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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:09
@Blondi23
ich werde mich zu dem Thema nicht äußern. Das sollte (spezialisierten) Anwälten vorbehalten bleiben.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:09
@lawine

Ich bin auch auf deinen ursprünglichen Beitrag eingegangen, nicht auf den, in dem du LivingElvis etc. ansprichst. ;)
Aber warten wir mal deren Meinung ab.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:13
@traces
Ich denke @pfiffi ist es vielleicht gar nicht klar, dass wir von 4 Gutachten von 2 Gutachtern reden.
Dr. Kröber 2003 und 2014, einmal zum ersten Prozess. Er war der einzige Gutachter, der Ulvi K. zeitnah und ausführlich befragen konnte. Damals ging er davon aus, dass es keine Tathergangshypothese gab. Dieses Versäumnis galt als einer von zwei Wiederaufnahmegründen und Dr. Kröber konnte für den zweiten Prozess nochmal begutachten unter den neuen Gegebenheiten.
2010 gab es ein Gutachten durch Dr. Blocher, der Anlass ist mir nicht bekannt. Hier verweigerte Ulvi K. die Mitarbeit, so dass es ein Gutachten auf Aktenbasis war. 2014 beauftragte das Gericht Dr. Blocher erneut, diesmal um die Frage zu klären, inwiefern weitere Straftaten zu erwarten sind, v.a. im Hinblick auf den Wegfall des Mordvorwurfs.

Im Übrigen ist es definitiv nicht wissenschaftliche Praxis, ohne komplette Kenntnis ein Urteil zu fällen.

Danke für Deine Beiträge, die mag ich nicht missen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:28
@der_wicht ich finde die Diskussion hier verry verry hard, aber noch im Rahmen. Nach mir gehts ja nicht, aber ich würde es so durch laufen lassen. Erhellend!

@traces jede/r Wissenschaftler/in ist befangen, wenn es um ihre/seine Arbeit und deren Bewertung geht.

Im Einzelnen:
Falsch! Das erste Gutachten wäre in diesem Falle sowohl wissenschaftlich als auch juristisch ungültig! Im Übrigen wurde Kröbers Erstgutachten, zu dem die THH noch NICHT vorlag, im Nachgang als Ebensolches bewertet.

2. Wie vor grauer Urzeit hier schon ausführlichst beschrieben, war es nicht Kröbers Versäumnis, keine THH vorliegen zu haben, sondern ein Versäumnis der betreffenden Ermittlungsgruppe.
Wer da was versäumt hat, interessiert die Wissenschaftsgemeinde zunächst (!!!) nicht. Die Wissenschaftsgemeinde interessiert sich zunächst allein und ausschließlich für die Frage "Stimmts? Und wenn ja: warum?"

@jaska desto schlimmer! Desto schlimmer! Er hätte ne wieder als Guitachter zugelassen werden dürfen. Und das geht jetzt nicht gegen ihn als Wissenschaftler oder als Mensch...


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:29
@Schimpanski

Hier kannst du dir einen groben Einblick zum Thema Sicherungsverwahrung verschaffen:
Wikipedia: Sicherungsverwahrung
Den Sicherungsverwahrten werden jedoch mehr Hafterleichterungen gewährt, da für sie der Aufenthalt gerade nicht an ihre Schuld anknüpft, sondern der Sicherungsverwahrte sich dort einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor ihm befindet. Er erbringt insoweit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit, da er durch die Strafhaft seine Strafe vor Antritt der Sicherungsverwahrung bereits vollständig verbüßt hat.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:30
@pfiffi

Das kannst Du gerne ausweiten. Jeder Mensch könnte befangen sein, wenn er einen anderen beurteilt.

Aber darum geht es. Nicht um die Bewertung des vorhergehenden Gutachtens.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:31
@emz

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sexueller-missbrauch-von-kindern-bgh-erleichtert-sicherungsverwahrung-a-884314.html

Hatte das eben gefunden.
Gibt da aber anscheinend zahlreiche Faktoren, die in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Hatte gerade schon ein informatives Gespräch mit einem User, aber vll können die Experten sich diesbezüglich auch nochmal einbringen.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:35
sry, das von @Blondi23 Eingestellte ist nicht mehr aktuell.
Reformierung der Sicherungsverwahrung 2013!


