Peggy Knobloch
22.07.2014 um 00:25lawine schrieb:Sorry, ICH würde das ursprüngliche Urteil gg UK NICHT als Justizirrtum einordnen. es lag eine, wie ich finde, lückenlose Indizienkette vor. Die Indizienkette wurde erst durch die, im übrigen geringfügig, andere Einlassung des Zeugen Dr. Kröber im WAV gesprengt.es gab im WAV neben Kröber auch ein weiteren Gutachter, der bei der ganzen Sachen unterging und von der Presse kaum Beachtung fand. Dieser Gutachter bezeugte, dass Herr Kulac eine lebhafte Fantasie hat und er diese an die Erwartung des Befragers anpasst. Genau das hat aber Kröber im ersten Gutachten verneint, während selbst für die Beamten die leichte Beeinflussbarkeit laut ihren Zeugenaussagen offensichtlich war.
Was ist aus Ihrer Sicht dann ein Justizirrtum?
Für mich liegt jedenfalls dann ein Justizirrtum vor, wenn ein ursprünglich schuldig gesprochener nach Rechtskraft durch ein WAV o.ä. freigesprochen wird.
Und die „lückenlose“ Indizienkette war schon im ursprünglichen Verfahren nur dann lückenlos, wenn Zeugenaussagen als unglaubwürdig angesehen werden, die der Theorie des damaligen Gerichts widersprachen. Die Indizienkette wird dann vom Gericht einfach nur so angepasst, dass sie „lückenlos“ und „widerspruchslos“ erscheint.
lawine schrieb:im ersten Prozess kamen 4 oder 5 Richter zur Überzeugung (wer weiß, ob das Urteill einstimmig fiel???), UK sei der Mörder der kleinen Peggy.Eine Kammer besteht aus 5 Richtern, das bedeutet, dass nur ein Schuldspruch schon fällt, wenn nur 3 Richter von der Schuld überzeugt sind. Wie gesagt, es gilt nur die einfache Mehrheit und die ist bei 3en schon gegeben.
lawine schrieb: ...und auch da spielt die ÜBERZEUGUNG der Geschworenen die Hauptrolle. zB die weitverbreitete Überzeugung, dass Afroamerikaner gewaltbereiter und gewalttätiger sind als Menschen kaukasischer Abstammung....Auch in den USA passieren Irrtümer, das ist nicht ganz zu vermeiden. Aber vor Emotionen sind auch Berufs-Richter nicht gefeit. Hier ist dürfte auch öfter mal einen Selbstüberschätzung vorliegen. Mir wäre viel wohler, wenn sich auch Berufsrichter einstimmig einigen müssten. Eigentlich müsste das bei einer vernünftigen Diskussion deutlich einfacher sein als bei einer Jury, welche nur aus Laienrichtern besteht.
lawine schrieb:und ja, die Kontrolle hat funktioniert.Die staatlich vorgesehene Kontrolle, die des BGH und des BVerfG hatte eindeutig versagt. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Und mehr oder weniger zufällig, gab es im vorliegenden Fall zulässige WAA-Gründe. Hätte der Belastungs-Zeuge sein Geheimnis ins Grab genommen und wäre nicht die Tathypothese aufgetaucht, würde nach wie vor keine Korrektur erfolgt sein.
Und diese eigentliche Korrektur wurde dann erst durch Privatpersonen angeleiert. Bei einem Staat sollte man erwarten, dass man doch unabhängige Stellen gibt, die auf Antrag sich nochmal die Akten vornimmt, eben wie beim Innocence-Projekt in den USA eben.
Und gegen so etwas scheint sich die Regierung zu sträuben und beruft sich auf die Gewaltenteilung. Deutschland ist hier immer noch ein Staat, der sich mit Händen und Füßen wehr, Urteile zu überprüfen. Wie grotesk das ist, zeigte die bayrische Justizministerin vor nicht allzu langer Zeit in einem Interview bzgl. des Mollath-Falls.
lawine schrieb:ich bin froh, dass Gewaltverbrecher nicht x Instanzen durchklagen können, bis ein Urteil rechtskräftig wird. Wer könnte es denn verantworten, wenn Schwer-und Schwerstkriminelle nicht baldmöglichst hinter Gitter kommen?Das hat mit der Anzahl von Instanzen nicht im geringsten etwas zu tun. Auch ohne rechtskräftiges Urteil wird in solchen Fällen die sogenannte U-Haft verhängt. Ihre Argumentation führt daher ins Leere.