Peggy Knobloch
27.10.2014 um 08:11Als hätten wir es verschrieen, die karten nach. Wobei nicht klar wird, wer "die" eigentlich sind, aber sehr selbst:
Beamtendumm, Blogbeitrag, 26. Oktober 2014
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/10/26/fremdbeitrag-thema-justiz-in-bayern/ (Archiv-Version vom 10.11.2014)
Beamtendumm, Blogbeitrag, 26. Oktober 2014
http://beamtendumm.wordpress.com/2014/10/26/fremdbeitrag-thema-justiz-in-bayern/ (Archiv-Version vom 10.11.2014)
FREMDBEITRAG: Thema Justiz in Bayern
Veröffentlicht am 26. Oktober 2014 von beamtendumm
anlässlich der Kundgebung für Justiz-und Psychiatrieopfer in Bayreuth am 10. Oktober 2014 wird nachstehendes Schreiben von 40 Personen unterzeichnet und an Innenminister Hermann verabschiedet:
Sehr geehrter Herr Innenminister,
nach dem Freispruch des geistig behinderten Ulvi Kulac im Wiederaufnahmeverfahren am 14. Mai 2014 hinsichtlich des Mordes an Peggy Knobloch erging durch den Abgeordneten Klaus A d e l t in der 21. KW die Anfrage zum Plenum, warum es im Zuge der Ermittlungen der Soko Peggy II zu so vielen Ungereimtheiten kam.
Ihre uns vorliegende Antwort, dass vorgebrachte Kritikpunkte im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen bereits umfassend überprüft wurden und sich konkrete Anhaltspunkte für etwaiges Fehlverhalten nicht ergaben, ist geradezu empörend und ist nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Schon allein die stundenlangen Vernehmungen des Beschuldigten als geistig behinderter Mensch – ohne Rechtsbeistand – sind seelische Folter und verstoßen gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wonach jeder ein Recht auf einen fairen Prozess hat.
Nachweisbar wurden unter der Leitung von Soko-Chef Geier durch die Ermittler Zeugenaussagen sowie Sachverhalte manipuliert, Zeugen wurden regelrecht „gekauft“ für Aussagen, weil es sonst nichts gab, was man hätte dem Beschuldigten vorhalten können.
Dem Kleinkriminellen und ehemaligen V-Mann der Polizei, Peter Hofmann, wurde die Freiheit versprochen, wenn er in der Hauptverhandlung den Beschuldigten belastet. Nachweisbar hatte dieser dann auch bei der Staatsanwaltschaft hinsichtlich seiner „Belohnung“ nachgefragt.
Geier sei der Schlimmste gewesen, der ihn zu dieser Aussage drängte, so Hofmann in einer eidesstattlichen Versicherung. Im Wiederaufnahmeverfahren erklärte der damalige Ermittlungsrichter Wiesneth, dass die Angaben von Hofmann sehr glaubhaft waren.
Die Auswertung der Tachoscheibe des Schulbusses, die im Verfahren eine wichtige Rolle spielt, wurde manipuliert und passend gemacht, um eine Tatzeit überhaupt rekonstruieren zu können.
Um das Ganze abzurunden wurde die Falschaussage einer Zeugin hinsichtlich einer möglichen Tatzeit – ein ganzes Jahr später – zugelassen, was selbst im Wiederaufnahmeverfahren erkannt wurde.
Der Ermittler P. besuchte tagelang einen damals 8 Jahre alten psychisch geschädigten Jungen, schenkte ihm Spielzeug, bis er in stundenlangen Befragungen letztendlich eine Aussage bekam, von der er der Meinung war, dass dieser etwas gesehen haben musste. Sofort erging an die Gutachter des Beschuldigten sowie an BILD die Mitteilung, dass es einen Augenzeugen für die Vergewaltigung der Peggy Knobloch gebe.
Dass die Aussage dieses Jungen durch die Sachverständige tatsächlich als nicht glaubhaft begutachtet wurde, verschwieg man der Öffentlichkeit, im Gegenteil: wie ein roter Faden zieht sich der angebliche Missbrauch der damals 9-jährigen Peggy noch bis heute durch die Presse, ja sogar bis ins Plädoyer von Staatsanwältin Staade im Wiederaufnahmeverfahren.
Tatsächlich ist durch Zeugenaussagen belegt, dass sich das Mädchen an diesem Tag keinesfalls beim Beschuldigten aufgehalten haben kann; der Wahrheitsgehalt der Aussage des Beschuldigten besonders im Hinblick auf seine geistige Behinderung – wurde nie hinterfragt.
Der Beschuldigte selbst kann sich noch sehr gut erinnern, als er damals in einer stundenlangen Vernehmung vom Ermittler im Genick gepackt und zu einer Aussage hinsichtlich des Missbrauchs von Peggy Knobloch genötigt wurde mit dem Versprechen, dass er ja auf Grund seiner Krankheit bei einem solchen Vorfall nicht ins Gefängnis komme, vor dem er panische Angst hatte.
Auch wenn das Ermittlungsverfahren damals eingestellt wurde, so berichtete im Wiederaufnahmeverfahren der damalige Ermittlungsrichter Wiesneth, dass die Angaben des damals Beschuldigten für ihn sehr glaubhaft waren!
Wahrheitswidrig erging vom damaligen Chefermittler Geier die Mitteilung an die Öffentlichkeit, es gebe keine Tonbandaufzeichnung vom Geständnis des Beschuldigten, sondern lediglich ein Gedächtnisprotokoll. Tatsächlich zeigt sein eigener Ermittlungsbericht an die Gutachter und letztendlich die Aussage des ehemaligen Verteidigers des Beschuldigten im Wiederaufnahmeverfahren, dass es sehr wohl eine Tonbandaufzeichnung gab.
Wahrheitswidrig teilte der damalige Chefermittler Geier in einer Presseerklärung mit, dass sich die beiden Buben getäuscht hatten, die Peggy noch abends gesehen hatten; es wäre das Mädchen aus der Nachbarschaft gewesen, was der Vater dieses Mädchens voller Empörung zurückgewiesen hatte.
Nachweisbar wurden Aussagen von Zeugen durch die Polizei falsch wiedergegeben, – oder wie sich jetzt im nach hinein zeigt – gar aus den Akten entfernt; wichtige entlastende Zeugen wurden gar nicht erst gehört.
Sehr nachdenklich stimmt auch die Tatsache, dass gerade auffällige, bereits Polizei bekannte Personen für die Ermittler die glaubwürdigsten Zeugen waren. Andererseits wurden geachtete und ehrbare Zeugen aus dem Ort in stundenlangen Vernehmungen in menschenverachtender Art und Weise unter Druck gesetzt mit dem Ziel, ihre Aussage zum Nachteil des Beschuldigten zu ändern.
Sehr geehrter Herr Innenminister,
sofern Sie als Verantwortlicher der Polizei in Bayern nach all diesen Darlegungen noch immer Ihren Standpunkt vertreten, es gebe keine Anhaltspunkte für etwaiges Fehlverhalten, dann sind derartigen Machenschaften durch die Polizei weiterhin Tür und Tor geöffnet und ein Rechtsstaat ist tatsächlich nicht mehr vorhanden.
Diese skrupellose Vorgehensweise der Polizei hat uns Bürgern wieder einmal mehr gezeigt, dass sie rücksichtslos Menschenleben und Existenzen zerstört, nur um der Öffentlichkeit und der Obrigkeit einen erledigten Fall zu melden.