@Mao1974 Was auch immer in den letzten Jahren passiert ist: das aktuellste Gutachten scheint nicht davon auszugehen, dass keine Gefahr mehr besteht für weitere Übergriffe.
Das ginge einher mit den Gerüchten um weitere Vorfälle dieser Art in der Klinik und auch das letztjährige Gutachten, das Frau Rödel Dinge enthielt, die ihr
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sehr bitter aufgestossen
sind, würde dazu passen, immerhin der verlautbarte Grund, warum die Ärzte beim Wiederaufnahmeverfahren nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden.
Jedenfalls bekomme ich diese Sachen nur durch diese Deutung in Einklang.
@Redjune Redjune schrieb:Bei "normalen" sexualstraftätern die therapiert werden sind Erfolge keine Garantie.
Therapien bieten niemals eine Garantie für Erfolg. Jedoch besteht bei "normalen" Straftätern zumindest die Chance auf a) Einsicht und b) Erlernen, sich selbst zu beherrschen und somit ähnliche Taten nicht zu wiederholen.
Dies verstehe ich als eine Art Vertrauensvorschuss. Ein Straftäter bekommt die Chance auf Therapie und je nach Therapieerfolg kann er sich Lockerungen erarbeiten und hat die Möglichkeit zur Resozialisierung. Aber auch das geht oft genug schief.
Für Geistig Behinderte ist eine Therapie in einem so verschachtelten Bereich ungleich schwieriger, v.a. wenn grundlegende Dinge wie Empathie, Triebkontrolle, Unrechtsbewusstsein, Konfliktlösungsstrategien usw. fehlen oder kaum vorhanden sind. Diese Menschen denken sehr flach und geradlinig, oft sind die Eigeninteressen das Wichtigste. Einsicht ist (soweit ich das erlebt habe) nur insofern da, dass man die möglichen negativen Folgen für eigenes Fehlverhalten minimiert. Von Verstehen und wirklicher Reue kann oft keine Rede sein. Insofern muss auch mit diesem Vertrauensvorschuss sehr überlegt vorgegangen werden. Das nur mal so als allgemeine Beobachtungen von mir.
Im Grunde genommen ist das Procedere bei Ulvi K. seit dem Freispruch ähnlich. Wäre bis zum Wiederaufnahmeverfahren die Therapie erfolgreich beendet worden so hätte dies zur Folge gehabt, dass er in ein Gefängnis gewechselt hätte.
Jetzt wäre die Entlassung aus der Klinik die Folge, mit welchen Auflagen und wohin auch immer.
@Mao1974 Mao1974 schrieb:Was ist das, wenn nicht
1. Begreifen, daß es verboten ist und
2. eben genau durch dieses Begreifen gelernt zu haben, daß man es besser nicht so offen macht ?
Da wird der Vorwurf der Suggestibilität zum Bumerang, denn wenn das wirklich so dramatisch seine Persönlichkeit auszeichnet, so dürfte von dem damaligen "Wissen" nimmer viel da sein. Zumal Jeder von uns nach so langer Zeit und nachdem ein Thema immer und immer wieder vorgekaut wurde, auch Schwierigkeiten hat, unverfälschte Erinnerungen hervorzukramen.
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P.S.: Das Video mit dem Interview mit Frau Rödel von tvo:
unter 15.30 Uhr:
http://www.tvo.de/peggy2014/#.VFSnJBYvyQI