Peggy Knobloch
03.08.2014 um 16:01Wäre ja wirklich interesant mal diese BEWEISE von der BI zu lesen!
Dürfen-können oder wollen sie sie nicht veröffendlichen ?
Dürfen-können oder wollen sie sie nicht veröffendlichen ?
JosefK1914 schrieb:Heiße Luft war das erste Verfahren. Dort wurden die Zeugenaussagen so gewertet, dass es zur Ansicht des Gerichts passte. Wirkliche Beweise für einen Mord hat es nie gegeben.Das hast Du aber nett geschrieben. Für mich war es ein Justizskandal. Was will man aber auch für ein Verfahren erwarten, wenn es solche Ermittlung(spannen)en gab?
Zfaktor schrieb:Wäre ja wirklich interesant mal diese BEWEISE von der BI zu lesen!Damit die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird? Besser nicht.
Dürfen-können oder wollen sie sie nicht veröffendlichen ?
Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth, 13. Mai 2014 (Auszug)Das hier ist der Antrag der Staatsanwaltschaft. Es beinhaltet das, was die Staatsanwaltschaft gern hätte (inkl. der Begründung dazu). Es hat nichts mit dem Urteil, das letztendlich gesprochen wurde, zu tun. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde nicht statt gegeben (Am Rande: Dem Antrag der Verteidigung ebenfalls nicht...)
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2014/04363/
Der tragende Grund für die seinerzeitige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes am 30.04.2004 durch das Landgericht Hof war das zunächst von ihm abgelegte, später aber widerrufene Geständnis, er habe Peggy getötet, ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie sich nicht mehr gerührt habe.
Der Sachverständige Prof. Dr. Kröber hat nach der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Bayreuth in seinem ergänzenden mündlichen Gutachten vom 06.05.2014 in der Hauptverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren - erstmals anders als bisher - ausgeführt, dass nach wie vor eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spreche, das Geständnis des Angeklagten sei erlebnisbegründet, es könne aber heute aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt habe.
Sonstige Beweise für eine Täterschaft des Angeklagten, unmittelbare Tatzeugen, beweiskräftige Spuren oder ein Tatort mit Leiche sind trotz der umfangreichen Ermittlungen bis heute nicht bekannt.
Bei dieser Sachlage ist - wenn aussagepsychologisch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt hat - im Zweifel für den Angeklagten auf Freispruch zu plädieren.
jaska schrieb:Mittelbayerische Zeitung, 14. Mai 2014Den Artikel in der Mittelbayrischen Zeitung konnte ich leider nicht finden.
FAZ, 14. Mai 2014In diesem Teil des Berichts geht es ebenfalls um den Antrag der Staatsanwaltschaft und den Antrag der Verteidigung. Beides hat mit dem Urteil nichts zu tun, es sind die Plädoyers der "Parteien", wie das Urteil nach deren Meinung aussehen MÜSSTE...
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-ulvi-k-ist-freigesprochen-aber-noch-nicht-frei-12939083.html
Staade: Im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht wusste damit alles, was es wissen musste, und beendete frühzeitig die Beweisaufnahme. Dass es zu einem Freispruch kommen würde, hatte sich spätestens am Dienstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft abgezeichnet, als Staatsanwältin Sandra Staade die Anklage fallen ließ. Sie sagte: „Wir haben letztendlich nur das damalige Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber womöglich falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.“
Verteidiger Michael Euler hatte den Freispruch ebenfalls gefordert, jedoch nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil er die Unschuld seines Mandanten als erwiesen ansah. Das Gericht habe Zeugen keine Beachtung geschenkt, die angegeben hatten, Peggy auch nach dem von der Polizei vermuteten Todeszeitpunkt noch in ihrem Heimatort, dem oberfränkischen Lichtenberg, gesehen zu haben.
Richter: Geständnis war mit keinem Sachbeweis belegt
Richter Eckstein folgte dieser Darstellung in seiner Begründung des Urteils nicht. Anhand der Zeugenaussagen ließe sich nicht zweifelsfrei belegen, dass Peggy später noch gesehen wurden. Das Gericht begründete den Freispruch mit Zweifeln am Geständnis. „Das Geständnis mit Divergenzen und Ungereimtheiten kann keine Grundlage für eine Verurteilung sein“, sagt Eckstein. „Hinzu kommt noch, dass dieses Geständnis mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen ist.“
Heike75 schrieb:Das hier ist der Antrag der Staatsanwaltschaft.Das habe ich nicht verheimlicht und bewußt ist es mir natürlich auch gewesen.
Heike75 schrieb:Den Artikel in der Mittelbayrischen Zeitung konnte ich leider nicht finden.Nicht schlimm, denn dieser Satz wurde in vielen Artikeln genau so zitiert, den habe ich nicht erfunden; eine Auswahl (auch 3mal auf mittelbayerische.de):
Heike75 schrieb:In diesem Teil des Berichts geht es ebenfalls um den Antrag der Staatsanwaltschaft und den Antrag der Verteidigung. Beides hat mit dem Urteil nichts zu tun, es sind die Plädoyers der "Parteien", wie das Urteil nach deren Meinung aussehen MÜSSTE...Schon klar, aber diesen Teil des Artikels zu zitieren war wichtig, um einzuschätzen, was über die Entscheidung des Gerichtes gesagt wird. Und dort heisst es eben klar, dass das Gericht am Geständnis gezweifelt hat. Da steht nun mal nicht das, was Du behauptet hast:
Heike75 schrieb:Uliv K. ist damit zu 100% entlastet.
