Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:27Für mich ist Ulvi Kulac durch das WAV entlastet und es kämen genauso gut andere Personen in Verdacht, etwas mit dem Verschwinden von Peggy zu tun zu haben. Daher hoffe ich, dass die Wahrheit bald bekannt wird. Es laufen ja Ermittlungen. Und zu irgendwelche Prognosen, wie sich Ulvi Kulac in Freiheit verhalten wird, werde ich mich nicht äußern. Das steht mir auch nicht zu. Da ich keine Fachkenntnisse habe und keine Fachkompetenz habe.
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:27Blondi23 schrieb:Ok :P::D :D
Dann kann es aber noch dauern, bis du deine Antwort erhalten wirst. Wenn überhaupt.
Und wenn ich die ganze Nacht da sitze...ich möchte ein JA oder NEIN.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:30sigbert schrieb:Hallo... Die Antwort... Den Rest liest eh keiner...:D :D :D
@PillePalin ich frag bitte nochmal:
Dumas schrieb:Würdest Du Deinem Kind mit Ulvi Kulac Umgang gewähren?Gruß, Dumas
Klare Frage, einfache Antwort: JA oder NEIN ?
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:37Vielleicht auf andere Weise @PillePalin . Also wenn mir jemand die Frage stellt, ob ich mein Kind mit Herrn Kulac allein lassen würde bzw. den Umgang mit ihm tolerieren würde, ist meine Antwort ein klares NEIN!
So, jetzt Du. JA oder NEIN. Vielen Dank für Deine Antwort im Voraus.
Gruß, Dumas
So, jetzt Du. JA oder NEIN. Vielen Dank für Deine Antwort im Voraus.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:43der_wicht schrieb:Jetzt wird bitte wieder zum Thema diskutiert!Kannst das bitte genauer definieren? Also Herr Kulac gehört jetzt nicht zum Thread-Thema?
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:47@Dumas
Diese mehrseitige Unterhaltung zum Frage- und Antwort-Spiel, zwischen Dir und pillepalin, gehört nicht zum Topic. Wenn ihr "Du hast mein Schippchen geklaut" spielen wollt, dann macht das doch künftig per PN, statt stundenlang in der Diskussion.
Diese mehrseitige Unterhaltung zum Frage- und Antwort-Spiel, zwischen Dir und pillepalin, gehört nicht zum Topic. Wenn ihr "Du hast mein Schippchen geklaut" spielen wollt, dann macht das doch künftig per PN, statt stundenlang in der Diskussion.
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:53der_wicht schrieb:Diese mehrseitige Unterhaltung zum Frage- und Antwort-Spiel, zwischen Dir und pillepalin, gehört nicht zum Topic. Wenn ihr "Du hast mein Schippchen geklaut" spielen wollt, dann macht das doch künftig per PN, statt stundenlang in der Diskussion.Ich erlaube mir, Dir zu widersprechen.
Ich hatte nur eine einfache Frage gestellt, weil @PillePalin Herrn Kulac als Kinderschänder ausgeschlossen hat bzw. seine Taten nicht wissen will. Die Mißbrauchsfälle von ihm sind aber belegt! Und darauf hin meine Frage. Ist das so verwerflich, dass ich nach frage, wenn ich keine Antwort erhalte?
Aber gut, ich laß es sein...werde nicht mehr nachfragen.
der_wicht schrieb:dann macht das doch künftig per PNNein danke, ich mach das lieber öffentlich.
der_wicht schrieb:Wenn ihr "Du hast mein Schippchen geklaut" spielen wollto.k. ...wenn Du das so siehst.
Wie gesagt, ich frage nicht mehr nach.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 20:59Peggy Knobloch
01.08.2014 um 21:00@Dumas
Objektiv betrachtet hat da wieder mal einer gezielt gestichelt und die Gemüter erhitzt. Und jetzt isse wech...
Nimm als Antwort ein klares "NEIN", da scheint Ihr einer Meinung zu sein :)
Zum Thema: es gibt keine Entlastung Ulvi K.'s bzgl des Mordes, was in Deutschland auch nicht nötig ist. Da muss die Tat bewiesen werden und das konnten die Richter beim WAV nicht. Deshalb der Freispruch.
Dass damit keinerlei neue Erkenntnisse aufkamen war zu befürchten.
Und ob nach so langer Zeit überhaupt noch was rauskommt steht in den Sternen.
Hoffen wir das Beste.
Objektiv betrachtet hat da wieder mal einer gezielt gestichelt und die Gemüter erhitzt. Und jetzt isse wech...
