Peggy Knobloch
29.05.2014 um 00:17@JosefK1914
Es hat sich aber hinsichtlich der Missbräuche (für die UK in der Psychiatrie untergebracht ist) nichts grundsätzliches geändert.
Es gab offenbar ein Gutachten im letzten Jahr. Wenn dieses Gutachten nichts mit dem jetzt erfolgten WAV zu tun hat (wie GR versichert), dann hat es auch nichts mit dem Mordvorwurf zu tun, kann sich also nur auf andere Vorfälle beziehen, richtig?
Es war aber offenbar für Herrn Kulac negativ und ist GR "bitter aufgestossen". Warum?
Auf was kann es sich denn logischerweise beziehen, wenn nicht auf das jüngste Verhalten in der Klinik?
Es hat sich aber hinsichtlich der Missbräuche (für die UK in der Psychiatrie untergebracht ist) nichts grundsätzliches geändert.
Es gab offenbar ein Gutachten im letzten Jahr. Wenn dieses Gutachten nichts mit dem jetzt erfolgten WAV zu tun hat (wie GR versichert), dann hat es auch nichts mit dem Mordvorwurf zu tun, kann sich also nur auf andere Vorfälle beziehen, richtig?
Es war aber offenbar für Herrn Kulac negativ und ist GR "bitter aufgestossen". Warum?
Auf was kann es sich denn logischerweise beziehen, wenn nicht auf das jüngste Verhalten in der Klinik?