Heike75 schrieb:In der Urteilsbegründung sagt Richter Eckstein (nicht O-Ton), dass es bis zum heuten Tag keinen Nachweis / Hinweis gibt, dass Ulvi K. Peggy K. getötet hat...Gibt es die Urteilsbegründung? Wo?
Heike75 schrieb:Aber der dickste Brocken ist wohl die Tatsache, dass Peggy K. laut Zeugen nach 14:00 Uhr gesehen wurde.widerspricht auch dem hier:
jaska schrieb:Richter Eckstein folgte dieser Darstellung in seiner Begründung des Urteils nicht. Anhand der Zeugenaussagen ließe sich nicht zweifelsfrei belegen, dass Peggy später noch gesehen wurden.Tut mir ja leid, aber ich kann Deiner Argumention nicht folgen, auch weil ich Deine Aussagen nirgends wiederfinde, gerade z.B. was den letzten Punkt betrifft. Du sagst, der Richter hätte den Kinderzeugen Glauben geschenkt, ich finde dagegen, er hätte auch an diesen Sichtungen Zweifel gehabt. Was wiegt denn nun mehr?
jaska schrieb:Was die Wahrheitsfindung über den 7. Mai 2001 angeht hat das WAV aber rein gar nichts gebracht.Das WAV hat gebracht, dass Ulvi K. zu unrecht wegen Mordes verurteilt wurde.
jaska schrieb:Gibt es die Urteilsbegründung? Wo?Hier:
jaska schrieb:FAZ, 14. Mai 2014
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-freispruch-fuer-ulvi-k-12938726.html
jaska schrieb:Lahrer Zeitung, 14. Mai 2014http://www.lahrer-zeitung.de/inhalt.urteile-neuer-peggy-prozess-endet-mit-freispruch-fuer-ulvi-k.9157f33a-546b-4c30-a95c-b72a8ee15f6b.html
jaska schrieb:Süddeutsche, 14. Mai 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/freispruch-im-peggy-prozess-gericht-ordnet-neues-gutachten-an-1.1962299
jaska schrieb:Spiegel, 14. Mai 2014Ich höre hier auf, da der Abschnitt in jedem Artikel identisch ist. Ich wollte nicht glauben, dass Zeitungen so eindeutig von einander abschreiben, aber sie tun es.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-knobloch-freispruch-fuer-ulvi-k-in-bayreuth-a-969274.html
Und dort heisst es eben klar, dass das Gericht am Geständnis gezweifelt hat. Da steht nun mal nicht das, was Du behauptet hast:Wenn ein Freispruch erster Klasse mit dem Hinweis, dass es absolut nichts gibt, was Ulvi K. mit dem Verschwinden von Peggy in Verbindung bringt und die Aussage zur Rehabilitierung keine Entlastung ist, dann weiss ich nicht, was noch eine Entlastung sein könnte.
Uliv K. ist damit zu 100% entlastet...
jaska schrieb:Juristisch mag Ulvi K. entlastet sein.Genau.
Na dann wäre es doch jetzt, nachdem das WAV abgeschlossen ist, ganz sinnvoll, sich diesen
Rödel, eine gelernte Rechtsanwaltsgehilfin im Ruhestand, beklagt vor allem, dass die Vernehmungs- und Ermittlungsprotokolle aus jener Zeit in den Verfahrensakten nicht auffindbar sind. Sie seien keineswegs verloren gegangen, betont Oberstaatsanwalt Potzel, sondern in den sogenannten Spurenakten abgelegt. Diese gehörten aber nicht zu den Hauptakten, die für den Wiederaufnahmeprozess wichtig sind.
ApisMelli schrieb:Peggys Mutter hat gesagt bzgl. dem großen Freund. Sie hat schon viel gesagt, würde diese Aussage nicht überbewerten.Aaaaaaach, noch jemand der gegen Peggys Mutter schießt. Da sind mir die U.K. Kritiker doch viel lieber, denn der hat nun mal vielfach Kinder missbraucht!
ApisMelli schrieb:Hat jemand die Infos/Datum bzgl. der Belohnung ?Belohnung: Habe ich nicht direkt vorliegen, aber wurde hier schon oft angesprochen, von daher solltest du etwas im Thread dazu finden.
Datum …. DM 50000 ausgelobt vom Bayerischen Landeskriminalamt ?
(ist eine so relative hohe Belohnung üblich?)
Datum …. DM 5000 ausgelobt von der Lokalzeitung Frankenpost ?
Und dann das Datum von der ominösen SMS die S.K. an den Polizeibeamten geschickt bzw. weitergeleitet hat?
Mao1974 schrieb:Entschuldige bitte, Peggys Mutter selbst sagte in einem Interview, sie hätte Peggy vor dem Umgang mit UK gewarnt. Daraufhin habe Peggy gesagt, er sei eben ihr "großer Freund".Um ehrlich zu sein, ist mir dieses Interview, auf welches sich Mao1974 bezieht, gerade nicht im Gedächtnis. Ich habe es so in Erinnerung, dass Peggy, ihren Großeltern gegenüber von einem großen Freund sprach. Ich selbst glaube, dass es sich dabei um H.E. gehandelt haben dürfte. Trotzdem hätte auch ich als Elternteil meinem Kind den Kontakt zu U.K. untersagt und es vor diesem gewarnt. Allerdings bin ich auch kein Lichtenberger, der bereit wäre U.K. ein falsches Alibi zu geben um seine Taten zu decken!