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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:34
@Schimpanski
Ich weiß nicht, wer "Holger E." ist, weiß nicht, was er getan, kann also keinen Vergleich mit U.K. anstellen.

Natürlich spielt die Schuldfähigkeit eine Rolle, ansonsten wäre U.K. auch nicht in der Forensik sondern im Knast untergebracht.
Entscheidend dafür, ob einer "frei herumläuft", muss sein, ob von ihm auch weiterhin Gefahr ausgeht. Sonderrechte, nur weil er schon so viele Jahre einigermaßen vergeblich therapiert wird, lehne ich ab.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:36
@BigMäc
Es ging um den Beitrag von @lawine:
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Bei mir gelten für alle gleiche Regeln,unabhängig davon, ob sie geistigen Einschränkung haben.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:37
Ich ergänze meinen Beitrag an @Schimpanski um den letzten Absatz des Beitrags von @emz
Zitat von emzemz schrieb: Entscheidend dafür, ob einer "frei herumläuft", muss sein, ob von ihm auch weiterhin Gefahr ausgeht.



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:38
@traces Ist Lesen so schwer?

Ich gehe davon aus, dass der Vorwurf der Verteidigung zutrifft. Ein Gutachter, der Ulvi Kulac bereits begutachtet hat, als er noch Verurteilter war, habe auch jetzt das entscheidende Gutachten erstellt. Wenn dieser Vorwurf der Verteidigung n i c h t zutriffrt, ist alles folgende Makulatur.

Jetzt: Wenn ein Gutachter einen zu Begutachtenden begutachtet unter der maßgabe, der patient würde sich von lauter bengalesischen Tigern verflgt fühlen...der zu Begutachtende fühlte sich aber nie von bengalesischen Tigern verfolgt...dann gilt zweierlei, nach allen Standards empirisch fundierter, guter Wissenschaftlichkeit:

a) das erste Gutachten, weil (meinethalben in aller Unschuld) von offenkundig falschen Daten ausgehend, ist falsch.

b) der Erstgutachter, weil offenkundig befangen, hat nicht darüber zu urteilen, ob Teile des Erstgutachtens eventuell doch zutrefrfend sind.

a) und b) ergeben sich unmittelbar aus den von mir verlinkten Standards guter Wissenschaftlichkeit. Wer das bestreitet, ist nicht mehr bei Troste.

Übrigens: Wenn der böse Ulvi Kulac so vehement gewaltbereit ist, sollte es dem Freistaat Bayern ein Leichtes sein, einen unbelasteten Gutachter zu bekommen, der Kulacs Bösartigkeit bestätigt...


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:41
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb:Bei mir gelten für alle gleiche Regeln,unabhängig davon, ob sie geistigen Einschränkung haben.


Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

was ist daran grenzwertig? Grenzwertig ist, daran rütteln zu wollen!!!

Das heißt im Klartext auch, für alle (in D lebenden Menschen) gelten die gleichen Rechtsnormen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftate. Ohne Ausnahme und unabhängig davon, welche IQ der Täter/ die Täterin hat.

Bei der STRAFZUMESSUNG wird dem Einzelfall Rechnung getragen. Und das ist im Fall Kulac zur Genüge getan worden.

wenn du Straftatbestand und Strafe (Strafzumessung) nicht auseinander halten kannst, ist das dein Problem. Ich kann es.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:44
@BigMäc
Wenn Ulvi K. eine weitere Gefahr darstellt, dann muss er auch weiter in der psychiatrischen Einrichtung therapiert werden.
Nun wurde aber gefordert, dass für alle gleiches Recht gelten soll und es für Behinderte keine Ausnahme geben darf.
Holger E. hat auch Kinder missbraucht und er ist nach dem Absitzen seiner Strafe wieder frei, ob therapiert oder nicht, spielt im normalen Strafvollzug keine Rolle. Er kommt frei, egal ob er nun weiterhin gefährlich ist oder nicht.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:45
@lawine @Schimpanski sprach von "Regeln", nicht von "Gesetzen". Bei "Gesetzen" hättest Du recht.

@Schimpanski den Verdacht mit Pegida muss man in der Tat haben... Irre, was hier abgeht.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:50
@Schimpanski

Lawines Ausführung war doch nicht missverständlich und müsste , gerade von @lawine nochmal detailliert erklärt, zu verstehen sein. Ist es nötig, @lawine Aussage mit allen Mittel verdrehen zu wollen ?

