Peggy Knobloch
02.08.2014 um 07:59@jaska
Der Urteilsspruch lautete "aus tatsächlichen Gründen". Das war kein Freispruch mangels Beweisen. Das Gericht hielt eben entlastende Zeugenaussagen für glaubwürdig. So hat es speziell auf die Zeugenaussage hingewiesen, dass Peggy gesehen wurde, als sie schon näher am Wohnhaus war. Und damit war die ganze Sache hinfällig.
Das nennt man die juristische Wahrheit.
Das ist eben der Punkt, es gab ja eine vielzahl von entlastenden Indizien, die das erste Gericht einfach vom Tisch gefegt hatte. Da braucht man sich mit einer fiktiven Tatausführung, für die es keinerlei Spuren gibt, nicht beschäftigen.
Der Urteilsspruch lautete "aus tatsächlichen Gründen". Das war kein Freispruch mangels Beweisen. Das Gericht hielt eben entlastende Zeugenaussagen für glaubwürdig. So hat es speziell auf die Zeugenaussage hingewiesen, dass Peggy gesehen wurde, als sie schon näher am Wohnhaus war. Und damit war die ganze Sache hinfällig.
Das nennt man die juristische Wahrheit.
Das ist eben der Punkt, es gab ja eine vielzahl von entlastenden Indizien, die das erste Gericht einfach vom Tisch gefegt hatte. Da braucht man sich mit einer fiktiven Tatausführung, für die es keinerlei Spuren gibt, nicht beschäftigen.