@Redjune Direkt nach dem Urteil gab es folgende Pressemitteilung des Landgerichts:
Landgericht Bayreuth, Pressemitteilung, 14. Mai 2014:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/14_05_14_pressemitteilung.pdf (Archiv-Version vom 20.05.2014)...
Am heutigen Tag wurde der Untergebrachte Ulvi K. von der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an Peggy K. freigesprochen. Herr K. befindet sich derzeit wegen anderer Taten auf Grund eines Urteils des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Unterbringung ist von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Strafvollstreckungskammer hatte die weitere Fortdauer der Unterbringung im Einvernehmen mit dem Verteidiger zuletzt mit Beschluss vom 3. April 2014 angeordnet.
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth von Amts wegen beschlossen, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige soll dabei die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.
Die Kammer trägt damit umgehend dem Umstand Rechnung, dass sich mit dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes wesentliche Gesichtspunkte für die Gefährlichkeitsprognose geändert haben können.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Damals war offensichtlich der Wunsch da, die Sache VOR dem regelmäßigen Turnus im Januar zu klären.
Zwischen Anfang Juli und Anfang September wurde das Gutachten erstellt und verfasst.
Am 4. September dann gab es die Ankündigung, dass das Gutachten auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist und dass die 3 Wochen Zeit hätten, eine Stellungnahme abzugeben.
Dann würde noch im Oktober eine nicht-öffentliche Anhörung stattfinden, in der eine Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gefällt wird.
Das war bis vor 8 Wochen so konkret, dass man sich schon fragt, warum jetzt plötzlich das Abwarten bis Januar keine Rolle mehr spielt.
Theoretisch war ja dann das ganze Procedere seit Mai völlig umsonst, wenn nur organisatorische Dinge eine Rolle spielen.
Es sei denn, der Inhalt des Gutachtens bringt Anlass zur Verzögerung. Das können Einsprüche beider Seiten sein oder eben doch so konkrete inhaltliche Dinge, dass die Option einer vorzeitigen Entlassung erst mal nicht so schnell entschieden werden kann.