Ein Straftäter, der noch erkennbar gefährlich ist, wird im Regelfall auch nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht einfach auf die Strasse gesetzt.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:52
@Blondi23
Du hast dem User @pfiffi Inkompetenz und Unfundiertheit argumentationslos und ohne Begründung unterstellt - das machen die PEGiDA Leute in ähnlicher Weise. Wenn Du Dich gleich als Nazi oder Rassist angesprochen fühlst, dann ist das Dein Problem und nicht Meins.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:55
Genug der Polemik! Wird hier nicht gleich in einer angemessenen Art und Weise miteinander diskutiert, ist der Thread dicht und einige User gehen definitiv in die Zwangspause!

@Schimpanski
Spar Dir bitte die Pegida Vergleiche


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:58
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Ist Lesen so schwer?
Lesen geht grad noch so, aber das inhaltliche Verständnis deiner Beiträge ist für mich in der Tat eine intellektuelle Herausforderung, danke, dass du da nachfragst. Dennoch wenig erhellend.
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Ich gehe davon aus, dass der Vorwurf der Verteidigung zutrifft.
Das ist schön für dich, aber wie du bereits erwähnst, handelt es sich um einen Vorwurf und nicht um eine Tatsache noch um einen angezeigten Sachverhalt noch um eine Anzeige zur unabhängigen Überprüfung einer möglichen Befangenheit des Gutachters.

Ich wiederhole mich ungern, aber eine erfolgte Vorbegutachtung ist per sé KEIN Befangenheitsmerkmal. Scheint das Gericht auch so gesehen zu haben.
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Jetzt: Wenn ein Gutachter einen zu Begutachtenden begutachtet unter der maßgabe, der patient würde sich von lauter bengalesischen Tigern verflgt fühlen...der zu Begutachtende fühlte sich aber nie von bengalesischen Tigern verfolgt...dann gilt zweierlei, nach allen Standards empirisch fundierter, guter Wissenschaftlichkeit:

a) das erste Gutachten, weil (meinethalben in aller Unschuld) von offenkundig falschen Daten ausgehend, ist falsch.
1. Falsch! Das erste Gutachten wäre in diesem Falle sowohl wissenschaftlich als auch juristisch ungültig! Im Übrigen wurde Kröbers Erstgutachten, zu dem die THH noch NICHT vorlag, im Nachgang als Ebensolches bewertet.

2. Wie vor grauer Urzeit hier schon ausführlichst beschrieben, war es nicht Kröbers Versäumnis, keine THH vorliegen zu haben, sondern ein Versäumnis der betreffenden Ermittlungsgruppe.
b) der Erstgutachter, weil offenkundig befangen, hat nicht darüber zu urteilen, ob Teile des Erstgutachtens eventuell doch zutrefrfend sind.
1. Was heißt hier "offenkundig"? Für wen? Für dich? Der Erstgutachter erfüllt keines der als "offenkundig" be- und anerkannten Befangenheitsmerkmale.

2. Entsprechend der Fachkenntnis, auf die sich die vom Gericht erhobene Fragestellung bezieht, KANN, DARF und MUSS der Gutachter im gegebenen Fall Stellung zu den explorierten Erhebungen im Erstgutachten beziehen. Im Übrigen verlangte das Gericht in seiner zweiten Fragestellung EXPLIZIT nach einer solchen Bewertung mit Bezug auf das erste Gutachten.
An dieser Stelle muss ich leider deine obige Frage an dich zurückgeben:
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Ist Lesen so schwer?



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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 22:59
@lawine

Du hast heute geschrieben, dass jeder Bürger auf mögliche Missstände in einem Betreuungsverhältnis aufmerksam machen kann. Wie würde sowas aussehen? Kann man sich das als eine Art Anzeige vorstellen, der dann nachgegangen werden muss? Es könnte z.B. eine unbeteiligte Person, die über den Fall UK informiert ist, auf die äußeren Bedingungen hinweisen? In jedem Fall? Ich stelle mir das ziemlich aufwendig vor.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:00
@Schimpanski
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ein Straftäter, der noch erkennbar gefährlich ist, wird im Regelfall auch nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht einfach auf die Strasse gesetzt.
Sondern er geht in die Sicherungsverwahrung.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:01
vielleicht kann sich @LivingElvis oder @DerGreif zur Sicherungsverwahrung äußern.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:04
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ein Straftäter, der noch erkennbar gefährlich ist, wird im Regelfall auch nach Verbüßung seiner regulären Haftstrafe nicht einfach auf die Strasse gesetzt.
Das ist mir neu? Wo steht das?

@emz
Dann nenne mir mal bitte ein Beispiel im Falle eines Kindesmissbrauchs.
Anschließende Sicherungsverwahrung gibt es in der Regel nur bei Mord.


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Peggy Knobloch

21.01.2015 um 23:07
@lawine

Warum nicht?
Laut BGH-Urteil kann es durchaus zur Sicherheitsverwahrung kommen.

Ok, du hast gerade deinen Beitrag geändert. ;)


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