Nimm als Antwort ein klares "NEIN", da scheint Ihr einer Meinung zu sein :)
Zum Thema: es gibt keine Entlastung Ulvi K.'s bzgl des Mordes, was in Deutschland auch nicht nötig ist. Da muss die Tat bewiesen werden und das konnten die Richter beim WAV nicht. Deshalb der Freispruch.
Dass damit keinerlei neue Erkenntnisse aufkamen war zu befürchten.
Und ob nach so langer Zeit überhaupt noch was rauskommt steht in den Sternen.
Hoffen wir das Beste.
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 21:00der_wicht schrieb:Hast Du das Gefühl, dass ich mit Dir darüber diskutieren will?Nein, hab ich nicht. Aber es sollte einem User erlaubt sein, den Standpunkt aus seiner Sicht zu erklären. Vielen Dank.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 21:03jaska schrieb:Objektiv betrachtet hat da wieder mal einer gezielt gestichelt und die Gemüter erhitzt. Und jetzt isse wech...Danke Jaska :) Werte die "Antwort" jetzt auch so.
Nimm als Antwort ein klares "NEIN", da scheint Ihr einer Meinung zu sein :)
jaska schrieb:Zum Thema: es gibt keine Entlastung Ulvi K.'s bzgl des Mordes, was in Deutschland auch nicht nötig ist. Da muss die Tat bewiesen werden und das konnten die Richter beim WAV nicht. Deshalb der Freispruch.Ja Jaska, Du hast recht :)
Dass damit keinerlei neue Erkenntnisse aufkamen war zu befürchten.
Und ob nach so langer Zeit überhaupt noch was rauskommt steht in den Sternen.
Hoffen wir das Beste.
Gruß, Dumas
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 23:11@jaska
Ulvi K. wurde freigesprochen, weil er die Tat, so wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, nicht begangen haben KANN.
D.h., man konnte ihm "nicht nur" die Tat nicht nachweisen, es ist unmöglich, dass er die Tat so begangen haben kann.
Uliv K. ist damit zu 100% entlastet.
jaska schrieb:Zum Thema: es gibt keine Entlastung Ulvi K.'s bzgl des Mordes, was in Deutschland auch nicht nötig ist. Da muss die Tat bewiesen werden und das konnten die Richter beim WAV nicht. Deshalb der Freispruch.Nein, so kannst Du das nicht sagen.
Ulvi K. wurde freigesprochen, weil er die Tat, so wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, nicht begangen haben KANN.
D.h., man konnte ihm "nicht nur" die Tat nicht nachweisen, es ist unmöglich, dass er die Tat so begangen haben kann.
Uliv K. ist damit zu 100% entlastet.
Peggy Knobloch
01.08.2014 um 23:59@Heike75
Eben. Dass er die Tat IN DIESER FORM begangen HAT. Eine andere Form wurde ja nicht besprochen. So sind Restzweifel, wie bei jedem anderen, der als TV geführt wird, durchaus zulässig. Ich kann die User verstehen, die sagen, dass sie ihn nicht vollständig ausschließen wollen. Aber das Thema gehört nicht hierher. Den juristischen Aspekt UK betreffend, das Ergebnis des WAVs etc. gehören normalerweise in einen eigenen Thread. Hier sollten nur Sachen thematisiert werden, die in einer direkten Verbindung zu Peggy stehen. Dazu gehört nun mal eben nicht, ob das WAV in der Form korrekt war oder nicht.
Letzteres geht nicht nur an dich, sondern auch an die anderen User, die öfter mal die juristischen Hintergründe darstellen.
Eben. Dass er die Tat IN DIESER FORM begangen HAT. Eine andere Form wurde ja nicht besprochen. So sind Restzweifel, wie bei jedem anderen, der als TV geführt wird, durchaus zulässig. Ich kann die User verstehen, die sagen, dass sie ihn nicht vollständig ausschließen wollen. Aber das Thema gehört nicht hierher. Den juristischen Aspekt UK betreffend, das Ergebnis des WAVs etc. gehören normalerweise in einen eigenen Thread. Hier sollten nur Sachen thematisiert werden, die in einer direkten Verbindung zu Peggy stehen. Dazu gehört nun mal eben nicht, ob das WAV in der Form korrekt war oder nicht.
Letzteres geht nicht nur an dich, sondern auch an die anderen User, die öfter mal die juristischen Hintergründe darstellen.
