszeiten in der Forensik mit den Unterbringungszeiten im regulären Vollzug vergleicht.
Wissen wir, ob H.E. im Strafvollzug eine Therapie macht ? Nein.
Ab davon ,
ja, U.K. wäre im normalen Strafvollzug schon draussen und dorthin wäre er gekommen, hätte er seine Missbrauchstaten vollumfänglich steuern können . Konnte er aber nicht ( und laut der letzten Anordnung ist er dazu wohl noch immer nicht in der Lage). Deshalb werden aus meiner Sicht Äpfel mit Birnen verglichen, führt man Argumente an, der die Unterbringungszeiten in der Forensik mit den Unterbringungszeiten im regulären Vollzug vergleicht.