Peggy Knobloch
21.01.2015 um 23:09@Blondi23
ich werde mich zu dem Thema nicht äußern. Das sollte (spezialisierten) Anwälten vorbehalten bleiben.
ich werde mich zu dem Thema nicht äußern. Das sollte (spezialisierten) Anwälten vorbehalten bleiben.
Falsch! Das erste Gutachten wäre in diesem Falle sowohl wissenschaftlich als auch juristisch ungültig! Im Übrigen wurde Kröbers Erstgutachten, zu dem die THH noch NICHT vorlag, im Nachgang als Ebensolches bewertet.Wer da was versäumt hat, interessiert die Wissenschaftsgemeinde zunächst (!!!) nicht. Die Wissenschaftsgemeinde interessiert sich zunächst allein und ausschließlich für die Frage "Stimmts? Und wenn ja: warum?"
2. Wie vor grauer Urzeit hier schon ausführlichst beschrieben, war es nicht Kröbers Versäumnis, keine THH vorliegen zu haben, sondern ein Versäumnis der betreffenden Ermittlungsgruppe.
Den Sicherungsverwahrten werden jedoch mehr Hafterleichterungen gewährt, da für sie der Aufenthalt gerade nicht an ihre Schuld anknüpft, sondern der Sicherungsverwahrte sich dort einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor ihm befindet. Er erbringt insoweit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit, da er durch die Strafhaft seine Strafe vor Antritt der Sicherungsverwahrung bereits vollständig verbüßt hat.
pfiffi schrieb:@jaska desto schlimmer! Desto schlimmer! Er hätte ne wieder als Guitachter zugelassen werden dürfen. Und das geht jetzt nicht gegen ihn als Wissenschaftler oder als Mensch...Das ist Dein individuelles Empfinden, widerspricht aber keiner wissenschaftlichen Regel.
Ich denke, dass hier das letzte Wort der Verfassungsrichter noch nicht gesprochen istdeswegen mein Verweis auf (qualifizierten) RA .
jaska schrieb:Das ist Dein individuelles Empfinden, widerspricht aber keiner wissenschaftlichen Regel.Tut es. Sogar einer sehr grundlegenden (die Kontrolle meiner wissenschaftlichen Egebnisse obliegt nicht mir selber, sondern der scientific community, der ich, wenn sie Fragen hat, Rede und Antwort zu stehe habe.) Aber ich möchte das hier nicht vertiefen. Ersichtlich und offenkundig hat die haßerfüllte Anti-Ulvi-Community hiervon null Ahnung. Was LivingElvis hieran verbessern könnte, weiß ich nicht. Auch @LivingElvis kann ja aus der Tautologie "non: p und non-p" keine Kontradiktion machen.
Meine Einwände gelten nur, wenn die darstellung des RA stimmen, wenn der betreffrende Gutachter Ulvi Kulac also wirklich bereits begutachtet hat.....wem dem so ist, dann ist das ein veritabler Skandal.nein, ist es nicht.
lawine schrieb:um in deinem Kontext zu bleiben, wurde die Arbeit (das Gutachten) mit neuen Erkenntnissen neu verfasst!!Also gut, ein letztes Mal. Danach aber muss ich von vorsätzlicher, willentlicher und wissentlicher Missersteherei ausgehen!
lawine schrieb:unabhängige Gutachter sind sehr wohl in der Lage, interessenunabhängige Gutachten zu erstellen.gez Donald Stellwag. Nee iss klar ne...