Peggy Knobloch
02.08.2014 um 00:12Ich bin neu hier und wirklich erschüttert. Nach Recherche im Netz bin ich auf diese Seite gestossen und bin ehrlich entsetzt, was ich gefunden habe.
Hat jemand mehr Informationen hinsichtlich des etwaigen sexuellen Mißbrauchs von Peggy?
Gruß
Link deaktiviert (unerwünschte Quelle)
Hat jemand mehr Informationen hinsichtlich des etwaigen sexuellen Mißbrauchs von Peggy?
Gruß
Peggy Knobloch
02.08.2014 um 00:40@Blondi23,
Er konnte Einiges (z.B. zum WAV) gut erklären.
Ich möchte seine Beiträge nicht missen.
Blondi23 schrieb:Eben. Dass er die Tat IN DIESER FORM begangen HAT.Wie meinst Du das?
Blondi23 schrieb:Letzteres geht nicht nur an dich, sondern auch an die anderen User, die öfter mal die juristischen Hintergründe darstellen.Ich finde die Beiträge von @JosefK1914 nicht nur interessant, sondern sehr wichtig.
Er konnte Einiges (z.B. zum WAV) gut erklären.
Ich möchte seine Beiträge nicht missen.
Peggy Knobloch
02.08.2014 um 00:46Heike75 schrieb:Ich möchte seine Beiträge nicht missen.Habe ich irgendwo gesagt, dass man auf Beiträge einiger User verzichten könne? Ich habe nur gesagt, dass einige Aspekte besser in einem gesonderten Thread behandelt würden, da man diesen dann besser gerecht würde. ;)
Heike75 schrieb:Wie meinst Du das?Wenn ich eine Theorie aufstelle und diese Theorie zur Verhandlung bringe, dann wird genau diese Theorie Bezug genommen und die einzelnen Punkte entweder belegt oder widerlegt. Jede andere Theorie, die auch möglich sein könnte, wird aber nicht behandelt, weil sich das Verfahren hinziehen würde und man sich ja nur auf das Wesentliche konzentriert. Nämlich auf das, was im Vorfeld schon immer von Bedeutung gewesen ist.
Peggy Knobloch
02.08.2014 um 07:38@Heike75
In dem WAV ging es gar nicht um die Tatausführung selbst, es wurden weder Motiv noch Alibi oder sonstige tatrelevante Dinge thematisiert. Es ging erst mal nur um Zweifel am früheren Urteil bzw. darum, ob wirklich zweifelsfrei eine Entscheidung zuungunsten von Ulvi K. getroffen werden kann.
Und diese Richter samt Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass das ohne Beweise und nur aufgrund der vorliegenden Indizien nicht möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft wurdeda bei ihrer Forderung nach Freispruch konkreter:
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 13. Mai 2014 (Auszug)
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04363/
Heike75 schrieb:Ulvi K. wurde freigesprochen, weil er die Tat, so wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, nicht begangen haben KANN.Worauf fußt Deine Aussage?
In dem WAV ging es gar nicht um die Tatausführung selbst, es wurden weder Motiv noch Alibi oder sonstige tatrelevante Dinge thematisiert. Es ging erst mal nur um Zweifel am früheren Urteil bzw. darum, ob wirklich zweifelsfrei eine Entscheidung zuungunsten von Ulvi K. getroffen werden kann.
Und diese Richter samt Staatsanwaltschaft waren sich einig, dass das ohne Beweise und nur aufgrund der vorliegenden Indizien nicht möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft wurdeda bei ihrer Forderung nach Freispruch konkreter:
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 13. Mai 2014 (Auszug)
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04363/
Der tragende Grund für die seinerzeitige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes am 30.04.2004 durch das Landgericht Hof war das zunächst von ihm abgelegte, später aber widerrufene Geständnis, er habe Peggy getötet, ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie sich nicht mehr gerührt habe.
Der Sachverständige Prof. Dr. Kröber hat nach der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Bayreuth in seinem ergänzenden mündlichen Gutachten vom 06.05.2014 in der Hauptverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren - erstmals anders als bisher - ausgeführt, dass nach wie vor eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spreche, das Geständnis des Angeklagten sei erlebnisbegründet, es könne aber heute aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt habe.
Sonstige Beweise für eine Täterschaft des Angeklagten, unmittelbare Tatzeugen, beweiskräftige Spuren oder ein Tatort mit Leiche sind trotz der umfangreichen Ermittlungen bis heute nicht bekannt.
Bei dieser Sachlage ist - wenn aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt hat - im Zweifel für den Angeklagten auf Freispruch zu plädieren.