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:37
@lawine

Das von mir? Der Artikel stammt aus 2013.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:39
egal, die alten Vorschriften zur SV waren bis längstens 31. Mai 2013 anwendbar.die Neuregelung trat zum 1. Juni 2013 in Kraft.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:39
@lawine

Ja, habs auch gefunden.
Hier nochmal zur Klarstellung:

http://www.strafakte.de/sicherungsverwahrung/reform-der-sicherungsverwahrung/

Danke für den Hinweis @lawine.
Kommt man echt durcheinander ;)


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:40
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:@jaska desto schlimmer! Desto schlimmer! Er hätte ne wieder als Guitachter zugelassen werden dürfen. Und das geht jetzt nicht gegen ihn als Wissenschaftler oder als Mensch...
Das ist Dein individuelles Empfinden, widerspricht aber keiner wissenschaftlichen Regel.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:45
@Blondi23
hervorzuhebender Satz deines verlinkten Artikels:
Ich denke, dass hier das letzte Wort der Ver­fas­sungs­rich­ter noch nicht ge­spro­chen ist
deswegen mein Verweis auf (qualifizierten) RA .


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:46
@lawine

Ja, lass uns mal abwarten, was LivingElvis und die anderen kompetenten User beizutragen haben. Ist vielleicht auch für andere User interessant.


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:09
So wie ich das verstanden habe, muss die Sicherungsverwahrung mit dem Urteil zusammen ausgesprochen worden sein und darf nicht, wie es in der Vergangenheit möglich war, erst nach Verbüßung der Strafe ausgesprochen werden.


@Schimpanski

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/missbrauchstaeter-in-kassel-zu-zwoelf-jahren-haft-verurteilt-a-954037.html


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:17
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist Dein individuelles Empfinden, widerspricht aber keiner wissenschaftlichen Regel.
Tut es. Sogar einer sehr grundlegenden (die Kontrolle meiner wissenschaftlichen Egebnisse obliegt nicht mir selber, sondern der scientific community, der ich, wenn sie Fragen hat, Rede und Antwort zu stehe habe.) Aber ich möchte das hier nicht vertiefen. Ersichtlich und offenkundig hat die haßerfüllte Anti-Ulvi-Community hiervon null Ahnung. Was LivingElvis hieran verbessern könnte, weiß ich nicht. Auch @LivingElvis kann ja aus der Tautologie "non: p und non-p" keine Kontradiktion machen.


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:20
@pfiffi
es geht aber nicht um Kontrolle einer wissenschaftlichen Arbeit !

um in deinem Kontext zu bleiben, wurde die Arbeit (das Gutachten) mit neuen Erkenntnissen neu verfasst!!


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:28
@pfiffi
Meine Einwände gelten nur, wenn die darstellung des RA stimmen, wenn der betreffrende Gutachter Ulvi Kulac also wirklich bereits begutachtet hat.....wem dem so ist, dann ist das ein veritabler Skandal.
nein, ist es nicht.
Als Kröber im WAV erneut als Gutachter bestellt wurde, gabs dieselbe fadenscheinige Argumentation.
Kröber hat ein neues Gutachten erstellt und oh Wunder - es wurde zum Grundstein für den Freispruch.

unabhängige Gutachter sind sehr wohl in der Lage, interessenunabhängige Gutachten zu erstellen.


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:40
Zitat von lawinelawine schrieb:um in deinem Kontext zu bleiben, wurde die Arbeit (das Gutachten) mit neuen Erkenntnissen neu verfasst!!
Also gut, ein letztes Mal. Danach aber muss ich von vorsätzlicher, willentlicher und wissentlicher Missersteherei ausgehen!

Also:

In einen wissenschaftlichen Streit darüber, ob p oder non-p, hat ein Gutacher nicht mehr endabschließend einzugreifen, wenn er vorher schon eingegriffen hat und der Streit substantiiert wieder auflebt.

Warum nicht? Bitte selber beantworten. Muss ich das jetzt auch noch leisten, möchte ich nun wirklich 100 Euro zur Vorkasse, sorry. Soviel Polemik möchte sein!


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Peggy Knobloch

22.01.2015 um 00:41
Zitat von lawinelawine schrieb:unabhängige Gutachter sind sehr wohl in der Lage, interessenunabhängige Gutachten zu erstellen.
gez Donald Stellwag. Nee iss klar ne...


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