Peggy Knobloch
31.10.2014 um 12:35@JosefK1914
Ich meinte das "andere" Gericht. Gerichtshopping ist noch nicht erfunden, soweit ich weiß.
Ich meinte das "andere" Gericht. Gerichtshopping ist noch nicht erfunden, soweit ich weiß.
Dann sind jetzt also Ulvis Eltern am Verschwinden von Peggy schuld...ist ja interessant.lawine schrieb:tja, hätten das mal die Eltern ebenso gesehen und ihrem Sohn nicht ne eigene Wohnung und ein ungeregeltes Leben "gegönnt".
Dann wäre vielen Menschen, darunter UK, einigen Kindern in Lichtenberg- auch Peggy -viel erspart geblieben und vielleicht würde Peggy noch leben.
Grad geht es doch um Missbrauch auch an anderen Kindern. Es ist ja nun wohl ausgeschlossen, dass er wegen Peggy untergebracht wurde, wie immer wieder fälschlich von seinen Unterstützern behauptet wurde.Waidmann schrieb:Dann sind jetzt also Ulvis Eltern am Verschwinden von Peggy schuld...ist ja interessant.
Zumindest mit dem Missbrauch AUCH an Peggy, hat das was zu tun. Lies doch einfach die Begebenheit mit den Plätzchen nach ;)Waidmann schrieb:Und was hat das,was du schreibst, mit der Verbindung zwischen Ulvis Eltern und dem Verschwinden von Peggy zu tun?
deine Interpretation ;)Waidmann schrieb:Dann sind jetzt also Ulvis Eltern am Verschwinden von Peggy schuld
ist im Fall einer Entlassung vorgesehen, dass er trotz Rödel als bestellter Betreuerinjaska schrieb:Er hat gelernt, dass das damals nicht richtig war, und er kann jetzt damit umgehen
in eine Wohnanlage für Menschen mit geistiger Behinderung umzieh(t) en, in der er umfassend betreut würde.
Ich meinte für den Termin im Januar letztendlich eine andere Kammer. Aber selbst ein anderes Gericht könnte sich bei einer Beschwerde bzgl. der vorliegenden Entscheidung damit beschäftigen. "Gerichtshopping" ist in unserem Rechtssystem letztendlich sogar gewollt. Das "Gerichtshopping" - wie Sie es abfällig nennen - kann sogar bis zum EGMR gehen.Frau.N.Zimmer schrieb:Ich meinte das "andere" Gericht. Gerichtshopping ist noch nicht erfunden, soweit ich weiß.
Sagen wir es mal so, ob trotz Freispruchs NOCH die Unterbringung berechtigt ist, also ob er noch wegen dem Mord an Peggy (also wegen Peggy) untergebracht ist, wissen wir nicht. Das Gericht hat hier diese Überprüfung aus formellen Gründen abgelehnt.Frau.N.Zimmer schrieb:Grad geht es doch um Missbrauch auch an anderen Kindern. Es ist ja nun wohl ausgeschlossen, dass er wegen Peggy untergebracht wurde, wie immer wieder fälschlich von seinen Unterstützern behauptet wurde.
diejenigen, die nicht auf "ignore" geschaltet haben, wissen warum er untergebracht wurde und da bislang auch blieb- und zwar wenige Tage bevor er aus eigener Initiative/Elterninitiative in der Psychiatrie .JosefK1914 schrieb:also ob er noch wegen dem Mord an Peggy (also wegen Peggy) untergebracht ist, wissen wir nicht
Nochmal: Lies doch einfach selbst. Erwartest Du das ich hier Namen nenne? Würd ich sogar wenn es nicht gegen die Almy-Regeln wäre.Waidmann schrieb:Nochmal:Wer behauptet denn nun immer noch,dass Ulvi wegen Peggy weggesperrt ist?
Nun @JosefK1914 , im Januar ist halt wieder mal ein Jahr um und das jährliche Gutachten steht an. Ich sehe da nicht, dass sich das Gericht vor irgend was "gedrückt" hat. Sie handeln bzw. gehen so vor, wie es halt gesetzlich üblich ist und springen nicht, wenn die Unterstützergruppe schreit: "Freiheit für Herrn Kulac" .JosefK1914 schrieb:Aber die Frage des Bleibens, ist nach wie vor ungeklärt, da sich das Gericht um diese Entscheidung gedrückt hat, weil es meint, ja bis Januar ist ja nicht mehr lange hin.
JETZTDumas schrieb: "Freiheit für Herrn Kulac" .
Auch der Verteidiger von Ulvi Kulac habe weder eine vorgezogene Entlassung noch eine vorzeitige Anhörung beantragt, betonte Goger. „Ich vermute, auch dort hat man aus dem neuen Gutachten die gleichen Schlüsse gezogen, wie sie das Gericht gezogen hat.“ Zum genauen Inhalt äußerte sich Goger nicht.@JosefK1914
So viel dazu...JosefK1914 schrieb:Ich meinte für den Termin im Januar letztendlich eine andere Kammer. Aber selbst ein anderes Gericht könnte sich bei einer Beschwerde bzgl. der vorliegenden Entscheidung damit beschäftigen.
Keine Entlassung in diesem Jahr: Über Ulvi Kulacs Freilassung wird im Januar entschieden
Ulvi Kulac wird vorerst nicht aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen. Der Grund ist rein bürokratisch. Das Bayreuther Landgericht müsste die üblicherweise im Januar stattfindende turnusgemäße Anhörung vorziehen. Dafür sieht das Gericht aber nach Angaben von gestern keinen Anlass.
Nachdem Ulvi Kulac im vergangenen März vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen worden war, hatte das Gericht angeordnet, die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zu überprüfen. Dort saß Ulvi allerdings nicht wegen des vermeintlichen Mordes, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ein Gutachten soll klären, welche Gefahr von dem heute 36-Jährigen ausgeht.
jaska schrieb:Dort saß Ulvi allerdings nicht wegen des vermeintlichen Mordes, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Na auf das Gutachten bin ich gespannt...jaska schrieb:in Gutachten soll klären, welche Gefahr von dem heute 36-Jährigen ausgeht.
Er ist allerdings weiterhin in der Psychiatrie untergebracht, weil er Kinder sexuell missbraucht hat.
"Es haben sich viele Lichtenberger gefreut, mich wiederzusehen", berichtete Ulvi von seinem Besuch. "Es hat sich fast nichts im Ort verändert. Nur den Schlossberg habe ich nicht wieder erkannt." Er sei vor wenigen Tagen im Freibad vom Fünf-Meter-Turm gesprungen und dürfe in einem Bayreuther Tierheim Hunde spazieren führen.
"Die Auflagen wurden nach dem Freispruch gelockert", sagte Gudrun Rödel. Bei der Eröffnung der Bayreuther Wagner-Festspiele beobachtete Ulvi den Promi-Aufmarsch am Rand des roten Teppichs - und wurde von etlichen Bayreuthern selbst wie ein Promi behandelt und vielfach fotografiert. "Ich habe aber auch viel fotografiert, den Beckstein und den Herrmann", meinte Ulvi.Gruß, Dumas